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Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Umwidmung von Haushaltsmitteln - Fachliche Untersuchung und Verkehrserhebung Lkw-Nachfahrverbot auf der B 415…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 09.07.2020 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 193/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Umwidmung von Haushaltsmitteln
- Fachliche Untersuchung und Verkehrserhebung Lkw-Nachfahrverbot auf der B 415
Kuhbach/Reichenbach
- DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier - Konzeptvergabe

Beschlussvorschlag:

1. Die fachliche Untersuchung der Verlagerungseffekte durch das mögliche LkwNachtfahrverbot sowie die dazugehörige Verkehrserhebung werden beauftragt
und durchgeführt.
2. Im Haushaltsplan 2020 sind für die Untersuchung zum Lkw-Nachtfahrverbot sowie für die Konzeptvergabe zum DORV-Zentrum keine Mittel veranschlagt. Die
Kosten in Höhe von insgesamt rund 115.000 € einschließlich MwSt. werden wie
folgt gedeckt:
o Fachl. Untersuchung und Verkehrserhebung LKW-Nachtfahrverbot auf der
B 415 Kuhbach/Reichenbach:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) bei der Kostenstelle 51105030 „Lärmaktionspläne“
und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ außerplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 93.500 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen bei der Kostenstelle 51105001 „Stadtentwicklung“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“ (Projekt
Post-Areal).
o DORV-Zentrum Konzeptvergabe:
Der Gemeinderat stimmt der Umwidmung von Haushaltsmitteln in Höhe
von 21.500 € für die Konzeptvergabe innerhalb der Kostenstelle 51105001
„Stadtentwicklung“ und der Kostenart 44290000 „Sonstige Aufwendungen“
zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den hier für das Projekt
„Post-Areal“ veranschlagten Haushaltsmitteln.
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 193/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Fachliche Untersuchung und Verkehrserhebung Lkw-Nachtfahrverbot auf der B 415
Kuhbach/Reichenbach
Das Büro Fichtner Water &Transportation hat 2019 die Wirkung der Maßnahmen Tempo
30 und Lkw-Nachtfahrverbot in den Ortsdurchfahrten der B 415 in Kuhbach und Reichenbach untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen, dass aufgrund der hohen
Lärmbetroffenheit der Anwohner Minderungsmaßnahmen notwendig sind. Die Umsetzung
beider Maßnahmen würde eine Reduzierung von über 3 dB (A) ermöglichen. Aus diesem
Grund wird weiterhin die Umsetzung des Lkw-Nachfahrverbots angestrebt, um eine Entlastung für beide Ortsteile und die Geroldseckervorstadt zu erreichen.
Die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen bedarf einer Zustimmung durch das Regierungspräsidium. Sofern die straßenverkehrsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und, sofern erforderlich, das Ermessen durch die planaufstellende Gemeinde
rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Lärmaktionsplanung eingehalten wurde, ist die Behörde zur Umsetzung verpflichtet.
Die Verhältnismäßigkeit eines Durchfahrverbots kann jedoch nur unter Berücksichtigung
weiterer Aspekte abschließend bewertet werden. Dazu zählt insbesondere die Klärung der
Zusatzbelastung für andere Anwohner und Gemeinden in der Region aufgrund eines
notwendigen Ausweichverkehrs.
Um eine Prognose der verkehrlichen Verlagerung durch ein Lkw-Nachtfahrverbot zu ermitteln, muss das bestehende Verkehrsmodell der Stadt Lahr erweitert werden. Wesentlicher
Bestandteil der Untersuchung ist der Vergleich und die Bewertung der Situation mit und
ohne Lkw-Nachfahrverbot und die daraus abgeleiteten Empfehlungen. Hierfür sind 24 h
Videoverkehrserhebungen über einen Zeitraum einer kompletten Woche an 5 Querschnitten in der Region während und nach der Baustellenmaßnahme in Reichenbach durchzuführen.
Die Kosten für die umfangreichen Verkehrserhebungen werden auf rund 55.000 € einschließlich MwSt. geschätzt. Für die fachliche Untersuchung und Auswertung der Daten
belaufen sich die Kosten auf rund 38.500 € einschließlich MwSt. Eine Ausschreibung der
Leistung kann erst erfolgen, wenn die Haushaltsstelle benannt werden kann.
DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier – Konzeptvergabe
Anlass des Verfahrens "Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung in Konzeptvergabe" ist der Wunsch ein "kleines multifunktionales Versorgungszentrum" ergänzt um Wohnen im Stadtteil Hugsweier zu errichten.
Die Stadt hat im Juli 2019 zwei Grundstücke mit Immobilie (ehem. Café Edelweiß) zwischenerworben. Zweck der Konzeptvergabe ist die Auswahl eines Investors, der die
Grundstücke zum Festpreis erwirbt und die bauliche Umsetzung des Projekts übernimmt.
Den Zuschlag erhält die Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Investor und Architekt, die
ein Konzept für ein Versorgungszentrum, ergänzt um Wohnen, nach qualitativ hochwertigen Kriterien vorlegt.
Die Ausschreibung zur Bewerbung auf Teilnahme der Planungsaufgabe erfolgt bundesweit. Nach Prüfung vorgegebener Eignungskriterien können maximal 6 Arbeitsgemein-

Drucksache 193/2020

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schaften ausgewählt werden, die eine Aufwandsentschädigung von 3.570 € einschließlich
MwSt. erhalten, in Summe rund 21.500 €.
Das Verfahren soll im August starten. Mitte September erfolgt die Auswahl der Teilnehmer. Die Abgabe der Konzepte ist für November vorgesehen. Das Preisgericht tagt voraussichtlich im Dezember, so dass eine Empfehlung zur Veräußerung/Konzeption Anfang
2021 an den Gemeinderat möglich wäre. Der Abschluss des Kaufvertrags zwischen Stadt
und Investor ist geknüpft an einen im Vorfeld abzuschließenden städtebaulichen Vertrag.
Haushaltsmittel/Fazit
Die Verwaltung schlägt vor die Deckung der Kosten in Höhe von insgesamt rund 115.000
€ einschließlich MwSt. durch Einsparung bei der Kostenstelle 51105001 Stadtentwicklung
– „Projekt Post-Areal“ zu ermöglichen. Neben der späten Entscheidung zum Haushaltsplan, Corona, Wohnungsgipfel und GR-Klausur können einige Projekte nicht starten, weil
laufende Projekte noch nicht abgeschlossen sind. Dies betrifft unter anderem das Projekt
Post-Areal, für das Haushaltsmittel in Höhe von 120.000 € veranschlagt sind. Die für die
fachliche Untersuchung und Verkehrserhebung „Lkw-Nachtfahrverbot auf der B 415 Kuhbach/Reichenbach“ auf der Kostenstelle 51105030 „Lärmaktionspläne“ benötigten Finanzmittel in Höhe von 93.500 € können durch Einsparungen bei der Kostenstelle
51105001 „Stadtentwicklung“ gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für die Konzeptvergabe für das DORV-Projekt können innerhalb der Kostenstelle 51105001 „Stadtentwicklung“ umgewidmet werden.
Auf Grund der Sitzungsterminlage und unter Berücksichtigung der bevorstehenden Sitzungspause erfolgt keine Vorberatung und Entscheidung durch den Haupt- und Personalausschuss sondern gleich eine Behandlung und Beschlussfassung im Gemeinderat.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen
und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich
zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen