Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt
Datum: 03.01.2019 Az.: 086
Drucksache Nr.: 3/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
11.02.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018), hier: Geschwindigkeitsmessungen
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt nach § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 1.1100.520100 (Geschwindigkeitsmessungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 98.300,- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.1100.260100 (Bußgelder).
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 3/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Im Jahr 2018 wurde in Kippenheim auf der Ortsdurchfahrt der B 3 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.
Diese Maßnahme führte dazu, dass durch die stationäre Messanlage am südlichen Ortseingang von Kippenheim deutlich mehr Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert wurden.
Die dortige Messanlage ist gemietet, für jeden Geschwindigkeitsverstoß ist eine Fallpauschale in Höhe von 5,24 Euro an die Herstellerfirma zu entrichten.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 22.732 Geschwindigkeitsverstöße am südlichen Ortseingang von Kippenheim dokumentiert.
Im Vorjahr waren es bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h lediglich 647 Fälle.
Die entstandenen Mehrausgaben können durch entsprechende Mehreinnahmen im Bereich
der Bußgelder gedeckt werden.
Guido Schöneboom
Jürgen Trampert