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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Datum: 18.09.2019 Az.: 460.123
Rottenecker-Zerrer

Drucksache Nr.: 250/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

08.10.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten

Beschlussvorschlag:

1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand September
2019 und die Auswertung der Bedarfsmeldungen aus der Zentrale Vormerkung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige
Kinder weiter fortzusetzen.

Anlagen:
Anlage 1 - Entwicklung der Kinderzahlen 2008-2019
Anlage 2 - Übersicht Betreuungsangebote 2008-2019
Anlage 3 - Bedarfsdeckung Ü3
Anlage 4 - Bedarfsdeckung U3

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 250/2019

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Sachdarstellung:
Die städtische Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung wird vom Amt für Soziales,
Schulen und Sport jährlich fortgeschrieben und stetig weiterentwickelt. In Anlage 1 ist die
Entwicklung der vollständigen Jahrgangsgrößen dargestellt. Seit einem Tiefstand im Jahr
2011 stiegen die Zahlen jährlich zu durchschnittlichen Kinderjahrgängen von aktuell 523 Kindern an. Einwohnerbasiert wird der rechnerische Bedarf ermittelt (Anlage 3 und 4). Hierbei
wird eine Inanspruchnahmequote von 95% durch Lahrer Kinder im Vorschulalter ab 3 Jahren
sowie 37% Bedarfsquote für Kinder von 0-3 Jahren zugrunde gelegt.
Seit Inbetriebnahme der Zentralen Vormerkung im Januar 2019 können konkrete Zahlen zu
Anmeldungen und Wartenden sowie deren nachgefragte Betreuungsformen ermittelt und zur
Steuerung der Bedarfsdeckung ergänzend herangezogen werden. Zum Stichtag 01.07.2019
waren insgesamt 1.069 Vormerkungen in der Zentralen Vormerkung eingegangen. Für das
Kita-Jahr 2018/2019 wurden 302 Vormerkungen erfasst, von denen 240 eine Zusage erhalten haben. Für das Kita-Jahr 2019/2020 wurden zum Stichtag 558 Vormerkungen erfasst,
von denen 405 Vormerkungen eine Zusage erhalten haben. Für das ausstehende Kita-Jahr
2020/2021 wurden bereits 211 Vormerkungen erfasst. Das System der Zentralen Vormerkung ist gut frequentiert und wurde sowohl von den Kita-Leitungen, der Verwaltung als auch
von Seiten der Eltern sehr gut angenommen. Als nächster Schritt sind die Einführung eines
Wartelistentools im System sowie die Ausarbeitung von Vergabekriterien geplant.
Perspektivisch werden auch Prognosen zur Entwicklung der Kinderzahlen in Gebieten mit
umfangreichen Wohnbaumaßnahmen aufgestellt. Ergänzend ist der mit dem Stadtplanungsamt abgestimmte, angenommene Kinderzuwachs auf der Basis der derzeit bekannten größeren Wohnbauprojekte aufgeführt.
Aus Anlage 2 können die verfügbaren Betreuungsplätze aus den vorhandenen Betriebserlaubnissen im September 2019 entnommen werden. Die Zahl der tatsächlich belegbaren
Plätze lässt sich nicht als absolute Zahl ermitteln, sondern schwankt unterjährig je nach Alters- und Betreuungszusammensetzung einer Gruppe. So senkt jedes zweijährige Kind in einer altersgemischten Gruppe die Platzzahl vorübergehend um einen Platz ab. Teilweise können diese Plätze für Kinder ab 2 Jahren zugunsten von älteren Kindern im Kindergartenalter
während eines Kindergartenjahres nur in geringerer Anzahl, möglichst kurzzeitig oder gar
nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer zeitgemischten Kindergartengruppe für bis zu 25 Kinder ist bei einer tatsächlichen
Belegung mit mehr als 10 Ganztagskindern die Gruppengröße automatisch auf 20 gedeckelt.
Insoweit beeinflussen die vorgenommenen Platzbelegungen das insgesamt verfügbare Betreuungsangebot.
Der ganzjährigen, vorausschauenden Belegungsplanung durch die Einrichtungsleitungen
kommt daher eine besondere Bedeutung zu, um einerseits einer möglichst großen Zahl an
Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu eröffnen, andererseits Familien aber auch bedarfsgerecht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Dabei nutzen die Einrichtungsleitungen jetzt auch die Möglichkeiten des Zentralen Vormerksystems und stehen mit
der Kita-Servicestelle im regelmäßigen Austausch.
Träger von Kindertageseinrichtungen sind nach §§ 98 ff SGB VIII zum Stichtag 1. März jedes Jahres zu umfangreichen Meldungen an das Statistische Landesamt sowie das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales verpflichtet. Ausgehend von den
so erhobenen Belegungszahlen wurde die Auslastung aller Lahrer Kitas erhoben. Die Inanspruchnahme der im März tatsächlich belegbaren Kita-Plätze für Kinder von drei bis sechs
Jahren liegt in Lahr bei 92,5%. Die erst im Frühjahr 2019 eröffnete Kita Lahrer Pünktchen
bleibt in der Gesamtauswertung noch unberücksichtigt.

Drucksache 250/2019

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Bei einem bedarfsgerechten Angebot, das auch unterjährige Wechselmöglichkeiten in andere
Betreuungsformen oder Einrichtungen sowie kurzfristige Aufnahmen bei Zuzügen zulässt,
müsste die Kita-Auslastung am Stichtag gesamtstädtisch unter 89% liegen. Sind die Kindertageseinrichtungen zu früh im Jahr voll, ergeben sich für noch nicht aufgenommene Kinder
zwangsläufig Wartezeiten bis nach den Sommerferien. Besonders schwierig ist die unterjährige Platzvermittlung für neu zugezogene Kinder kurz vor der Einschulung oder die gleichzeitige Aufnahme von Geschwisterkindern in derselben Einrichtung.
Verstärkt würde der Platzmangel durch die angekündigte Verlegung des Einschulungsstichtags vom 30. September des Einschulungsjahres auf den 30. Juni. Dies bedeutet, dass künftig ein Vierteljahrgang mehr in den Kindertagesstätten betreut werden müsste, was einen
Mehrbedarf von dauerhaft ca. 120 Kitaplätzen bedeuten könnte. Die Einführung soll voraussichtlich gestaffelt über drei Jahre erfolgen, was einen Anstieg des Mehrbedarfs auf zunächst
40, dann 80 und dann 120 Plätze zur Folge hätte.
Bei Kindern unter drei Jahren erfolgt unterjährig ein stetiger Wechsel aus Krippen in den Kindergarten sowie darauffolgende Eingewöhnungsphasen für Neuaufnahmen. Freigewordene
Plätze in Krippen sind meist nur ein bis zwei Monate unbelegt. Gelegentliche Absage- und
Verschiebewünsche von Eltern ermöglichen anderen Familien manchmal auch die sofortige
Deckung eines kurzfristig auftretenden Bedarfs. Können Krippenkinder ab dem dritten Geburtstag nicht nahtlos in den Kindergarten wechseln, bleiben diese Plätze vorübergehend mit
dreijährigen Kindern fehlbelegt.

Fertiggestellt wurde im vergangenen Kitajahr:
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Vollbetrieb Kita im Bürgerpark mit Inbetriebnahme der fünften Gruppe
Vollbetrieb Kita Lotzbeckstraße durch Aufstockung einer Kleingruppe auf reguläre
Gruppengröße
Eröffnung Kita Lahrer Pünktchen mit 30 Plätzen für Kinder von 3-6 Jahren sowie
10 Krippenplätzen
Erweiterung Ev. Kindergarten Springbrunnen um eine altersgemischte Gruppe

Zu Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 stehen 1708 Kindergartenplätze, davon 410
Ganztagsplätze sowie 539 Plätze mit einer durchgehenden Öffnungszeit von mindestens 6
Stunden zur Verfügung. Den größten Umfang mit 759 Plätzen hat immer noch das Regelangebot (Vor- und nachmittags mit Mittagspause, 31 Wochenstunden). Die Nachfrage nach
längeren, durchgehenden Betreuungszeiten steigt an. Wenn dieser Nachfrage bedarfsgerecht entsprochen werden soll, resultieren daraus in der Regel geringere Gruppengrößen, ein
erweitertes Raumprogramm und zusätzlicher Personalbedarf.
Für Kinder unter drei Jahren stehen insgesamt 403 Plätze in Kindertageseinrichtungen, davon 75 erst für Kinder ab 2 Jahren sowie 87 Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung.
Für Schulkinder stehen in Kindertageseinrichtungen 181 Plätze, davon 165 Hort- und 16
Plätze in altersgemischten Gruppen zur Verfügung.

Drucksache 250/2019

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Diese Maßnahmen sollen im laufenden Kindergartenjahr 2019/2020 fertiggestellt werden:
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Waldkindergarten: Umwandlung der betreuten Spielgruppe zu einer Krippengruppe
Ev. Kindergarten Farbklecks Hugsweier: Erweiterung um eine Gruppe für Kinder von 3-6
Jahren sowie Schaffung von 5 neuen Kleinkindplätzen

Damit erhöht sich das Platzangebot auf 1738 Kindergartenplätze und 408 Kleinkindplätze in
Tageseinrichtungen. Die rechnerische Bedarfsplanung für das Kindergartenalter lässt in den
drei darstellbaren Kita-Jahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 einen ansteigenden
Platzmangel um insgesamt bis zu 179 weitere Plätze für Kinder von drei bis 6 Jahren erkennen. Daneben besteht ein gesamtstädtischer ungedeckter Bedarf von 95 Plätzen für Kinder
unter drei Jahren, wenn die angestrebte Bedarfsdeckungsquote von 37% erreicht werden
soll.
Da Plätze für zweijährige Kinder in altersgemischten Gruppen zugunsten älterer Kinder teilweise nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, liegt die reale ganzjährige Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren niedriger als der rechnerisch ermittelte Wert von
31,2%.

Diese Maßnahmen sollen spätestens im Kindergartenjahr 2020/2021 umgesetzt sein:

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


DRK-Kita Geroldseck mit 2 Krippen- , 3 Kiga- und 2 Hortgruppen (70 Plätze 3-6J., 20
Plätze U3)
danach Beendigung der Schulkindbetreuung in der Kita Bottenbrunnenstraße zugunsten
von 8-10 Plätzen für Kinder von drei bis 6 Jahren
Neubau Kita St. Raphael mit 10 zusätzlichen Krippenplätzen
Ersatz-Neubau für die Kita „Die Kleinen Strolche e.V.“ zur Bestandserhaltung

Weitere Entscheidungen sind noch zu treffen für:




Verstetigung der Krippenerweiterung in Sulz, Prüfung eines weiteren Ausbaus von Plätzen
Ausbau Don Bosco, Flugplatzstraße, Erweiterung um mindestens 1 Kita-Gruppe und zwei
Krippengruppen
Neubau einer Kita im Baugebiet Hosenmatten mit mindestens 3 Gruppen

Bei baulichen Maßnahmen zur Erweiterung oder Neubau von Kitas folgt eine langwierige
Umsetzungsphase zwischen Planung/Beschlussfassung und Inbetriebnahme. Ob Containerlösungen oder modulare Bauweise zu deutlich schnelleren Inbetriebnahmen führen können,
bleibt zu erproben. Kommen zur Fertigstellung noch Probleme bei der Personalgewinnung
hinzu, ist oft nur eine Teileröffnung mit Mindestöffnungszeiten und verzögerter Bereitstellung
aller Plätze möglich.
Die Stadt erhält für alle Kitas eine Betriebskostenförderung des Landes mittels FAGZuweisungen für den laufenden Betrieb der Kitas. Diese sollen 31% der Betriebskosten für
Kinder von drei bis sechs Jahren sowie 68% der Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung
decken. Die Stadt Lahr fördert die ungedeckten Betriebskosten der Kitas.

Drucksache 250/2019

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Besonders belastet wird der städtische Haushalt durch Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen. Gegenüber den Ausgangs-Kostenberechnungen entstehen oft sowohl konjunkturals auch betriebsspezifische (z.B. Brandschutz, Hygienestandards) bis zur Kostenermittlungs- oder Vergabephase noch nicht absehbare Mehrkosten. Die vergleichsweise niedrige
Neubau-Förderung aus dem laufenden Bundesinvestitionsprogramm von höchstens 120.000
Euro pro Gruppe, die seit 2008 nicht angehoben wurde, erhöht den städtischen Zuschussbedarf stetig. Seit Oktober 2017 ist neben dem Krippenausbau auch die Förderung für neu entstehende Kindergartengruppen mit 120.000 Euro sowie für den Erhalt vom Wegfall bedrohter
Plätze möglich, allerdings nur mit einer Fördersumme von 30.000 Euro pro Gruppe. Das Förderprogramm 2017-2020 ist bereits überzeichnet. Es werden aktuell keine Förderbescheide
mehr erteilt. Dies gilt auch für die beantragte Maßnahme in Hugsweier. Eine Neuauflage von
Förderprogrammen für künftige Maßnahmen ist aktuell ungewiss.
Das dynamische Wachstum bei den Kinderzahlen sowie der ansteigende Bedarf an längeren
Betreuungszeiten erfordert weitere Standort-, Ausbau- und Erweiterungsentscheidungen, erhöht den Bedarf für Ausbildung/Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte und erfordert sehr
viel Zeit für sorgfältige Planung und Steuerung von geeigneten Maßnahmen. Seit Inbetriebnahme der zentralen Vormerkung ist der angemeldete Bedarf noch konkreter hinsichtlich
Zahl der Wartenden, Wartezeit und benötigten Betreuungsformen darstellbar. Infolge des
Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung und Betreuung ab einem Jahr besteht bei weitergehendem Anstieg der Kinderzahlen jedoch regelmäßig zu wenig Vorlaufzeit, um rechtzeitig
ein bedarfsgerechtes Angebot bereitzustellen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin