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Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss (Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Spital - Wohnen und Pflege als Spendenempfänger -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss
Amt: 201

Datum: 31.05.2019

Az.: 20/201/Dg

Drucksache Nummer:
143/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.06.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Spital - Wohnen und Pflege als Spendenempfänger -

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss des
Spital - Wohnen und Pflege fasst folgenden Beschluss:
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.“

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 143/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt. In § 78 Abs. 4 der GemO wurde das
„neue“ Spendenverfahren aufgenommen.
Gem. § 31 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) finden auf die Verwaltung
und Wirtschaftsführung der örtlichen Stiftungen im Sinne des § 101 GemO die Vorschriften der GemO sinngemäß Anwendung. § 78 Abs. 4 der GemO ist daher auch bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. ihrem Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital zu beachten.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss für die Annahme der
Spenden, wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates als Stiftungsrat am 19.04.2010 (Beschlussvorlage Nr. 32/2010) durch Änderung der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheims Spital
übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss um Zustimmung zur
Annahme bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Michael Krupinski
Heim- und Betriebsleiter

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer