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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018), hier: Geschwindigkeitsmessungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 03.01.2019 Az.: 086

Drucksache Nr.: 3/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018), hier: Geschwindigkeitsmessungen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt nach § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 1.1100.520100 (Geschwindigkeitsmessungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 98.300,- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.1100.260100 (Bußgelder).

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 3/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Jahr 2018 wurde in Kippenheim auf der Ortsdurchfahrt der B 3 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet.
Diese Maßnahme führte dazu, dass durch die stationäre Messanlage am südlichen Ortseingang von Kippenheim deutlich mehr Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert wurden.
Die dortige Messanlage ist gemietet, für jeden Geschwindigkeitsverstoß ist eine Fallpauschale in Höhe von 5,24 Euro an die Herstellerfirma zu entrichten.
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 22.732 Geschwindigkeitsverstöße am südlichen Ortseingang von Kippenheim dokumentiert.
Im Vorjahr waren es bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h lediglich 647 Fälle.
Die entstandenen Mehrausgaben können durch entsprechende Mehreinnahmen im Bereich
der Bußgelder gedeckt werden.

Guido Schöneboom

Jürgen Trampert