Beschlussvorlage (Gremienarbeit - Entscheidungen des Oberbürgermeisters während der Corona-Krise)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
23. März 2020
23. März 2020
Beschlussvorlage 10/101 und 30 Datum: 17.03.2020 Az.: 022.20 Drucksache Nr.: 78/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 23.03.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Gremienarbeit - Entscheidungen des Oberbürgermeisters während der Corona-Krise Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verschiebung der Sitzungen des Haupt- und Personalausschusses am 30. März 2020 und des Technischen Ausschusses am 1. April 2020 einverstanden. 2. Der Oberbürgermeister erhält durch den Gemeinderat die Befugnis, selbstständig über folgende Gemeindeangelegenheiten zu entscheiden: a. die Vertragsmodalitäten des städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB mit der Verpflichtung des Bauherren zur Einhaltung der Sozialwohnungsquote auf der Basis der bisherigen Vertragsmuster bei folgenden Verfahren: - dem Bebauungsplan HUSARENSTRASSE - Bebauungsplan KANADARING, 1. Änderung b. Abschluss eines Pachtvertrages zum Haus am See c. Umsetzung von Parkplätzen auf der Grünfläche östlich des Seehauses und unmittelbar nach der Unterführung, entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Planung innerhalb des Seeparkgeländes d. Vergabeentscheidungen zu folgenden Projekten: - Bauleistungen Bauabschnitt 13, Straßenbeleuchtung 2020 – Umrüstung auf LED-Leuchten, - Kanalbauarbeiten Reichenbacher Hauptstraße, Vergabesumme nach BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 78/2020 Seite - 2 - aktueller Prognose 300.000 € - Max-Planck-Gymnasium, Dacharbeiten ca. 1.200.000 EUR, Metallbauarbeiten (Pfosten-Riegel-Konstruktion) ca. 450.000 EUR, Elektroarbeiten, Gerüst-arbeiten ca. 150.000 EUR - Umsetzung des RW-Ableitersammler Hosenmatten –Kanalisations- und Straßenbauarbeiten, Auftragssumme 1.037.521 EUR e. Raumbedarfe der Stadtverwaltung Lahr – Neue Raumzuteilung als Übergangslösung für die Jahre 2020 bis 2024: (Übernahme der konkreten Beschlussvorschläge folgt noch), Abschluss der Mietverträge für vier Jahre, ein-malige weitere Haushaltsmittel für die Maßnahme i.H.v. 716.500 EUR, Aufbe-reitung von Übergangslösungen und Alternativen einer langfristigen räumli-chen Dauerlösung zur Zusammenführung der wesentlichen Verwaltungseinheiten auf dem Rathausareal (potentieller Erweiterungsbau am Rathaus Südflügel sowie ein Ausbau des Dachgeschosses im Rathaus 2), nach aktueller Kostenprognose gem. Anlage 2. f. Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der neuen Raumzuteilung als Übergangslösung, dem Abschluss der Mietverträge und der einmaligen zusätzlichen Haushaltsmittelaufwendung i.H.v. 716.500 EUR während der vor-läufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2020 (Interimszeit) zu und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür notwendigen Schritte (Abschluss der Mietverträge, Erteilung von Aufträgen etc.) vorzunehmen. g. Die Entscheidung über Ausschreibungskriterien und die Ausschreibung von Gemeindebediensteten, insbesondere von Amtsleitungen, nicht jedoch deren Wahl und Bestellung. Anlage(n): Anlage 1 Entwurfsplanung Parkplätze Anlage 2 Haushaltsmittelanmeldungen für Umzüge der Verwaltung Drucksache 78/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Aus der Sitzung der Haushaltsstrukturkommission vom 16.3. hat die Verwaltung die Bitte der anwesenden Gemeinderatsfraktionen mitgenommen, dass der Gemeinderat hinsichtlich der Gremienarbeit ein Beispiel geben und diese nach Möglichkeit reduziert wissen möchte. In Zeiten der Corona-Krise sind alle Bürgerinnen und Bürger nicht zuletzt durch die Bundesregierung aufgerufen worden, ihren persönlichen Beitrag zu leisten. Durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020 sind sonstige Versammlungen und sonstige Veranstaltungen ab dem 18.03.2020 untersagt. Darunter fällt aber nicht die Gremienarbeit. Die der Verwaltung inzwischen vorliegenden Empfehlungen des Innenministeriums können den aktuell geltenden kommunalrechtlichen Handlungsspielraum der Kommune nach der GemO nicht verändern. In diesem Rahmen bewegt sich die Verwaltung mit der Beschlussvorlage. Die Sitzungen des Haupt- und Personalausschusses am 30. März und des Technischen Ausschusses am 1. April werden ausgesetzt. Insofern wird nun die Möglichkeit genutzt, die zeitliche Dauer einer Gremiensitzung durch die Übertragung der nachfolgend aufgeführten Entscheidungen vom Gemeinderates auf den Oberbürgermeister zu verkürzen. Der Beschlussvorschlag in Nummer 2.f ist dem Umstand geschuldet, dass mit den Änderungen der Raumsituation schon in der Interimsphase begonnen werden soll. Neben den Geschäften der laufenden Verwaltung kann der Gemeinderat nach § 44 Absatz 2 S. 1 3. Alt. GemO dem Bürgermeister Aufgaben aus seinem eigenen Zuständigkeitsbereich zur Erledigung in eigener Verantwortung durch Beschluss übertragen. Ausgenommen hiervon sind gem. § 44 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 GemO die Beschlussfassung über 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. die Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Gemeinderats, der Stellvertreter des Bürgermeisters, der Beigeordneten sowie Angelegenheiten nach § 24 Abs. 2 Satz 1 bei leitenden Gemeindebediensteten, die Übernahme freiwilliger Aufgaben, den Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen, die Änderung des Gemeindegebiets, die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, die Verleihung und den Entzug des Ehrenbürgerrechts, die Regelung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Gemeindebediensteten, die Übertragung von Aufgaben auf den Bürgermeister, das Einvernehmen zur Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten, die Verfügung über Gemeindevermögen, die für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen und von Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen, die Umwandlung der Rechtsform von öffentlichen Einrichtungen und von Unternehmen der Gemeinde und von solchen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkom- Drucksache 78/2020 14. 15. 16. 17. 18. 19. Seite - 4 - menden Rechtsgeschäfte, soweit sie für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, den Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses, die Wirtschaftspläne und die Feststellung des Jahresabschlusses von Sondervermögen, die allgemeine Festsetzung von Abgaben, den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit sie für die Gemeinde von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, den Beitritt zu Zweckverbänden und den Austritt aus diesen, die Übertragung von Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt und die Beteiligung an einem körperschaftlichen Forstamt nach § BWLWALDG § 47a des Landeswaldgesetzes. Die Befugnisse des Oberbürgermeisters werden im oben dargestellten Umfang übertragen, um die Sitzungen der Gremien bis zunächst 19. April auszusetzen. Der Oberbürgermeister informiert den Gemeinderat zeitnah über alle im Rahmen dieser Aufgabenübertragung erfolgenden Entscheidungen umfassend per Post und auf elektronischem Weg. __________ Markus Ibert __________________ Friederike Ohnemus