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Beschlussvorlage (DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier - Konzeptvergabe - Grundsatzentscheidung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 25.06.2019 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 179/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.07.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

22.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier
- Konzeptvergabe - Grundsatzentscheidung

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt zur Vergabe der beiden städtischen
Grundstücke Flst.Nr. 46 und 46/ 8, Gemarkung Hugsweier ein öffentliches
Konzeptverfahren durchzuführen.
2. Nach Abschluss des Konzeptverfahrens wird der Vergabevorschlag dem
Gemeinderat vorgelegt.

Anlage(n):
- DORV-Flyer

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 179/2019

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Sachdarstellung:
Ausgangslage
Die Grundstücke Flst.Nr. 46 und 46/8 mit rund 1.950 m² Größe sind von der Stadt Lahr im April 2019
erworben worden. Die Übergabe der Liegenschaft „ehemaliges Café Edelweiß“ an die Stadt erfolgt
am 1. Juli 2019. Grund für den Zwischenerwerb ist eine bessere Steuerung des weiteren Umsetzungsprozesses zur Realisierung eines DORV-Zentrums für den Stadtteil Hugsweier. DORV steht für
dienstleistungs- und ortsnahe Rundum Versorgung.
Der Standort an der Hugsweierer Hauptstraße erfüllt die Voraussetzungen für das geplante DORVZentrum. Das Projekt im Stadtteil fußt auf vier Säulen, die das Fundament des DORV-Zentrums bilden.
 Lebensmittel – regionale Produkte
 Dienstleistung – Paketdienst, Postdienst usw.
 Sozial-medizinische Versorgung – Hol- und Bringdienst, Apothekendienst, Pflegedienst usw.
 Kommunikation – Café, Infotafel, Treffpunkt für Jung und Alt
In Form eines Lebensmittelladens als Herzstück mit Dienstleistungsangeboten und kleiner Gastronomie ist ein DORV-Zentrum an der Hugsweierer Hauptstraße 37 vorstellbar. Neben dem DORVZentrum können auf dem knapp 2.000 m² umfassenden Gesamtgelände Wohnangebote geschaffen
werden. Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Stadtteils Hugsweier ist zudem eine soziale Einrichtung denkbar.
Das Projekt wird intensiv von einem 13-köpfigen Team aus Hugsweier ehrenamtlich seit 2016 begleitet.
Die Stadt als Eigentümerin sucht nun für die beiden Grundstücke einen Käufer/Investor. Durch den
Zwischenerwerb der beiden Grundstücke kann die Stadt aktiv Einfluss nehmen und im Sinne des
Vorhabens „Initiierung eines DORV-Zentrums im Stadtteil Hugsweier“ die Umsetzung steuern.
Wenn Grundstücke nicht im Zuge einer Direktvergabe zum Verkehrswert veräußert werden, werden
sie üblicherweise im Rahmen eines Bieterverfahrens bei Vergabe an Investoren an den Meistbietenden verkauft. Dies ist hier nicht erwünscht, da es gilt, ein besonderes Konzept an diesem Standort zu
realisieren.
Bei der „Konzeptvergabe“ ist der Preis nur eine Bedingung unter mehreren weiteren Aspekten.
Konzeptvergabe
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer
als auch umwelt- und/oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der Grundstücksvergabe zu garantieren und einen Preiswettbewerb zu verhindern, der die erwünschten Qualitäten gar nicht berücksichtigt.
Der Preis für die Grundstücke wird als Festpreis festgelegt. Der Festpreis liegt bei 473.000 Euro und
bezieht sich auf den Kaufpreis, den die Stadt ohne Nebenkosten (37.840 Euro) beglichen hatte. Das
Verfahren der Konzeptvergabe führt voraussichtlich zu einer Kaufpreisdämpfung, die der Projektqualität zugutekommt. Im Gegenzug sind Kriterien zu erfüllen, die den Verzicht auf den Höchstpreis
rechtfertigen, denn das Ziel des Verkaufs ist die Auswahl des bestmöglichen Entwurfs- und Nutzungskonzepts für beide Grundstücke.
Anhand von Vergabekriterien und deren Gewichtung wird das Entwurfs - und Nutzungskonzept von
einer Bewertungskommission beurteilt.

Drucksache 179/2019

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Für die Bewertungskategorien sind Bewertungskriterien und ein Prüfbogen zu erarbeiten.
Kriterien können sein:
 Architektonische und städtebauliche Qualität, Gestaltungsqualität Gebäude, Umgang mit dem
städtebaulichen Umfeld, Freiraum- und Stellplatzkonzept
 Nutzungsflexibilität, Verkaufsraum für Lebensmittel, Raum für Gastronomie, Multifunktionsraum
für soziale Nutzung, Anzahl der Wohnungen, seniorengerecht, familienfreundlich, Typologie,
Vielfalt, Wohnungsgröße (mind. 2 Typologien), Qualität und Ausstattung der Wohnungen
Umfang und Ausgestaltung der Bewerbungsunterlagen werden präzisiert. Die Vergabeziele werden
mit Mitgliedern aus dem DORV-Team, ämter- und abteilungsübergreifend formuliert. Die Bewerbungsphase wird eingeleitet durch eine öffentliche Ausschreibung auf der Internetseite der Stadt Lahr
sowie in der lokalen Presse.
Die Ausschreibung richtet sich an Investoren sowie gewerbliche und private Bauherren. Verfahrensrechtliche Details sind noch näher zu klären und abzustimmen. Teilnahmevoraussetzung ist, dass der
Teilnehmer für die Grundstücke den Festpreis abgibt und der Teilnehmer bereit und wirtschaftlich in
der Lage ist, das in seiner Bewerbung konzeptionell vorgestellte Bauvorhaben fristgerecht zu realisieren.
Die Interessensbekundung ist schriftlich zu erklären.
Eine Vorprüfung und Bepunktung der Konzeptqualitäten erfolgt in einem festgelegten Verhältnis (Erstellung des Prüfbogens durch die Verwaltung und Mitglieder des DORV-Teams). Anschließend werden die Konzepte durch ein bestelltes Auswahlgremium bewertet. Dem Auswahlgremium gehören
Mitglieder des Gemeinderats, der Stadtverwaltung, des Ortschaftsrates und des DORV-Teams an.
Ein Kaufvertrag und ein Städtebaulicher Vertrag zur Sicherung städtebaulicher und bauleitplanerischer Ziele sind zwischen dem Käufer/Investor und der Stadt abzuschließen.
Die Verwaltung empfiehlt, das Konzeptverfahren für die Vergabe der Grundstücke Flst.Nr. 46 und
46/8 anzuwenden, um für den Standort nach Maßgabe ausgewählter Kriterien die beste Lösung zu
finden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.