Beschlussvorlage (Umgang mit VHS-Kursabmeldungen während der Corona-Pandemie)
30. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 431 Delherm Datum: 16.11.2020 Az.: VHS 002 Drucksache Nr.: 323/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 30.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Umgang mit VHS-Kursabmeldungen während der Corona-Pandemie Beschlussvorschlag: Mit Abmeldungen von Kursen der Volkshochschule wird in der Zeit der Corona-Pandemie kulant umgegangen. Sofern sich Kursteilnehmer aufgrund von Bedenken wegen der CoronaPandemie von Kursen der Volkshochschule abmelden, wird auf die Erhebung von Kursentgelten für die nicht in Anspruch genommenen Kurstermine verzichtet. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 323/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Begründung: Durch den Teillockdown durch die Landes Corona-Verordnung ab dem 02.11.2020 häufen sich die Abmeldungen von Teilnehmern, die aufgrund von Corona nicht mehr an den Kursen teilnehmen möchten. Die AGB der VHS regelt in Punkt 9, dass nur gekündigt werden kann, wenn „die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist.“ Diese Regelung kann nun sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Aufgrund der Vielzahl von Abmeldungen, kann dies nicht als Einzelfall bewertet werden, sondern es ist in Form einer Grundsatzentscheidung festzulegen, wie mit Abmeldungen der Teilnehmer mit Hinweis auf Corona umgegangen werden soll. Aktuell ist aber fast das gesamte Programm betroffen. Es melden sich Teilnehmer aus den Kursen ab, die bis zum 30.11.2020 pausieren, aber auch Teilnehmer aus den gestatteten Kursen. Der Hintergrund ist jeweils, dass die Bevölkerung aufgerufen wird, Kontakte zu reduzieren und viele der Teilnehmer dieser Aufforderung nachkommen wollen. Die Teilnehmer wollen nun wissen, ob sie sich kostenfrei abmelden können. Gemäß der AGB der VHS und der getroffenen Vereinbarung mit den Kursteilnehmern sind die Kursteilnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kursentgelte zu bezahlen. Falls es keine Kulanz gibt, müssten die Teilnehmer den gesamten Kursbetrag zahlen. Außerdem würde man die Personen ja bestrafen, die nun der Aufforderung folgen, ihre Kontakte zu beschränken. Wir haben es hier tatsächlich mit einem Dilemma zu tun. Da es nun einen Großteil des Programmangebotes betrifft, entsteht ein großer Einnahmeverlust, der sich in einer Größenordnung von 8.000,- bis 15.000,- EUR im offenen Programm bewegt. Eine weitere Problematik besteht in der Dauer der Corona-Pause. Es ist davon auszugehen, dass u.a. die Bewegungsangebote im Dezember nicht weitergeführt werden können. Die VHS die Kurse also sowieso abbrechen werden. Dann müssen die Teilnehmer nur anteilig bezahlen, weil wir die Leistung nicht bereitstellen können. Genaueres wird erst Mitte / Ende November festzustellen sein. Konsequenzen für den Haushalt: Ertragsausfälle in Höhe von 8.000,- bis 15.000,- EUR je nach dynamischer Entwicklung. Guido Schöneboom Carmen Wenkert