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Beschlussvorlage (Verbesserung der Tierhaltung im Lahrer Stadtpark)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 25.02.2020 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 60/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

24.06.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

06.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Verbesserung der Tierhaltung im Lahrer Stadtpark

Beschlussvorschlag:

1. Das Damwild soll im Lahrer Stadtpark verbleiben.
2. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und baulichen Veränderungen wird zugestimmt.
3. Erforderliche Mittel sind für den Haushalt 2021 anzumelden.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 60/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Tierhaltung im Lahrer Stadtpark hat eine lange Tradition. Das Spektrum der frei
und in Gehegen gehaltenen Tiere unterlag im Laufe der Jahrzehnte immer wieder
Veränderungen. In den vergangen Jahren konnte durch eine Reduktion der Artenvielzahl eine deutliche Verbesserung bei den Haltungsbedingungen und den Präsentationsmöglichkeiten erreicht werden. So ist die 2016 gemeinsam mit dem Förderverein und der Stiftung fertiggestellte Saimiri- und Erdmännchenanlage zu einer
der wesentlichen Attraktionen für die Parkbesucher geworden.
Die längste Tradition hat tatsächlich die Haltung von Damwild im Park. Schon wenige Jahre nach dem Tod des Parkstifters konnten von der Stadt die beiden Grundstücke erworben und dem Park zugewiesen werden, die seither als Huftiergehe
dienen.
An dem knapp 2.000 qm großen Gehege wurden im Laufe der Zeit immer wieder
Veränderungen, vorgenommen, vor allem da dort neben dem Damwild noch etliche
weitere Huftierarten gehalten wurden.
Die Qualität der Präsentation in diesem Areal wurde immer wieder mal kritisiert und
ist zuletzt als Projektvorschlag für den Stadtgulden in die öffentliche Diskussion geraten.
Die Verbesserung der Tierhaltung in diesem Areal im Stadtpark ist die Aufgabenstellung, die über den Stadtgulden an die Verwaltung herangetragen worden ist.
Bei der Suche nach einer Lösung dieser Aufgabe sind dabei neben den Haltungsanforderungen auch die Erwartungen der Stadtparkbesucher und die baulich-, gestalterische Optionen zu berücksichtigen. Bereits 2011 hat man sich im Rahmen eines Workshops mit verschieden Verantwortlichen anderer großer Parks, auch mit
der Tierhaltung des Stadtparks auseinander gesetzt. Im Ergebnis kam man zu dem
Schluss, dass Tiere zwar zum Park gehören, Huftiere aufgrund ihres Flächenbedarfs aber weniger geeignet sind.
Darauf aufbauend war eine erste Überlegung, die mit der Landesgartenschau im
Seepark neu gewonnenen Flächen, für eine Umsiedlung der Huftiere zu nutzen. Eine Haltung dort wäre dann etwa vergleichbar mit der Anlage am Gifiz in Offenburg.
Im Hinblick auf das Damwild wäre aber auch dort keine extensive Haltung, welche
die Tiere auf grüner Wiese erscheinen lässt, möglich, ohne die gestalterische Qualität und freie Nutzbarkeit des Seeparks einzuschränken.
Obschon im Umland von Lahr an verschiedenen Stellen für Besucher zugängliche
Damwildhaltungen vorhanden sind und auch der Seepark zumindest eine Option
darstellt, lässt die in Gang geratene öffentliche Diskussion zu diesem Thema erahnen, dass seitens der Parkgänger und besonders der Parkliebhaber ein Verzicht auf
das Damwild als Bestandteil des Lahrer Stadtparks kritisch gesehen wird und vordringlich eine Verbesserung der Bestandssituation gewünscht ist.
Somit sieht sich die Verwaltung vor der Aufgabe Möglichkeiten für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen und der Präsentation im vorhandenen Areal zu erarbeiten.

Drucksache 60/2020

Seite - 3 -

Hierzu wurden folgende Vorschläge erarbeitet:
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Reduktion der Arten- und Individuenzahl
Die neben dem Damwild noch vorhandenen beiden Ponys und das Lama sollen
abgegeben werden, so dass der gesamte Gehegebereich dem Damwild zur Verfügung steht.
Rückbau eines Stallgebäudes
Ein Stallgebäude kann bei der alleinigen Haltung von Damwild entfallen und die frei
werdende Fläche den Tieren zugeteilt werden.
Entfernung der Gehegeeinbauten
Die vielzähligen, aus unterschiedlichsten Materialien erstellten Gehegeunterteilungen sind obsolet und bis auf einen abtrennbaren Bereich für brünftige Tiere zu entfernen.
Schaffung einer barrierefreien Beobachtungsmöglichkeit
Das vorhandene Gefälle von über 2 m innerhalb des Geheges wird so modelliert,
dass Besucher von Norden nur über ein niederes Geländer Einblick zu den Tieren
erhalten, ohne dass diese ausbrechen oder die Besucher gefährden könnten.
Aufarbeitung der denkmalgeschützten südlichen Zaunanlage.
Schaffung neuer Strukturen
Durch dauerhafte und wechselnde Strukturen innerhalb der Gehege wird den Tieren Abwechslung und Deckung geboten. Für die Beobachter entsteht ein freundliches naturnahes Bild.
Der Kleinsäugerbereich (Meerschweinchen) wird in einer besseren Präsentation –
auf Augenhöhe zum Spielbereich verlegt.
Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen der Hauptintention des Stadtgulden-Vorschlags: Sie verbessern die Haltungsbedingungen für das Damwild deutlich. Da sie von der ursprünglich angedachten Maßnahme zur Erreichung dieses
Ziels abweichen, wurden sie zusätzlich mit dem Ideengeber abgestimmt. Er befürwortet diesen Weg.
Sofern auf eine Huftierhaltung im Lahrer Stadtpark nicht gänzlich verzichtet werden
soll, stellt dieser Maßnahmenkatalog eine auch aus Sicht der Veterinärbehörde
adäquate, mittelfristige Verbesserung der Haltungsbedingungen dar.
Neben dem aus dem Stadtgulden vorhandenen Budget, haben auch der Freundeskreis Lahrer Stadtparks als auch die Berger-Pfänder-Stiftung und weitere private
Stifter eine Unterstützung dieser Verbesserungsmaßnahmen in Aussicht gestellt.
In einer vorläufigen Kostenschätzung wird für die benannten Maßnahmen von folgenden Aufwendungen ausgegangen.

Drucksache 60/2020

Tilman Petters

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Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.