Beschlussvorlage (Parkregelung Ortsmitte Mietersheim, Bereich Kirchplatz/Bürgerhaus & OV)
Sitzung: Technischer Ausschuss (6. Sitzung)
15. Juli 2020
Beschlussvorlage (Parkregelung Ortsmitte Mietersheim, Bereich Kirchplatz/Bürgerhaus & OV)
Beschlussvorlage (- Entwurf zur Neugestaltung Ortsmitte Mietersheim (Mai 2010))
Beschlussvorlage (- Haltverbotszone Mietersheimer Hauptstraße, Bereich Kirchplatz & OV (geplant))
Beschlussvorlage (- Übersichtsplan Parkplätze (Juli 2011))
15. Juli 2020
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Beschlussvorlage (Parkregelung Ortsmitte Mietersheim, Bereich Kirchplatz/Bürgerhaus & OV)
Beschlussvorlage (- Übersichtsplan Parkplätze (Juli 2011))Beschlussvorlage (- Haltverbotszone Mietersheimer Hauptstraße, Bereich Kirchplatz & OV (geplant))Beschlussvorlage (- Entwurf zur Neugestaltung Ortsmitte Mietersheim (Mai 2010))
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 04.05.2020 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 113/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Mietersheim 25.06.2020 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 15.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt --------- Betreff: Parkregelung Ortsmitte Mietersheim, Bereich Kirchplatz/Bürgerhaus & OV Beschlussvorschlag: Mit Verweis auf den Beschluss zur Gestaltungsplanung der Ortsmitte Mietersheim werden keine Stellplätze auf dem Gehweg entlang der Mietersheimer Hauptstraße vor dem Platz am Bürgerhaus/an der Kirche markiert. Stattdessen wird eine Haltverbotszone mit Parkmöglichkeiten in gekennzeichneten Flächen in der Mietersheimer Hauptstraße zwischen der Einmündung Bei der Linde und dem Parkplatz schräg gegenüber der Ortsverwaltung eingerichtet. Die genauen Standorte der abmarkierten Parkstände werden in Absprache mit der Ortsverwaltung und der SWEG festgelegt. Anlage(n): - Entwurf zur Neugestaltung Ortsmitte Mietersheim (Mai 2010) - Übersichtsplan Parkplätze (Juli 2011) - Haltverbotszone Mietersheimer Hauptstraße, Bereich Kirchplatz & OV (geplant) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 113/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Am 05.02.2019 hat der Beirat für Verkehrsangelegenheiten die Vorlage Nr. 142/2018 1. Ergänzung „Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen“ beraten und im Ergebnis empfohlen, das Parken auf Gehwegen unabhängig von der freigehaltenen Restbreite zu ahnden. Ausgenommen sind Bereiche, in denen das Parken durch entsprechende Markierungen explizit erlaubt ist. Nachdem im Dezember 2019 noch Hinweiskarten zur Neuregelung vom Kommunalen Ordnungsdienst verteilt wurden, gab es ab Januar 2020 die ersten Verwarnungen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Auch die Ortsmitte Mietersheim war davon betroffen. Dort wurden mehrfach Fahrzeuge verwarnt, die vor dem Platz am Bürgerhaus/an der Kirche parkten. Der Ortschaftsrat Mietersheim hat sich in zwei Sitzungen mit dieser Thematik befasst. In der Sitzung am 09.01.2020 wurde sich darauf verständigt, ein Angebot für das Einzeichnen von Stellplätzen auf dem Gehweg einzuholen. Im Nachgang wurden das Stadtplanungsamt sowie die Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung hinsichtlich einer Realisierung angehört. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte das Stadtplanungsamt auf die Platzgestaltung hingewiesen. In der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates am 05.03.2020 erging trotz der vorherigen Stellungnahmen der Auftrag an das Stadtplanungsamt, eine Planung bzw. Skizze zu erstellen. Die Verwaltung empfiehlt, an der aktuell gültigen Parkregelung festzuhalten, da es neben der Empfehlung des Beirates für Verkehrsangelegenheiten auch einen einstimmigen Beschluss des Ortschaftsrates zur Neugestaltung der Ortsmitte vom 14.06.2010 gibt. Der damals vorgestellte Entwurf zur Neugestaltung (siehe Anlage) beinhaltete lediglich zwei Stellplätze südlich des Bürgerhauses mit Zufahrt von der Straße Bei der Linde, von denen letztlich nur einer realisiert und als Behindertenstellplatz ausgewiesen wurde. Für Gäste des Bürgerhauses sowie für Besucherinnen und Besucher der Gaststätte, des Zahnarztes, der Ortsverwaltung oder der Anwohner stehen der Parkplatz in der Mietersheimer Hauptstraße schräg gegenüber der Ortsverwaltung (19 Stellplätze), der Parkplatz in der Brunnenstraße (20 Stellplätze) und der Parkplatz in der Straße Bei der Linde gegenüber der Einmündung Brunnenstraße (7 Stellplätze) zur Verfügung (siehe Anlage). Alle Parkplätze sind fußläufig erreichbar, sodass keine Notwendigkeit für zusätzliche Stellplätze auf dem Gehweg vor dem Platz am Bürgerhaus/an der Kirche gesehen wird. Sollten die drei zuvor genannten Parkplätze mit insgesamt 46 Stellplätzen überwiegend/dauerhaft von Anwohnern in Anspruch genommen werden, ist ggf. eine Bewirtschaftung in Erwägung zu ziehen. Aus gestalterischer Sicht ist eine Markierung auf dem Pflaster abzulehnen. Das Pflaster betont sowohl den Platz als auch die umliegenden Gehwege und steht für eine Aufenthalts- und Bewegungsfläche, die dem Fußverkehr vorbehalten ist. Ein auf dem Pflaster/dem Gehweg parkendes Fahrzeug würde anderen Verkehrsteilnehmern auf den ersten Blick suggerieren, dass auch an anderen Stellen das Parken auf dem Pflaster/dem Gehweg erlaubt ist. Die weiße Parkflächenmarkierung würde sich nur schwach von der hellen Farbe des Pflasters abheben. Auf den Behindertenstellplatz trifft dies nicht zu, da er explizit beschildert ist. Zudem sollen der Platz inkl. Bäume sowie die Gebäude (Bürgerhaus und Kirche) hervorgehoben werden und von der Straße aus erkennbar sein, ohne dass parkende Fahrzeuge einen Blick darauf verstellen. Drucksache 113/2020 Seite - 3 - Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf der Fahrbahn der Mietersheimer Hauptstraße zu parken. Da die Fahrbahn eine Breite von 5,50 m aufweist, ist ausreichend Restfahrbahnbreite vorhanden, um an einem parkenden Fahrzeug vorbeizufahren. Die Verwaltung schlägt vor, eine Haltverbotszone mit Parkmöglichkeiten in gekennzeichneten Flächen in der Mietersheimer Hauptstraße zwischen der Einmündung Bei der Linde und dem Parkplatz schräg gegenüber der Ortsverwaltung einzurichten (siehe Anlage). Die genauen Standorte der abmarkierten Parkstände werden in Absprache mit der Ortsverwaltung und der SWEG festgelegt. Dieses Prinzip würde zur künftigen Parkregelung im noch zu sanierenden Abschnitt bis zur Breisgaustraße passen. Für diesen Abschnitt hatten der Ortschaftsrat und der Technische Ausschuss bereits im Juni/Juli 2019 eine Ausbauplanung beschlossen, die abmarkierte Parkstände auf der Fahrbahn vorsieht. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.