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Beschlussvorlage (K 5344 neu – Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr Information zum beabsichtigten Kreistagsbeschluss Grundsatzbeschluss der Stadt )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: III/61

Datum: 05.10.2020 Az.:

Drucksache Nr.: 268/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.10.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

19.10.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------------

Betreff:

K 5344 neu – Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr
- Information zum beabsichtigten Kreistagsbeschluss
- Grundsatzbeschluss der Stadt

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am
29.09.2020 und seiner Beschlüsse fasst die Stadt Lahr folgende Beschlüsse:
1. Der vollständige Verlauf der neuen Kreisstraße von Ringsheim bis Lahr ist in
einer Gesamtplanung bis zur B 415 zu entwickeln und rechtlich abzusichern.
2. Die Stadt hält es für notwendig, die Auswirkungen der neuen Straße auf das
gesamte Straßennetz abzubilden und begrüßt die variantenhafte Planung im
Bereich der Stadt Lahr wie vom Umwelt- und Technikausschuss des Kreistags
empfohlen, da es ein Projekt von regionaler Bedeutung ist.
3. Die Realisierung in 2 Abschnitten wird unter der Voraussetzung der Sicherung
der Finanzierung für das Gesamtprojekt im Kreistag akzeptiert.
4. Die Stadt Lahr fordert die zügige Untersuchung der Varianten 2 und 2a, damit
baldmöglichst auch für das Vorhaben 2 (K 5342 bis zur B 415) eine Trassenauswahl erfolgen kann.
5. Die Stadt Lahr begrüßt die Empfehlung des Umwelt- und Technikausschusses
des Kreistags und schließt sich dieser an, soweit sich die in 1. bis 4. dargelegten Anforderungen im Beschluss des Kreistags wiederfinden.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 268/2020

Anlage(n):
- Beschlussvorlage UTA 6.1.4.2020
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 0

Seite - 2 -

Drucksache 268/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
In der Sitzung des Auschuss für Umwelt und Technik am 29.09.2020 wurde die Beschlussvorlage „K 5344 - Neubau einer Kreisstraße zwischen Ringsheim und Lahr (Bahnparallele Trasse); Variantenuntersuchung“ zur Abstimmung vorgelegt.
Folgendem Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung des UTA am 29.09.2020 mehrheitlich
zugestimmt (16 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen,1 Enthaltungen):
1. Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt die Variantenuntersuchung zum Neubau
der K 5344 zwischen Ringsheim und Lahr durch die Gutachter, Planungsbüros, sowie
die Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Kreistag, den Neubau der K 5344
zwischen Ringsheim und Lahr in folgende Vorhaben einzuteilen: Das Vorhaben 1 umfasst die Realisierung des Abschnitts von Ringsheim zum Gewerbegebiet DYN A5, vom
Gewerbegebiet Orschweier zur K 5342 und weiter über den Rebweg zur B 3 (Sulzer
Kreuz). Das Vorhaben 2 umfasst den Abschnitt nach Langenwinkel zwischen dem Anschluss an die K 5342 und der B 415 in Langenwinkel.
3. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Kreistag, dem Neubau der
K 5344 zwischen Ringsheim und Lahr die Varianten 2 und 2a zu Grunde zu legen.
4. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung mit einer Fortführung der Planungen für das Vorhaben 1 in den Bereichen, die bei Variante 2
und 2a identisch verlaufen, zu beauftragen und die für die Realisierung des Vorhabens 1
erforderlichen Finanzmittel (36 Mio. €) in die künftigen Haushaltsplanungen ab dem
Doppelhaushalt 2021/2022 einzubringen.
5. Für das Vorhaben 1 in den Bereichen, die bei Variante 2 und 2a nicht identisch verlaufen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Kreistag, die Varianten 2 und
2a noch eingehend zu untersuchen und noch keine Festlegung zu treffen, bevor sich der
Lahrer Gemeinderat positioniert hat.
6. Der Ausschuss für Umwelt und Technik empfiehlt dem Kreistag, die Verwirklichung des
Vorhabens 2 zunächst zurückzustellen, aber in die über den Doppelhaushalt hinausgehende Finanzplanung des Kreises aufzunehmen.
7. Hilfsweise soll Variante 5 als Rückfallposition mit weitergeführt werden.
Die Beschlussvorlage UTA 6.1.4.2020 und die dazugehörigen Anlagen sind Bestandteil dieser Vorlage und im Ratsinformationssystem der Stadt Lahr digital abrufbar.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und
dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu
begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.