Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm Grundschule Sulz - Vergabe von Architektenleistungen)
15. Januar 2020
Beschlussvorlage Amt: 603 Harter Datum: 18.12.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 340/2019 Ka/Ha Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.01.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schulsanierungsprogramm Grundschule Sulz - Vergabe von Architektenleistungen Beschlussvorschlag: Das Büro IFP2 Hangs GmbH aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Grundschule Sulz“ in der Waldstraße in Lahr/Sulz. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 340/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Technischen Ausschuss vom 25.10.2017 vorberatend und im Gemeinderat vom 20.11.2017 beschließend wurde in der Drucksache Nr 267/2017 der Schulsanierung zugestimmt. Die Grundschule in Sulz wird im Zeitraum 2019 bis Ende 2021 saniert. Die Schule wird einbis zweizügig geführt mit langfristiger Tendenz zur Zweizügigkeit. Die Maßnahme im Rahmen des Schulsanierungsprogramms hat folgenden Umfang: Verwaltungsgebäude: Dämmung der obersten Geschossdecke Austausch der Holzfenster und Sanierung der Außenfassade Sanierung der Innenwände, Bodenbeläge, Decke und Beleuchtung Dreigeschossiger Bauteil: Austausch der Fenster Süd-Ost Seite inklusive Sonnenschutz und Wärmedämmverbundsystem Nord-West Seite teilweise mit Sonnenschutz Austausch der Türen Sanierung der Böden, Malerarbeiten Nebengebäude Aula: Austausch der Fenster und Außentüren Sanierung der Innenwände, Bodenbeläge und Decken Nebengebäude inklusive Treppenhaus (alle Gebäudeteile): Malerarbeiten an Wänden und Decken Austausch Bodenbeläge, Türen und der Beleuchtung Sanierung der Sanitäranlage Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme: Die Gesamtsumme nach Kostenschätzung der DIN 276 beträgt für die Kostengruppe 300 (Bauwerk- und Baukonstruktion) und für die Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) 1.438.000,00 € brutto. Es wird mit einem Regelzuschuss von 33 %, also 474.639,00 €, gerechnet. Auf Grundlage der Kostenschätzung ergeben sich für das Honorar für die Planung der Architektenleistung anrechenbare Kosten in Höhe von rund 860.840,00 € netto. Auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes des Büro IFP2 Hangs GmbH ergibt sich ein voraussichtliches Gesamthonorar für die Architektenleistung in Höhe von 133.937,76 € brutto. Das endgültige Honorar ergibt sich nach Vorliegen der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3. Drucksache 340/2019 Seite - 3 - Die Verwaltung empfiehlt, die Leistungsphasen 1-9, ausschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) §35 ff. Honorare für Gebäude, an das Büro IFP2 Hangs GmbH aus Lahr zu vergeben. Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung