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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012); - Sonstige Finanzausgaben)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 22.01.2013 Az.: 966.24

Drucksache Nr.: 32/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

04.02.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012);
- Sonstige Finanzausgaben

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Ausgaben bei der
Finanzposition 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in Höhe von 46.513 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.003000 (Gewerbesteuer).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 32/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Die Verzinsung von Steueransprüchen wurde im Jahr 1990 durch Einfügung des
§ 233 a in die Abgabenordnung eingeführt. Demnach werden Ansprüche aus dem
Steuerschuldverhältnis nach Ablauf von 15 Monaten mit einem Satz von 0,5 % pro
Monat verzinst. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche auf Steuererstattungen (Erstattungszinsen) als auch für Steuernachzahlungen (Nachzahlungszinsen).
Im Haushaltsplan 2012 war für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer bei
der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ ein Mittelansatz von 70.000 € veranschlagt worden. Im Jahr 2012 waren jedoch Erstattungszinsen in Höhe von
116.485 € zu leisten. Bei der Erstellung des Haushaltsplanes lassen sich die Höhe
der Erstattungs- und Nachzahlungszinsen nur grob anhand der Vorjahresergebnisse schätzen. Eine näherungsweise Vorabberechnung ist nicht möglich, da die
Kommune lediglich das Ergebnis der Steuererklärung durch den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts erhält.
Insgesamt sind auf der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ Mehrausgaben
in Höhe von 46.513 € entstanden.
Die Mehrausgaben können durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer