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Beschlussvorlage (Neubau Feuerwache West Vergabe von Ingenieurleistungen - Tragwerksplanung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Kabisch

Datum: 08.05.2019 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 127/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

22.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neubau Feuerwache West
Vergabe von Ingenieurleistungen - Tragwerksplanung

Beschlussvorschlag:

Das Ingenieurbüro Göppert Bauingenieure Lahr erhält den Auftrag
für die Tragwerksplanung zum Neubau der Feuerwache West.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 127/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr, wurde vom Gemeinderat am 17.12.2018 einstimmig beschlossen, am Flughafenareal im Westen der
Stadt einen neuen Standort West zu planen und zu entwickeln.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 01.04.2019 den Auftrag der Architektenleistung an die Schätzler Architekten GmbH aus München zu vergeben.
Das Ingenieurbüro Göppert Bauingenieure Lahr hat für die Tragwerksplanung ein
Angebot vorgelegt. Auf Grundlage der bisherigen Grobkostenschätzung für das Projekt ergeben sich für das Honorar der Tragwerksplanung anrechenbare Kosten in
Höhe von 1.475.000,00 €.
Auf Basis des Honorarangebotes des Ingenieurbüro Göppert Bauingenieure ergibt
sich ein voraussichtliches Gesamthonorar für die Tragwerksplanung, einschließlich
der Objektüberwachung mit 5% des Nettohonorars, des Erdbebenachweises mit 5%
des Nettohonorars sowie der Energiebedarfsberechnung mit pauschal 9.500,00 € in
Höhe von 152.474,32 € inkl. MwSt.
Das endgültige Honorar ergibt sich nach Vorliegen der Kostenberechnung nach der
Leistungsphase 3.
Die Verwaltung empfiehlt, die Tragwerksplanung laut HOAI 2013 (Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure) §§ 51 ff. Honorare für Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Göppert Bauingenieure aus Lahr zu erteilen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung