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Informationsvorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 - aktueller Umsetzungsstand)

                                    
                                        Information
Amt: 61
Stehr

Datum: 10.08.2020

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nummer:
217/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.09.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

--------------------

Betreff:

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022
- aktueller Umsetzungsstand

Mitteilung:

Die Information zum aktuellen Umsetzungsstand des barrierefreien Umbaus von
Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
- Übersichtsplan barrierefreie Haltestellen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 217/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Am 23.10.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, im Jahr 2018 8-10 Bushaltestellen
barrierefrei umzubauen und den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen vorbehaltlich der Schaffung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen mindestens bis zum Jahr
2022 in den Haushaltsplänen der Stadt Lahr zu berücksichtigen, sodass bei einem
jährlichen Umbau von ca. 10 Bushaltestellen mindestens die Hälfte aller Haltestellen
in Lahr im Jahr 2022 barrierefrei ist (siehe Vorlage 240/2017).
In den Jahren 2018 und 2019 sowie in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wurden
folgende Haltestellen barrierefrei umgebaut bzw. neu gebaut: Bahnhof/ZOB, Bergfriedhof, Burgheimer Kirche (nur Fahrtrichtung Heiligenzell), Christian-Trampler-Hof
(städtebaulicher Vertrag mit GEMIBAU), Clara-Schumann-Gymnasium, Einsteinallee,
Ersteiner Straße, Friedensheim, Hochstraße, IHK, Neuwerkhof, Reichenbach Krone,
Reichenbach Ost, Roonstraße, Seminarstraße und Zalando.
Bereits zuvor waren die Haltestellen Fachmarktzentrum (städtebaulicher Vertrag mit
Ten Brinke) und Urteilsplatz barrierefrei umgebaut bzw. neu gebaut worden. Im
Zusammenhang mit der Sanierung der B 415 OD Reichenbach wird in diesem Jahr
auch noch die Haltestelle Reichenbach West umgebaut werden.
Für die Jahre 2020 und 2021 hat die Stadt Lahr beim Regierungspräsidium Freiburg
einen Förderantrag für den barrierefreien Umbau folgender Haltestellen gestellt:
2020: 1x Lahr West (Südseite), 1x Lammstraße, 2x Vogesenstraße (Seepark)
2021: 2x AOK-Geschäftsstelle, 2x Dreyspringstraße, 2x Hochschule für Polizei,
2x Kanadaring, 2x Leopoldstraße, 2x Ludwigstraße, 2x Willy-Brandt-Straße
Ein Zuwendungsbescheid liegt aktuell noch nicht vor. Erst dann darf eine Ausschreibung vorgenommen werden. Somit ist noch nicht klar, ob die Haltestellen Lahr West,
Lammstraße und Vogesenstraße noch in diesem Jahr umgebaut werden können.
Die Zielsetzung im Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2017 konnte bisher nur
annähernd verfolgt werden, weil ein Großteil der Haltestellen im Zuge von Straßenund Kanalsanierungen oder Baumaßnahmen Dritter (Christian-Trampler-Hof, Fachmarktzentrum, Zalando) barrierefrei umgebaut oder neu gebaut werden konnten. Bei
den eigenständigen Maßnahmen, die sich nur auf die reine Haltestellenfläche
beschränken (bspw. Seminarstraße), haben insbesondere die langen Bearbeitungszeiträume (bis zu acht Monate) der Förderantrage beim Fördermittelgeber sowie der
Bewilligungsbehörde zu deutlichen Verzögerungen geführt.
Sollten die Haltestellen Lahr West, Lammstraße und Vogesenstraße noch in diesem
Jahr umgebaut werden können, wären mit Abschluss des Jahres 2020 insgesamt 33
von 158 Haltestellen barrierefrei. Damit zum Abschluss des Jahres 2021 wenigstens
ein Drittel aller Haltestellen barrierefrei ist, wurde für 2021 ein Förderantrag für 14
Haltestellen gestellt (siehe oben). Der Zeitplan aus der Beschlussvorlage vom
23.10.2017, der vorsieht, dass mindestens die Hälfte aller Haltestellen in Lahr im
Jahr 2022 barrierefrei ist, und insbesondere die Zielvorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, welches eine vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV ab dem
01.01.2022 vorsieht, werden nicht umgesetzt werden können.

Drucksache 217/2020

Seite - 3 -

Eine weitere Erkenntnis seit der Beschlussfassung 2017 ist eine Änderung bei den
Fördermitteln hin zu pauschalierten Höchstbeträgen je Haltestelle. Wird ein barrierefreies Buskap (Haltestelle am Fahrbahnrand) hergestellt, können Baukosten in Höhe
von max. 25.000 € (Netto) geltend gemacht werden. Bei einer Förderquote von 50 %
entspricht dies einer Förderung in Höhe von max. 12.500 € (Netto). Häufig liegen die
Baukosten aber über den maximal zuwendungsfähigen Kosten.
Für den geplanten Haltestellenumbau 2021 liegen die Baukosten (ohne Verwaltungsund Planungskosten) beispielsweise bei geschätzt 475.000 € (Netto), es können
aber nur max. 350.000 € (14x 25.000 €) geltend gemacht werden. Die Verwaltung
wird dies bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 berücksichtigen.
Für den Haltestellenumbau 2022 ff. liegen bislang noch keine Planungen vor. Hier
soll insbesondere das ÖPNV-Konzept aus dem Verkehrsentwicklungsplan mit einfließen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungs punkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.