Beschlussvorlage (Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von € 15.000,- für den Bau von Umkleide- und Duschräumen (Übergangslösung Containeranlage nach Brandschaden) für die Türkische…
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (4. Sitzung)
8. April 2019
8. April 2019
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 25.03.2019 Az.: TGB Lahr Drucksache Nr.: 96/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.04.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 602 201 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von € 15.000,- für den Bau von Umkleide- und Duschräumen (Übergangslösung Containeranlage nach Brandschaden) für die Türkische Jugendspielgemeinschaft (TJSPG) Lahr e.V. Beschlussvorschlag: 1. Der Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von € 15.000,- unter der Finanzposition 2.5500.987000-998 wird zugestimmt. Die Mehrausgaben werden durch Einsparrungen bei der Finanzposition 1.5500.700000 gedeckt. 2. Der Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von max. € 15.000,- für den Bau von Umkleide- und Duschräumen (Übergangslösung Containeranlage nach Brandschaden) für die Türkische Jugendspielgemeinschaft (TJSPG) Lahr e.V. wird zugestimmt. 3. Auf eine Eigenbeteiligung des Vereins an den Maßnahmekosten wird verzichtet, da die Versicherung für die Kosten von Übergangslösungen nicht aufkommt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 96/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Das Vereinsheim des Türkischen Fußballvereins ist Ende November des vergangen Jahres zu großen Teilen durch einen Brand beschädigt worden. Das Gebäude ist in diesem Zustand seit dem Schadensereignis für den laufenden Betrieb (Vereinstreffpunkt, Umkleide- und Duschräume, Lager) nicht mehr nutzbar. Die Schadensregulierung mit der Versicherung ist noch nicht abgeschlossen. Im Raum steht die Reparatur des Gebäudes im vorhandenen Bestand. Aus Sicht des Vereins und der Verwaltung wäre jedoch ein Abbruch und ggf. Wiederaufbau (auch an anderer Stelle) anzustreben. Mögliche langfristige Maßnahmen am bisherigen Standort müssen allerdings im Einklang mit dem vom Gemeinderat am 15.10.2018 beschlossenen Sportkonzept bezüglich der Sportstättenentwicklungsplanung für das Sportzentrum Dammenmühle stehen. Daher sollte nach übereinstimmender Auffassung der Verwaltung und des Vereins eine Übergangslösung für die kommenden 2 - 3 Jahre angedacht werden. Der Verein beabsichtigt, zur Sicherstellung des Trainings- und Spielbetriebs, neben dem beschädigten Bestandsgebäude eine Containeranlage aufzustellen. In den Containern sollen Umkleiden sowie Duschen und Toiletten eingebaut werden. Für den Transport und das Aufstellen der Container sowie den Ausbau und Anschluss an die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen hat der Verein bei der Stadt Lahr eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 15.000,- beantragt. Eine von der Verwaltung ursprünglich angestrebte Mietlösung würde für 2 Jahre bereits Kosten in Höhe von € 40.000,- verursachen. Die Versicherung wird sich unabhängig von der noch im Raum stehenden endgültigen Schadensregulierung an den Kosten für ein Provisorium oder einer Zwischenlösung nicht beteiligen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem TGB den beantragten Zuschuss in Höhe von € 15.000,- zu bewilligen. Auf eine Eigenbeteiligung des Vereins an den Maßnamekosten soll verzichtet werden. Für die Bewilligung des Zuschusses ist nach der Hauptsatzung der Haupt- und Personalausschuss zuständig. Als Soforthilfe wurde dem Verein durch Entscheidung des 1. Bürgereimeisters ein Teilbetrag in Höhe von € 5.000,- bereits zur Verfügung gestellt. Der Restbetrag in Höhe von € 10.000,- muss noch ausbezahlt werden. Die Bewilligung der überplanmäßigen Ausgaben verbleibt auch durch den Deckungsvorschlag im Bereich der Sportförderung und stellt somit notfallbedingt eine Verlagerung der Förderschwerpunkte für 2019 dar. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleiterin Harry Ott Abteilungsleiter