Beschlussvorlage (Zuschuss für den Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad im Jahr 2019)
8. Juli 2019
Beschlussvorlage Amt: 622 Sester Datum: 07.05.2019 Az.: 62/622/Ses Drucksache Nr.: 125/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Reichenbach 04.06.2019 vorberatend öffentlich Haupt- und Personalausschuss 24.06.2019 vorberatend öffentlich Gemeinderat 08.07.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zuschuss für den Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad im Jahr 2019 Beschlussvorschlag: Dem Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wird der Zuschuss in Höhe von 34.500 € für die Badesaison 2019 ausbezahlt. Der Überlassungsvertrag für das Reichenbacher Schwimmbad wird für die Zukunft entsprechend angepasst BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 125/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wurde im Jahr 1993 gegründet mit dem Zweck, die Stadt Lahr durch freiwilliges Engagement seiner Mitglieder und der Bevölkerung bei der Erhaltung, dem Betreiben und dem dauerhaften Unterhalten des Schwimmbades im Stadtteil Reichenbach zu unterstützen. Zwischen der Stadt Lahr und dem Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wurde im Jahr 1997 ein Vertrag zum Betrieb des Reichenbacher Schwimmbades geschlossen. Die Modalitäten der Überlassung des Bades an den Verein werden in diesem Vertrag geregelt. Im Vertrag findet sich folgende Regelung: § 3 Abs. 2: Der Verein stellt auf eigene Kosten das Personal. Die Stadt Lahr stellt, beschränkt auf die jeweilige Badesaison, im Rahmen eines abzuschließenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages eine/-n Schwimmeistergehilfin/-en zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Verein. Ein Anspruch auf Gestellung besteht nicht. § 11 1. Der Verein erhält seitens der Stadt für jede Badesaison einen Zuschuss in Höhe von DM 60.000,--. Die Personalkosten der/s nach § 3 Abs. 2 Satz 2 dieses Vertrages zu stellenden Schwimmeistergehilfin/-en werden auf den jährlichen Zuschuss in Anrechnung gebracht. 5. Im Fall der Nichtverfügbarkeit einer/-s nach § 3 Abs. 2 Satz dieses Vertrages zu stellenden Schwimmeistergehilfin/-en wird die Zuschusshöhe neu festgesetzt. Sie orientiert sich in diesem Fall am Umfang der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Badezeit im Verhältnis zur Gesamtöffnungszeit des Bades. Der Förderverein des Reichenbacher Schwimmbades hat in einer Pressemitteilung im April 2019 mitgeteilt, dass in diesem Jahr das Schwimmbad nur Vereinsmitgliedern offen stehen wird. Ein öffentlicher Badebetrieb wird nicht stattfinden, da keine Bäderfachangestellten zur Verfügung stehen. Diese wären für einen öffentlichen Badebetrieb zwingend erforderlich. Entsprechend der oben aufgeführten vertraglichen Regelung des § 11 Abs. 5 ist der Zuschuss daher neu festzusetzen. Dem Verein wurde, um den Weiterbetrieb des Schwimmbades zu ermöglichen, bereits ein Teilbetrag des Zuschusses in Höhe von 12.500 € unter Vorbehalt ausbezahlt. Dies entspricht dem mittlerweile durch Gemeinderatsbeschluss angepassten Zuschuss in Höhe von 34.500 € abzüglich den geschätzten Personalkosten für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe in Höhe von 22.000 €. Der Verein bittet darum, dass der Zuschuss ungeachtet der vertraglichen Regelung auch in diesem Jahr in voller Höhe von 34.500 € ausbezahlt wird. Zwar erfolgt in diesem Jahr kein öffentlicher Badebetrieb, das Bad wird aber von den Vereinsmitgliedern rege benutzt. Im Jahr 2018 hatte das Bad 1.663 Mitglieder und insgesamt 3.789 Besucher in den Monaten Mai bis September. Der bestehende Vertrag würde, um eine Auszahlung auch in den folgenden Jahren zu ermöglichen, für die Zukunft entsprechend angepasst werden. Tilman Petters Ralph Brucker