Beschlussvorlage (Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Nestlerareal)
30. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 15 Beckmann Datum: 19.11.2020 Az.: Drucksache Nr.: 330/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 30.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Glasfaseranbindung vom Rathaus zum Nestlerareal Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für die Anbindung des Nestlerareals via Glasfaserkabel an das Rathausgebäude gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) außerplanmäßige Auszahlungen beim Investitionsauftrag I11240010008 "Glasfaseranbindung Nestler Carrée" in Höhe von 79.000 €. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei der Kostenstelle 11243005 "Nestler Carrée- Alte Bahnhofstraße" und der Kostenart 42110000 "Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen" (Mittelumschichtung). Begründung: Mittel für eine Glasfaseranbindung des Nestler Carrée an das Rathausareal BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 330/2020 Seite - 2 - sind von Gebäudemanagement für den Haushalt 2020 im Ergebnishaushalt in Höhe von 60.000 € angemeldet (gem. der GR-Vorlage Nr. 54/2020 vom 20.02.2020) und im Planwerk 2020 mit Bewirtschaftungszuständigkeit von 60/603 veranschlagt worden. Im Zuge der Ausführung der Glasfaseranbindung hat sich ergeben, dass die Maßnahme als Investition zu werten und über den Finanzhaushalt abzuwickeln ist und in die Bewirtschaftungszuständigkeit des Amtes für Kommunikation, Digitalisierung und IT fällt. Des Weiteren wurde bei der ursprünglichen Mittelanmeldung der Nettobetrag des Angebotes angesetzt, ohne die Mehrwertsteuer. Gleichzeitig haben sich durch aufwendigere Tiefbauarbeiten die nicht vorgesehen waren, die Baukosten um insgesamt 9.000 € erhöht. Dafür ist eine Mittelumschichtung in Höhe von 79.000 € vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt und dort auf den neuangelegten Investitionsauftrag I11240010008 "Glasfaseranbindung Nestler Carrée" notwendig. Die Stadtverwaltung Lahr betreibt ein in sich geschlossenes Datennetz zur Verbindung aller städtischen IT-Geräte zu einem Datenverarbeitungsverbund. Über dieses Datennetz haben alle angeschlossenen Anwenderarbeitsplätze und Geräte Zugriff auf die zentral gespeicherten Daten und Anwendungen sowie auf das Internet, das Kommunale Verwaltungsnetz (KVN) und den kommunalen Rechenzentrumsverbund Baden-Württemberg. Die Gebäude des zentralen Rathauscampus (Rathaus 1, Rathaus Südflügel, Rathaus Nordflügel, Rathaus Bürgerbüro, Rathaus II, Stadtmuseum und das Alten- und Pflegeheim Spital) sind alle proprietär mit Glasfaserleitungen untereinander verbunden. Diese Anbindungen sind exklusiv und werden ausschließlich nur von der Stadtverwaltung in vollem Bandbreitenumfang genutzt. Eine direkte Anbindung an das vorhandene Netzwerk im Rathauscampus über eigene Glasfaserkabel ist für moderne Verwaltungsarbeit, gerade im Zeitalter der Digitalisierung, ein absolutes Muss. Im Rahmen des Raumkonzeptes für die Verwaltung sind die Abteilung Tiefbau und die Mitarbeiterinnen des Gutachterausschusses in das Nestlerareal umgezogen. Die Baumaßnahme sind bereits durchgeführt und die Glasfaserleitung erfolgreich in Betrieb genommen worden. __________________________ ____________________________ Markus Ibert Anlage(n): Anlage 0 Peter Kees Drucksache 330/2020 Sachdarstellung: Seite - 3 -