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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 16.06.2020 Az.: 922.5112

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

14.09.2020

Gemeinderat

28.09.2020

Drucksache Nr.: 160/2020

Beratung

beschließend

Kennung

Abstimmung

nichtöffentlich

14 JaStimme(n) 1
NeinStimme(n) 0
Enthaltung(en)

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Änderung des Gesellschaftsvertrages

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Wohnbau Stadt Lahr GmbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs.

Anlage(n):
Gesellschaftsvertrag - Synopse
Gesellschaftsvertrag - geänderte Neufassung
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 160/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
I.) Erhöhung Stammkapital
a.) Bareinlage
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (Wohnbau) hat in den vergangenen Jahren die
Sanierung des Gebietes „Kanadaring“ vorangetrieben und hierfür erhebliche Eigenmittel eingebracht. Die Finanzierungsgrundlage hierfür war das umsichtige
und wirtschaftlich sehr erfolgreiche Agieren der Wohnbau in den zurückliegenden
Jahren. Für den nun beabsichtigten weiteren Abschnitt des Sanierungsgebiets
sind wiederum erhebliche Eigenmittel aufzubringen, welche die Leistungskraft
der Wohnbau nunmehr aber übersteigt. Daher ist es erforderlich, die Wohnbau
seitens der Gesellschafterin Stadt Lahr mit zusätzlichem Eigenkapital in Form einer Stammkapitalerhöhung auszustatten. Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür Mittel in Höhe von 600.000 € eingeplant. In der Finanzplanung für die Jahre 2021
und 2022 sind jeweils ebenfalls Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 600.000 €
eingestellt.

b.) Sacheinlage
Es ist beabsichtigt das Grundstück Flurstück Nr. 24324/12 und 24324/13 in der
Leopoldstraße an die Wohnbau zur Verwirklichung eines Wohnungsbauprojektes
zu übertragen. Die Übertragung soll unentgeltlich durch Sacheinlage erfolgen.
Das Grundstück soll zum Grundstückswert übertragen werden und hierfür das
Stammkapital des Unternehmens entsprechend erhöht werden.
Die beiden Flurstücke haben zusammen eine Größe von 1.240 m². Der Bodenrichtwert zum 31.12.2018 beträgt in diesem Gebiet 140 €/m². Nach Rücksprache
mit dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses ist hier jedoch ein Grundstückspreis von 200 €/m² gerechtfertigt.
Die Abweichung zur aktuellen Bodenrichtwertkarte ist aus folgenden Gründen
gerechtfertigt: Die Bodenrichtwertkarte wird im kommenden Jahr aktualisiert.
Aufgrund der starken Nachfrage stiegen die Bodenpreise in den vergangenen
beiden Jahren deutlich an. Es ist daher davon auszugehen, dass es flächendeckend zu einer deutlichen prozentualen Anhebung der Bodenrichtwerte kommen
wird. Also auch im Gebiet der Leopoldstraße. Daneben ist das Grundstück eher
zur Leopoldstraße als zur Freiburger Straße hin orientiert. In der Leopoldstraße
liegt der Bodenrichtwert bereits jetzt schon bei 180 €/m². Des Weiteren rechtfertigt das beabsichtigte Wohnbauprojekt den erhöhten Grundstückspreis. Demnach
ergibt sich für das Grundstück einen Wert von 248.000 €. Aus beihilfe- und steuerrechtlichen Gründen ist hiervon ein Teil zu bezahlen, der mindestens 10 %, also 24.800 €, entspricht. Somit ist der anzusetzende Wert der Sacheinlage und
die Stammkapitalzuführung mit 223.200 € auszuweisen.
Das Stammkapital der Wohnbau beträgt seit 2001 insgesamt 9.500.000 €. Dieses wurde seinerzeit ebenfalls im Zusammenhang mit größeren Neubaumaßnahmen aufgestockt. Die Zuzahlung erfolgte seinerzeit in mehrjährigen Raten.
…

Drucksache 160/2020

Seite - 3 -

Zur Erhöhung des Stammkapitals um insgesamt 2.023.200 € ist es erforderlich,
den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend zu ändern.
Die Stammkapitalzuführung erfolgt bezogen Sacheinlage gleich. Bezogen auf die
Bareinlage erfolgt die Stammkapitalzuführung wiederum in jährlichen Raten bis
die neu ausgewiesene Stammkapitalhöhe erreicht ist.

b.) Änderung Vergütungsregelung für die Aufsichtsratstätigkeit
Der Gesellschaftsvertrag der Wohnbau wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 25.09.2017 (Beschlussvorlage Nr. 164/2017) geändert. Dabei wurde u.a.
seinerzeit aus Gründen der Vereinheitlichung bei den städtischen Gesellschaften eine geänderte Regelung zur Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen. In der Folge hat
sich in der Abwicklung der Neuregelung jedoch gezeigt, dass diese in Teilen zu unbestimmt ist und unterschiedliche Auslegungen zulässt. Aus diesem Grunde schlägt
die Verwaltung vor, die Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmandate neu zu
fassen. Die konkrete Festlegung der Höhe der Vergütung ist in einer gesonderten
Beschlussvorlage durch den Gemeinderat zu fassen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer