Beschlussvorlage (Verbesserung der Tierhaltung im Lahrer Stadtpark)
6. Juli 2020
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 25.02.2020 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 60/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 24.06.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 06.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Verbesserung der Tierhaltung im Lahrer Stadtpark Beschlussvorschlag: 1. Das Damwild soll im Lahrer Stadtpark verbleiben. 2. Den vorgeschlagenen Maßnahmen und baulichen Veränderungen wird zugestimmt. 3. Erforderliche Mittel sind für den Haushalt 2021 anzumelden. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 60/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Tierhaltung im Lahrer Stadtpark hat eine lange Tradition. Das Spektrum der frei und in Gehegen gehaltenen Tiere unterlag im Laufe der Jahrzehnte immer wieder Veränderungen. In den vergangen Jahren konnte durch eine Reduktion der Artenvielzahl eine deutliche Verbesserung bei den Haltungsbedingungen und den Präsentationsmöglichkeiten erreicht werden. So ist die 2016 gemeinsam mit dem Förderverein und der Stiftung fertiggestellte Saimiri- und Erdmännchenanlage zu einer der wesentlichen Attraktionen für die Parkbesucher geworden. Die längste Tradition hat tatsächlich die Haltung von Damwild im Park. Schon wenige Jahre nach dem Tod des Parkstifters konnten von der Stadt die beiden Grundstücke erworben und dem Park zugewiesen werden, die seither als Huftiergehe dienen. An dem knapp 2.000 qm großen Gehege wurden im Laufe der Zeit immer wieder Veränderungen, vorgenommen, vor allem da dort neben dem Damwild noch etliche weitere Huftierarten gehalten wurden. Die Qualität der Präsentation in diesem Areal wurde immer wieder mal kritisiert und ist zuletzt als Projektvorschlag für den Stadtgulden in die öffentliche Diskussion geraten. Die Verbesserung der Tierhaltung in diesem Areal im Stadtpark ist die Aufgabenstellung, die über den Stadtgulden an die Verwaltung herangetragen worden ist. Bei der Suche nach einer Lösung dieser Aufgabe sind dabei neben den Haltungsanforderungen auch die Erwartungen der Stadtparkbesucher und die baulich-, gestalterische Optionen zu berücksichtigen. Bereits 2011 hat man sich im Rahmen eines Workshops mit verschieden Verantwortlichen anderer großer Parks, auch mit der Tierhaltung des Stadtparks auseinander gesetzt. Im Ergebnis kam man zu dem Schluss, dass Tiere zwar zum Park gehören, Huftiere aufgrund ihres Flächenbedarfs aber weniger geeignet sind. Darauf aufbauend war eine erste Überlegung, die mit der Landesgartenschau im Seepark neu gewonnenen Flächen, für eine Umsiedlung der Huftiere zu nutzen. Eine Haltung dort wäre dann etwa vergleichbar mit der Anlage am Gifiz in Offenburg. Im Hinblick auf das Damwild wäre aber auch dort keine extensive Haltung, welche die Tiere auf grüner Wiese erscheinen lässt, möglich, ohne die gestalterische Qualität und freie Nutzbarkeit des Seeparks einzuschränken. Obschon im Umland von Lahr an verschiedenen Stellen für Besucher zugängliche Damwildhaltungen vorhanden sind und auch der Seepark zumindest eine Option darstellt, lässt die in Gang geratene öffentliche Diskussion zu diesem Thema erahnen, dass seitens der Parkgänger und besonders der Parkliebhaber ein Verzicht auf das Damwild als Bestandteil des Lahrer Stadtparks kritisch gesehen wird und vordringlich eine Verbesserung der Bestandssituation gewünscht ist. Somit sieht sich die Verwaltung vor der Aufgabe Möglichkeiten für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen und der Präsentation im vorhandenen Areal zu erarbeiten. Drucksache 60/2020 Seite - 3 - Hierzu wurden folgende Vorschläge erarbeitet: Reduktion der Arten- und Individuenzahl Die neben dem Damwild noch vorhandenen beiden Ponys und das Lama sollen abgegeben werden, so dass der gesamte Gehegebereich dem Damwild zur Verfügung steht. Rückbau eines Stallgebäudes Ein Stallgebäude kann bei der alleinigen Haltung von Damwild entfallen und die frei werdende Fläche den Tieren zugeteilt werden. Entfernung der Gehegeeinbauten Die vielzähligen, aus unterschiedlichsten Materialien erstellten Gehegeunterteilungen sind obsolet und bis auf einen abtrennbaren Bereich für brünftige Tiere zu entfernen. Schaffung einer barrierefreien Beobachtungsmöglichkeit Das vorhandene Gefälle von über 2 m innerhalb des Geheges wird so modelliert, dass Besucher von Norden nur über ein niederes Geländer Einblick zu den Tieren erhalten, ohne dass diese ausbrechen oder die Besucher gefährden könnten. Aufarbeitung der denkmalgeschützten südlichen Zaunanlage. Schaffung neuer Strukturen Durch dauerhafte und wechselnde Strukturen innerhalb der Gehege wird den Tieren Abwechslung und Deckung geboten. Für die Beobachter entsteht ein freundliches naturnahes Bild. Der Kleinsäugerbereich (Meerschweinchen) wird in einer besseren Präsentation – auf Augenhöhe zum Spielbereich verlegt. Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen der Hauptintention des Stadtgulden-Vorschlags: Sie verbessern die Haltungsbedingungen für das Damwild deutlich. Da sie von der ursprünglich angedachten Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels abweichen, wurden sie zusätzlich mit dem Ideengeber abgestimmt. Er befürwortet diesen Weg. Sofern auf eine Huftierhaltung im Lahrer Stadtpark nicht gänzlich verzichtet werden soll, stellt dieser Maßnahmenkatalog eine auch aus Sicht der Veterinärbehörde adäquate, mittelfristige Verbesserung der Haltungsbedingungen dar. Neben dem aus dem Stadtgulden vorhandenen Budget, haben auch der Freundeskreis Lahrer Stadtparks als auch die Berger-Pfänder-Stiftung und weitere private Stifter eine Unterstützung dieser Verbesserungsmaßnahmen in Aussicht gestellt. In einer vorläufigen Kostenschätzung wird für die benannten Maßnahmen von folgenden Aufwendungen ausgegangen. Drucksache 60/2020 Tilman Petters Seite - 4 - Richard Sottru Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.