Beschlussvorlage (badenova AG & Co. KG; - Jahresabschluss 2018 – Entlastung des Aufsichtsrates)
16. September 2019
Beschlussvorlage Amt: 202 Drescher Datum: 23.07.2019 Az.: 922.5224 Drucksache Nr.: 209/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 16.09.2019 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: badenova AG & Co. KG; - Jahresabschluss 2018 – Entlastung des Aufsichtsrates Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats der badenova AG & Co. KG zur Kenntnis. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 209/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG fand bereits am 12. Juli dieses Jahres statt. Terminbedingt war keine vorausgehende Gremienbefassung der Stadt Lahr mehr möglich. Im Nachfolgenden wird deshalb über die in der Gesellschafterversammlung getroffenen Jahresabschlussbezogenen Beschlüsse informiert: Zum Beschlussvorschlag: Die ordentliche Gesellschafterversammlung hat im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats beschlossen. Die badenova AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr stellt hiervon mit dem Oberbürgermeister ein Mitglied des Aufsichtsrates. Der Oberbürgermeister über dessen Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschieden wird, ist bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem Grunde musste er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer