Beschlussvorlage (Zuschuss an die sozialpädagogischen Schülerhilfen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege)
4. Februar 2013
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 17.01.2013 Az.: 426.25 Drucksache Nr.: 25/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 28.11.2012 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 04.02.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Zuschuss an die sozialpädagogischen Schülerhilfen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege Beschlussvorschlag: Der jährliche Zuschuss für eine Gruppe der sozialpädagogischen Schülerhilfe wird rückwirkend zum 01.09.2012 auf der Grundlage der im Haushaltsplan 2013 im Unterabschnitt 4609 veranschlagten Haushaltsmitteln (€ 156.800,00 – 28 Gruppen) auf € 5.600,00 festgesetzt. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 25/2013 Seite - 2 - Begründung: Seit dem Haushaltsjahr 2003 werden an die freien Träger für die Durchführung der sozialpädagogischen Schülerhilfen Gruppenpauschalen durch die Stadt Lahr in Höhe von € 4.700,00 je Gruppe gewährt. Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit von 12 Stunden sind durch die jeweiligen Träger zu gewährleisten. Neben den städtischen Zuschüssen finanzieren sich die Schülerhilfen über Landeszuschüsse im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen (Pauschalförderung in Höhe von € 275,00 pro Betreuungswochenstunde; die Förderobergrenze beträgt € 4.125,00 pro Jahr) und Elternentgelten. Hinzu kommen eigene Mittel der Träger. Zuletzt wurde im Haushalt 2009 die Pauschale mit Blick auf die allgemeine Kostensteigerung auf € 4.850,00 erhöht. Das Betreuungsentgelt liegt zurzeit bei € 44,00 monatlich. Ab dem Haushaltsjahr 2012 werden in der Stadt Lahr 28 Gruppen mit je ca. 8-10 Schüler/innen durch Hausaufgabenhilfe, freizeitpädagogische Maßnahmen und Einzelfallhilfen gefördert. Hinzu kommt eine aktive Elternarbeit, insbesondere bei Einzelproblemen. Träger dieser 28 Gruppen sind der Caritasverband (15 Gruppen), die Arbeiterwohlfahrt (8 Gruppen) und der Förderverein der Gutenbergschule (5 Gruppen). Schülerangebote der sozialpädagogischen Schülerhilfe sind zwischenzeitlich an allen Lahrer Grundschulen eingerichtet. An der Grundschule Reichenbach wird derzeit durch den Förderverein der Schule eine Hausaufgabenhilfe im reduzierten Umfang angeboten; dieses Angebot wird aktuell nur über Landeszuschüsse und Elternentgelte finanziert. Einkommensschwachen Familien kann das Betreuungsentgelt auf Antrag übernommen werden. Für die Entgeltübernahme der Schülerhilfe standen im Haushalt 2012 insgesamt € 87.000,00 zur Verfügung. Der Ortenaukreis beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von € 58.000,00, so dass die Stadt Lahr aus allgemeinen Haushaltmitteln in Höhe von € 29.000,00 zuschießen muss. Zum 01.09.2012 wurde durch den Gemeinderat eine allgemeine Geschwisterermäßigung bei allen Betreuungsformen und somit auch im Bereich der sozialpädagogischen Schülerhilfe eingeführt. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Betreuungsbereich überproportional viel in den Genuss gekommen, was bei den Freien Trägern zu nicht unerheblichen Einnahmeausfällen führt. Allein beim Caritas Verband Lahr e.V. belaufen sich die Einnahmeausfälle im Jahr 2013 voraussichtlich auf ca. € 11.000,00. Im laufenden Jahr werden ca. € 4.000,00 fehlen. Hochgerechnet auf alle bezuschussten Schülerhilfegruppen liegt das Defizit bei rund € 730,00 je Gruppe. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, die bei den Trägern der sozialpädagogischen Schülerhilfe durch die Geschwisterermäßigung entstehenden Mindereinnahmen durch erhöhte Zuschüsse der Stadt Lahr zu kompensieren. Die Gruppenpauschale soll hierzu von derzeit € 4.850,00 auf € 5.600,00 rückwirkend zum 1.9.2012 erhöht werden. Im Haushalt 2013 stehen hierfür im Unterabschnitt 4609 die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von € 156.800,00 bereits zur Verfügung. Gleichzeitig konnte im Haushaltsplan 2013 bei der Entgeltübernahme für die sozialpädagogische Schülerhilfe der ursprüngliche Drucksache 25/2013 Seite - 3 - Ansatz von € 87.000,00 auf € 80.000,00 reduziert werden, da die Entgeltübernahme künftig auch auf der Grundlage der ermäßigten Elternbeiträge erfolgt. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter Harry Ott Abteilungsleiter