Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ - Städtebaulicher Vertrag)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 27.03.2019 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 93/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.04.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.04.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“
- Städtebaulicher Vertrag

Beschlussvorschlag:

1. Die Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen für die Erneuerungsmaßnahme „Roth-Händle-Areal“ wird an die Wilhelm Projekt GmbH übertragen.
2. Dem beigefügten Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
3. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch
notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen
Grundzüge der Vertragskonditionen eingreifen.

Anlage(n):
- Städtebaulicher Vertrag

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 93/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Mit dem Beschluss zum Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen (VU) beginnt die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme für das Roth-Händle-Areal. Die Vorbereitung der Sanierung gemäß § 140 Baugesetzbuch (BauGB) und damit die vorbereitenden Untersuchungen sind grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Die Stadt Lahr
nimmt auf Grund hoher Arbeitsbelastung und der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung die Möglichkeit wahr, die Beauftragung und Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen an Externe zu übertragen.
Hierfür bedarf es eines Städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB zwischen der
Vorhabenträgerin, der Wilhelm Projekt GmbH, und der Stadt Lahr. Mit diesem Vertrag
wird die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung an die Vorhabenträgerin übertragen. Weiterhin verpflichtet sich die Vorhabenträgerin alle anfallenden Kosten für die
VU einschließlich aller hierfür erforderlichen zusätzlichen Leistungen und weitere Untersuchungen zu übernehmen. Die Wilhelm Projekt GmbH beauftragt, in Abstimmung mit
der Stadt Lahr, die Kommunale Stadterneuerung GmbH mit der Durchführung der VU
für das Untersuchungsgebiet „Roth-Händle-Areal“.
Der Leistungsumfang beinhaltet eine detaillierte Bestandsaufnahme und Analyse der
städtebaulichen Herausforderungen vor Ort. Dazu wird eine Bestandsaufnahme aller
Haushalte im abgegrenzten Gebiet durchgeführt und ausgewertet. Ziel ist die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen, deren wirtschaftliche und soziale Belange und den
Gebäudezustand zu erfassen.
Der Vertragstext wurde mit der Wilhelm Projekt GmbH abgestimmt und ist als Anlage
angehängt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.