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Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm Grundschule Sulz - Vergabe von Architektenleistungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Harter

Datum: 18.12.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 340/2019
Ka/Ha

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.01.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schulsanierungsprogramm Grundschule Sulz
- Vergabe von Architektenleistungen

Beschlussvorschlag:

Das Büro IFP2 Hangs GmbH aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen
1-3 und 5-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Grundschule Sulz“
in der Waldstraße in Lahr/Sulz.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 340/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Technischen Ausschuss vom 25.10.2017 vorberatend und im Gemeinderat vom
20.11.2017 beschließend wurde in der Drucksache Nr 267/2017 der Schulsanierung zugestimmt.
Die Grundschule in Sulz wird im Zeitraum 2019 bis Ende 2021 saniert. Die Schule wird einbis zweizügig geführt mit langfristiger Tendenz zur Zweizügigkeit.
Die Maßnahme im Rahmen des Schulsanierungsprogramms hat folgenden Umfang:
Verwaltungsgebäude:
Dämmung der obersten Geschossdecke
Austausch der Holzfenster und Sanierung der Außenfassade
Sanierung der Innenwände, Bodenbeläge, Decke und Beleuchtung
Dreigeschossiger Bauteil:
Austausch der Fenster Süd-Ost Seite inklusive Sonnenschutz und
Wärmedämmverbundsystem
Nord-West Seite teilweise mit Sonnenschutz
Austausch der Türen
Sanierung der Böden, Malerarbeiten
Nebengebäude Aula:
Austausch der Fenster und Außentüren
Sanierung der Innenwände, Bodenbeläge und Decken
Nebengebäude inklusive Treppenhaus (alle Gebäudeteile):
Malerarbeiten an Wänden und Decken
Austausch Bodenbeläge, Türen und der Beleuchtung
Sanierung der Sanitäranlage

Gesamtausgaben der Investitionsmaßnahme:
Die Gesamtsumme nach Kostenschätzung der DIN 276 beträgt für die Kostengruppe 300
(Bauwerk- und Baukonstruktion) und für die Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) 1.438.000,00 € brutto.
Es wird mit einem Regelzuschuss von 33 %, also 474.639,00 €, gerechnet.
Auf Grundlage der Kostenschätzung ergeben sich für das Honorar für die Planung der Architektenleistung anrechenbare Kosten in Höhe von rund 860.840,00 € netto.
Auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes des Büro IFP2 Hangs GmbH ergibt sich ein
voraussichtliches Gesamthonorar für die Architektenleistung in Höhe von 133.937,76 €
brutto.
Das endgültige Honorar ergibt sich nach Vorliegen der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3.

Drucksache 340/2019

Seite - 3 -

Die Verwaltung empfiehlt, die Leistungsphasen 1-9, ausschließlich Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung), laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) §35
ff. Honorare für Gebäude, an das Büro IFP2 Hangs GmbH aus Lahr zu vergeben.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung