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Beschlussvorlage (Mustervertrag zur Sozialwohnungsquote - Beschluss - Ermächtigung der Verwaltung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Fink

Datum: 20.02.2020 Az.: - 0680/Fk

Drucksache Nr.: 52/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

11.03.2020

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Umlaufverfahren

07.04.2020

beschließend öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

27.04.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Mustervertrag zur Sozialwohnungsquote
- Beschluss
- Ermächtigung der Verwaltung

Beschlussvorschlag:

1. Der Städtebauliche Mustervertrag zur Erzielung einer Sozialwohnungsquote
wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen bei den Bauvorhaben anzuwenden,
die vom Beschluss zur Sozialwohnungsquote erfasst werden, sofern dieser
ohne inhaltliche Veränderungen angewendet werden kann. Auf die Behandlung in den Gremien kann dann verzichtet werden.
3. Gibt es andere Konstellationen oder spezifische Projekteigenschaften, die eine
Anpassung des Mustervertrages erfordern, dann wird dieser den Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.

Anlage(n):
Mustervertrag

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 52/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Juli 2017 fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass bei Wohnungsbauprojekten, die 10 oder
mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen, mindestens
20 % der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden müssen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bereitet das Stadtplanungsamt in der Regel einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor, der meist auch von einer Veränderungssperre begleitet wird.
Parallel wird mit dem Bauherren gesprochen und der Abschluss eines Städtebaulichen V ertrages
angestrebt.
Häufig erhält die Verwaltung erst Kenntnis von Bauabsichten, wenn bereits konkrete Bauanträge gestellt sind. Dies bedeutet, schnell zu reagieren, um die rechtlichen Rahmenbedingungen (B -Plan und
Veränderungssperre) in die Gremien zur Beschlussfassung zu bringen.
Wenn die Bauantragsunterlagen vollständig sind, ist dieser nach dem Gesetz im Rahmen von 3 Monaten zu bearbeiten und zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
In Abhängigkeit der Sitzungstermine kann es somit zeitlich eng werden, die Vorlage zum Städtebaulichen Vertrag in die Gremien zur Beratung einzubringen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung
vor, den angehängten Mustervertrag zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, diesen ohne erneute Gremienbefassung abzuschließen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass es keine
inhaltlichen Änderungen daran gibt.
Sollten Änderungen am Mustervertrag notwendig werden, dann wird die Verwaltung damit in die
Gremien zur Beratung gehen.
Die Verwaltung würde - bei positiver Beschlussfassung - den Technischen Ausschuss regelmäßig
über die abgeschlossenen Städtebaulichen Verträge informieren.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.