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Beschlussvorlage (Umgang mit VHS-Kursabmeldungen während der Corona-Pandemie)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 431
Delherm

Datum: 16.11.2020 Az.: VHS 002

Drucksache Nr.: 323/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

30.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Umgang mit VHS-Kursabmeldungen während der Corona-Pandemie

Beschlussvorschlag:

Mit Abmeldungen von Kursen der Volkshochschule wird in der Zeit der
Corona-Pandemie kulant umgegangen.
Sofern sich Kursteilnehmer aufgrund von Bedenken wegen der CoronaPandemie von Kursen der Volkshochschule abmelden, wird auf die Erhebung von Kursentgelten für die nicht in Anspruch genommenen Kurstermine verzichtet.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 323/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

Begründung:
Durch den Teillockdown durch die Landes Corona-Verordnung ab dem 02.11.2020 häufen sich die
Abmeldungen von Teilnehmern, die aufgrund von Corona nicht mehr an den Kursen teilnehmen
möchten. Die AGB der VHS regelt in Punkt 9, dass nur gekündigt werden kann, wenn „die weitere
Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist.“ Diese Regelung kann nun sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Aufgrund der Vielzahl von Abmeldungen, kann dies nicht als Einzelfall bewertet werden, sondern es ist in Form einer Grundsatzentscheidung festzulegen, wie mit Abmeldungen der Teilnehmer mit Hinweis auf Corona umgegangen werden soll.
Aktuell ist aber fast das gesamte Programm betroffen. Es melden sich Teilnehmer aus den Kursen
ab, die bis zum 30.11.2020 pausieren, aber auch Teilnehmer aus den gestatteten Kursen.
Der Hintergrund ist jeweils, dass die Bevölkerung aufgerufen wird, Kontakte zu reduzieren und viele
der Teilnehmer dieser Aufforderung nachkommen wollen. Die Teilnehmer wollen nun wissen, ob sie
sich kostenfrei abmelden können. Gemäß der AGB der VHS und der getroffenen Vereinbarung mit
den Kursteilnehmern sind die Kursteilnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kursentgelte zu bezahlen. Falls es keine Kulanz gibt, müssten die Teilnehmer den gesamten Kursbetrag zahlen. Außerdem würde man die Personen ja bestrafen, die nun der Aufforderung folgen, ihre Kontakte zu beschränken. Wir haben es hier tatsächlich mit einem Dilemma zu tun.
Da es nun einen Großteil des Programmangebotes betrifft, entsteht ein großer Einnahmeverlust, der
sich in einer Größenordnung von 8.000,- bis 15.000,- EUR im offenen Programm bewegt.
Eine weitere Problematik besteht in der Dauer der Corona-Pause. Es ist davon auszugehen, dass
u.a. die Bewegungsangebote im Dezember nicht weitergeführt werden können. Die VHS die Kurse
also sowieso abbrechen werden. Dann müssen die Teilnehmer nur anteilig bezahlen, weil wir die
Leistung nicht bereitstellen können. Genaueres wird erst Mitte / Ende November festzustellen sein.
Konsequenzen für den Haushalt:
Ertragsausfälle in Höhe von 8.000,- bis 15.000,- EUR je nach dynamischer Entwicklung.

Guido Schöneboom

Carmen Wenkert