Beschlussvorlage (Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ - Städtebaulicher Vertrag)
15. April 2019
Beschlussvorlage Amt: 61 Gauggel Datum: 27.03.2019 Az.: - 0691/Ga Drucksache Nr.: 93/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.04.2019 vorberatend öffentlich Gemeinderat 15.04.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ - Städtebaulicher Vertrag Beschlussvorschlag: 1. Die Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen für die Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ wird an die Wilhelm Projekt GmbH übertragen. 2. Dem beigefügten Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt. 3. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen. Anlage(n): - Städtebaulicher Vertrag BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 93/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Mit dem Beschluss zum Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) beginnt die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme für das Roth-Händle-Areal. Die Vorbereitung der Sanierung gemäß § 140 Baugesetzbuch (BauGB) und damit die vorbereitenden Untersuchungen sind grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Die Stadt Lahr nimmt auf Grund hoher Arbeitsbelastung und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung die Möglichkeit wahr, die Beauftragung und Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen an Externe zu übertragen. Hierfür bedarf es eines Städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB zwischen der Vorhabenträgerin, der Wilhelm Projekt GmbH, und der Stadt Lahr. Mit diesem Vertrag wird die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung an die Vorhabenträgerin übertragen. Weiterhin verpflichtet sich die Vorhabenträgerin alle anfallenden Kosten für die VU einschließlich aller hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen und weitere Untersuchungen zu übernehmen. Die Wilhelm Projekt GmbH beauftragt, in Abstimmung mit der Stadt Lahr, die Kommunale Stadterneuerung GmbH mit der Durchführung der VU für das Untersuchungsgebiet „Roth-Händle-Areal“. Der Leistungsumfang beinhaltet eine detaillierte Bestandsaufnahme und Analyse der städtebaulichen Herausforderungen vor Ort. Dazu wird eine Bestandsaufnahme aller Haushalte im abgegrenzten Gebiet durchgeführt und ausgewertet. Ziel ist die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, deren wirtschaftliche und soziale Belange und den Gebäudezustand zu erfassen. Der Vertragstext wurde mit der Wilhelm Projekt GmbH abgestimmt und ist als Anlage angehängt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.