Beschlussvorlage
Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss
Amt: 201
Datum: 31.05.2019
Az.: 20/201/Dg
Drucksache Nummer:
143/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
24.06.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Spital - Wohnen und Pflege als Spendenempfänger -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss des
Spital - Wohnen und Pflege fasst folgenden Beschluss:
„Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.“
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 143/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 18.02.2006 die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) geändert, und in § 78 der GemO den Abs. 4 eingefügt. In § 78 Abs. 4 der GemO wurde das
„neue“ Spendenverfahren aufgenommen.
Gem. § 31 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) finden auf die Verwaltung
und Wirtschaftsführung der örtlichen Stiftungen im Sinne des § 101 GemO die Vorschriften der GemO sinngemäß Anwendung. § 78 Abs. 4 der GemO ist daher auch bei der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bzw. ihrem Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital zu beachten.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses als Betriebsausschuss für die Annahme der
Spenden, wurde diesem in der Sitzung des Gemeinderates als Stiftungsrat am 19.04.2010 (Beschlussvorlage Nr. 32/2010) durch Änderung der Betriebssatzung des Alten- und Pflegeheims Spital
übertragen.
Die Verwaltung bittet den Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss um Zustimmung zur
Annahme bzw. Vermittlung der in Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Michael Krupinski
Heim- und Betriebsleiter
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer