Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
23. März 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER
INNENSTADT, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)
23. März 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER
INNENSTADT, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 09.03.2020 Az.: - 0687/Lö Drucksache Nr.: 68/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 23.03.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------------- Betreff: Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 9. März 2020 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 9. März 2020 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Übersichtsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Begründung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 68/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT stammt aus dem Jahr 1989. Er definiert die Arten der baulichen Nutzung (vor allem Kern- und Mischgebiete) und schließt für den größten Teil der Innenstadt Vergnügungsstätten unterschiedlicher Art aus. Weitere Regelungen enthält er als einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB nicht. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass Einzelhandelsgeschäfte zu Wettbüros, die der Bebauungsplan bislang nicht erfasste, umgenutzt werden (sollen). Dies widerspricht dem städtebaulichen Ziel die Innenstadt attraktiv zu halten bzw. zu stärken. Dementsprechend fasste der Gemeinderat am 27. März 2017 einen Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und am 27. Januar 2020 den Offenlegungsbeschluss. Um zwischenzeitliche unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verhindern, wurde außerdem am 27. März 2017 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen, die dann 2019 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, waren jedoch möglich, z.B. das Wohn- und Geschäftshaus am Marktplatz. Die Offenlegung des Bebauungsplanes erfolgte ebenso wie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) vom 5. Februar bis einschließlich 5. März 2020. In dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Von den beteiligten 33 Trägern öffentlicher Belange enthalten lediglich die Schreiben der IHK und des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Landratsamt Ortenaukreis) Stellungnahmen inhaltlicher Art; sie sind im beiliegenden tabellarischen Abwägungsspiegel aufgeführt und mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung versehen. Änderungen am Bebauungsplan ergeben sich dadurch nicht. Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung als Satzung zu beschließen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.