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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung zum Bürgerbudget „Stadtgulden Lahr“)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Crone

Datum: 16.04.2019 Az.: 021.271

Drucksache Nr.: 115/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

15.05.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

20.05.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

03.06.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neufassung der Satzung zum Bürgerbudget „Stadtgulden Lahr“

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zum Stadtgulden
Lahr

Anlage(n):
1. Satzung zum "Stadtgulden Lahr" in der neuen Fassung
2. Synopse der Veränderungen mit Erläuterung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 115/2019

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Sachdarstellung:
Die am 20.11.2017 vom Gemeinderat einstimmig (DS 230/2017) beschlossene
Satzung zum Stadtgulden Lahr soll im Detail präzisiert und ergänzt werden. Insbesondere soll die Vor-Ort-Abstimmung am Tag der Entscheidung durch die Möglichkeit einer sicheren Online-Abstimmung ergänzt werden. Zur besseren Übersicht sollen die Änderungen nicht durch eine Änderungssatzung, sondern durch
eine neue Satzung (Anlage 1) umgesetzt werden.
Die zentralen Veränderungen sind hier erläutert und begründet. Alle Änderungen
sind zudem in der Synopse beider Satzungen (Anlage 2) kenntlich gemacht.
1.

Online-Abstimmung

Die Möglichkeit einer Online-Abstimmung ist bislang laut Satzung nicht explizit
vorgesehen. Durch die Nennung wird Abstimmungsberechtigten, die am „Tag der
Entscheidung“ nicht vor Ort sein können, die Mitwirkung ermöglicht. Die Möglichkeit einer Online-Abstimmung ist konsequent, wenn auch Projektvorschläge online
eingebracht werden können – und sie hat das Potential, die Abstimmung auch für
jüngere Menschen attraktiver zu machen. Daher ist die Online-Abstimmung eine
sinnvolle Ergänzung. Die Vor-Ort-Abstimmung als Ganztagesveranstaltung soll jedoch weiterhin im Zentrum stehen.
Durch ein geeignetes Verfahren (vgl. § 4 Absatz 2) wird dabei sichergestellt, dass
nur in Lahr gemeldete Personen mit 14 oder mehr Jahren abstimmen können –
und dass diese pro Jahr nur einmal abstimmen können.
2. Doppelte Gewinner
Eine Mehrfachbegünstigung durch mehrere Stadtgulden-Budgets innerhalb von
3 Jahren ist nach § 4, Absatz (3), Buchstabe e) durch die bisherige Satzung ausgeschlossen. Jedoch liegt eine Mehrfachbegünstigung bei der Abstimmung für
den Stadtgulden eines bestimmten Jahres im Bereich des Möglichen. Um diese
Eventualität auszuschließen, soll in § 4 (3) der neuen Satzung (Abstimmung) eine
Regelung zur Wertung des bestplatzierten Vorschlags bei Mehrfachbegünstigung
eingeführt werden.
3. Einrichtungen der Stadt Lahr
Einrichtungen der Stadt Lahr sind aktuell von der Sperrfrist für Begünstigte ausgenommen. Hintergrund war die Überlegung, dass sehr viele Einrichtungen der Stadt
Lahr als juristische Person zuzuordnen sind. Diese Einrichtungen wären in der
Folge in ihrer Gesamtheit durch die Begünstigung einer einzelnen Einrichtung
ausgeschlossen gewesen. Die bisherige Regelung bevorzugt jedoch Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Lahr gegenüber Einrichtungen fremder Träger (z.B.
Kindertagesstätten). Mit der Neufassung in § 3 (3) ist eine Lösung gefunden, die
organisatorisch und örtlich abgetrennte Organisationseinheiten – trägerunabhängig – als eigenständig begünstigungsfähig definiert.

Guido Schöneboom

Senja Töpfer

Jakob Crone

Drucksache 115/2019

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