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Beschlussvorlage (Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Nestlerareal)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 15
Beckmann

Datum: 19.11.2020 Az.:

Drucksache Nr.: 330/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

30.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Nestlerareal

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für die Anbindung des Nestlerareals via Glasfaserkabel an das Rathausgebäude gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Auszahlungen beim Investitionsauftrag I11240010008 "Glasfaseranbindung Nestler
Carrée" in Höhe von 79.000 €. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt
durch Einsparungen bei der Kostenstelle 11243005 "Nestler Carrée- Alte
Bahnhofstraße" und der Kostenart 42110000 "Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen" (Mittelumschichtung).

Begründung:
Mittel für eine Glasfaseranbindung des Nestler Carrée an das Rathausareal
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 330/2020

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sind von Gebäudemanagement für den Haushalt 2020 im Ergebnishaushalt
in Höhe von 60.000 € angemeldet (gem. der GR-Vorlage Nr. 54/2020 vom
20.02.2020) und im Planwerk 2020 mit Bewirtschaftungszuständigkeit von
60/603 veranschlagt worden.
Im Zuge der Ausführung der Glasfaseranbindung hat sich ergeben, dass die
Maßnahme als Investition zu werten und über den Finanzhaushalt abzuwickeln ist und in die Bewirtschaftungszuständigkeit des Amtes für Kommunikation, Digitalisierung und IT fällt. Des Weiteren wurde bei der ursprünglichen
Mittelanmeldung der Nettobetrag des Angebotes angesetzt, ohne die Mehrwertsteuer. Gleichzeitig haben sich durch aufwendigere Tiefbauarbeiten die
nicht vorgesehen waren, die Baukosten um insgesamt 9.000 € erhöht.
Dafür ist eine Mittelumschichtung in Höhe von 79.000 € vom Ergebnis- in den
Finanzhaushalt und dort auf den neuangelegten Investitionsauftrag
I11240010008 "Glasfaseranbindung Nestler Carrée" notwendig.
Die Stadtverwaltung Lahr betreibt ein in sich geschlossenes Datennetz zur
Verbindung aller städtischen IT-Geräte zu einem Datenverarbeitungsverbund. Über dieses Datennetz haben alle angeschlossenen Anwenderarbeitsplätze und Geräte Zugriff auf die zentral gespeicherten Daten und Anwendungen sowie auf das Internet, das Kommunale Verwaltungsnetz (KVN) und
den kommunalen Rechenzentrumsverbund Baden-Württemberg.
Die Gebäude des zentralen Rathauscampus (Rathaus 1, Rathaus Südflügel,
Rathaus Nordflügel, Rathaus Bürgerbüro, Rathaus II, Stadtmuseum und das
Alten- und Pflegeheim Spital) sind alle proprietär mit Glasfaserleitungen untereinander verbunden. Diese Anbindungen sind exklusiv und werden ausschließlich nur von der Stadtverwaltung in vollem Bandbreitenumfang genutzt.
Eine direkte Anbindung an das vorhandene Netzwerk im Rathauscampus
über eigene Glasfaserkabel ist für moderne Verwaltungsarbeit, gerade im
Zeitalter der Digitalisierung, ein absolutes Muss.
Im Rahmen des Raumkonzeptes für die Verwaltung sind die Abteilung Tiefbau und die Mitarbeiterinnen des Gutachterausschusses in das Nestlerareal
umgezogen. Die Baumaßnahme sind bereits durchgeführt und die Glasfaserleitung erfolgreich in Betrieb genommen worden.

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Markus Ibert

Anlage(n):
Anlage 0

Peter Kees

Drucksache 330/2020

Sachdarstellung:

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