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Beschlussvorlage (Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 503
May

Datum: 19.06.2020 Az.: 452.78001

Drucksache Nr.: 166/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

08.07.2020

vorberatend

öffentlich

Haupt- und Personalausschuss

13.07.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folge-Antrag auf Förderung im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu stellen.
2. Das Lahrer Mehrgenerationenhaus ist weiterhin Bestandteil der kommunalen
Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und
zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses,
das seinen Schwerpunkt in der Kernstadt hat.
3. Das Mehrgenerationenhaus ist und wird weiterhin in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen eingebunden.
4. Gemäß der Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus sagt die Stadt Lahr dem städtischen Mehrgenerationenhaus während
der Laufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 verbindlich eine Kofinanzierung in Höhe von jährlich mindestens 10.000,00 Euro zu.

Anlage(n):
Programm Mehrgenerationenhaus Januar-Februar 2020

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 166/2020

Seite - 2 -

Begründung:
Das Mehrgenerationenhaus Lahr bietet den Lahrer Bürger*innen eine zentrale Plattform der Begegnung und des bürgerschaftlichen Engagements.
An zwei Standorten in der Kernstadt – dem „Begegnungshaus am Urteilsplatz“ und dem „Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle“ – setzen die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Mehrgenerationenhauses vielseitige Projekte, Angebote und Aktivitäten um. Die Arbeit ist geprägt von Toleranz,
Wertschätzung, gegenseitiger Unterstützung und einem gewinnbringenden Miteinander der verschiedenen Generationen und Kulturen.
Gemäß den Vorgaben des aktuellen Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus liegen die inhaltlichen Schwerpunkte auf der Gestaltung des demografischen Wandels sowie auf der Integration von
Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Querschnittsziele sind generationenübergreifende
Arbeit, freiwilliges Engagement und Sozialraumorientierung.
Mit seinen Angeboten schafft das Mehrgenerationenhaus vielfältige Möglichkeiten der generationenübergreifenden und generationenspezifischen Begegnung, Bildung und Information sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Hierdurch werden die Auswirkungen des demografischen Wandels
abgemildert und der soziale Friede und Zusammenhalt innerhalb der Stadtgesellschaft gestärkt. Die
Angebote des Mehrgenerationenhauses richten sich an alle Menschen – unabhängig von Alter, Beeinträchtigung, Herkunft, Kultur, Religion oder sozioökonomischem Status.
Das Mehrgenerationenhaus nimmt sowohl die Funktion eines zentralen Treffpunkts in der Stadtmitte
als auch gesamtstadtvernetzende Aufgaben wahr. Es hat sich zur zentralen Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement entwickelt und schafft durch seine engen Kontakte zu Bürgerschaft und
Verwaltung sowie zu Vereinen und Institutionen ein breites Netzwerk im Sozialraum und darüber hinaus.
Unterstützt wird die Arbeit des Mehrgenerationenhauses durch den gewählten Beirat des Bürgerzentrums Treffpunkt Stadtmühle und den Beirat des Begegnungshauses am Urteilsplatz, den standortübergreifenden Steuerungskreis und durch mehr als 170 Ehrenamtliche, die sich in auf verschiedenste Art und Weise im Mehrgenerationenhaus engagieren. Die hauptamtlich Mitarbeitenden unterstützen die Ehrenamtlichen bei ihren Aufgaben, sind ansprechbar bei Fragen und Problemen, bieten
Austauschtreffen und Qualifizierungsmöglichkeiten an und unterstützen neue Interessierte bei der
Suche nach einem geeigneten Betätigungsfeld. Die bürgerschaftlich Engagierten und die zahlreichen
Kooperationspartner tragen wesentlich zum Gelingen der Arbeit des Mehrgenerationenhauses bei.
Während der ersten Förderperiode (01.01.2012 - 31.01.2016) wurde das Mehrgenerationenhaus
Lahr im „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit jährlich 30.000,00 Euro bezuschusst. Auch im aktuellen Nachfolgeprogramm mit der Laufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 wird die Arbeit des Mehrgenerationenhaus
mit jährlich 30.000,00 Euro (bzw. 40.000,00 Euro im Jahr 2020) durch das Bundesministerium gefördert. Der jährliche Zuschussbedarf der Stadt Lahr beträgt für beide Standorte im laufenden Haushaltsjahr einschließlich der Kofinanzierung von 10.000,00 Euro und abzüglich des Bundeszuschusses von 40.000,00 Euro insgesamt voraussichtlich 153.550,00 Euro.
Im Mehrgenerationenhaus sind derzeit vier hauptamtlich Mitarbeitende im Rahmen des Bundesprogramms tätig (insgesamt 1,64 Vollzeitstellen). Durch den Bundeszuschuss werden diese Personalstellen anteilig mitfinanziert.

Drucksache 166/2020

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zum 01.01.2021 ein weiteres
Nachfolgeprogramm mit einer Laufzeit von acht Jahren (!) auflegen. Das neue „Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander“ ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems und
ermöglicht den beteiligten Mehrgenerationenhäusern eine jährliche Förderung in Höhe von
40.000,00 Euro im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2028. In das neue Programm werden auf Antrag
alle Mehrgenerationenhäuser aufgenommen, die bereits im laufenden Bundesprogramm gefördert
werden.
Voraussetzung für die Antragstellung ist - wie schon bei den vorherigen Programmen - eine verbindliche Kofinanzierungszusage der Kommune in Höhe von jährlich mindestens 10.000,00 Euro. Darüber
hinaus ist auch eine Zusage der Kommune erforderlich, das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zum demografischen Wandel, zur Sozialraumentwicklung, und zur Schaffung guter
Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürger*innen einzubinden.
Durch die immer engere Verzahnung der beiden Standorte des Mehrgenerationenhauses und das
breite Engagement zahlreicher Bürger*innen wird das gemeinschaftliche Leben in Lahr über Altersund kulturelle Grenzen hinweg nachhaltig gestärkt. Auch im Hinblick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels sind im Mehrgenerationenhaus Angebote geschaffen worden, die als fester
Bestandteil der kommunalen Infrastruktur Lahr für Menschen unterschiedlichen Alters attraktiv machen.
Insbesondere durch die vielfältige Vernetzung, die Niedrigschwelligkeit der Angebote und den engen
Kontakt zur Lahrer Bürgerschaft und zu zahlreichen Multiplikator*innen gelingt es dem Mehrgenerationenhaus, auch Menschen zu aktivieren, die ansonsten nicht oder nur schwer erreicht werden können.
Herausforderungen und notwendige Weiterentwicklungen für die nächsten Jahre ergeben sich vor
allem in folgenden Bereichen: Integration von Zugewanderten; generationenübergreifende Angebote; Ausbau von niedrigschwelligen Treffpunkten und Möglichkeiten der Begegnung; Förderung des
Engagements; Stärkung der Demokratie und des sozialen Zusammenhalts; digitale Bildung.
Die Verwaltung begrüßt die Möglichkeit, die Arbeit des Mehrgenerationenhauses im Rahmen des
neuen Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus fortsetzen zu können und empfiehlt eine Antragstellung für dieses Programm.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin

Andreas May
Sachgebietsleiter