Beschlussvorlage (Stadttauben Weitergehende Informationen zum Bau und Betrieb eines Taubenschlages)
1. Dezember 2020
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 12.11.2020 Az.: Drucksache Nr.: 316/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 01.12.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Stadttauben Weitergehende Informationen zum Bau und Betrieb eines Taubenschlages Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 316/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im September hat der Gemeinderat die Anfrage der Fraktion Linke Liste Lahr und Tierschutzpartei zum Bau eines Taubenschlages in Lahr einstimmig begrüßt. Die Verwaltung wurde in Folge damit beauftragt mögliche Standorte zu erkunden und die mit dem Bau und Betrieb eines Taubenhauses zusammenhängenden Kosten zu beziffern. Um dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen eine möglichst fundierte Entscheidung für oder gegen ein Taubenhaus zu ermöglichen, gibt die Verwaltung aus ihrer Sicht folgendes zu Bedenken: Bereits in der Vorlage der Verwaltung von 2012 wurde deutlich, dass aufgrund der in der Innenstadt vor zu findenden Taubenanzahl nicht wirklich von einer Problemlage zu sprechen ist. Auch wurde bereits seinerzeit deutlich, dass es für die Stadt nicht leistbar ist das in der Polizeiordnung der Stadt beschriebene Fütterungsverbot durchzusetzen. Dies ist insofern von Bedeutung, als in allen wissenschaftlichen Texten zum Thema, nur dann ein Erfolg zur Reduzierung des Aufenthaltes und Besiedlung der Innenstadt erfolgreich sein kann, wenn eine Fütterung an diesen Orten absolut unterbleibt. Sobald dort weiterhin ein Futter angeboten wird – z.B. durch absichtlich ausgestreute Körner und Sämereien wie in der Fußgängerzone, oder den Tieren zugängliche Abfälle – wird sich der Bestand nur sehr begrenzt zu einem Umzug in die Taubenhäuser bewegen lassen. Bisher sind die Stadttauben ungeachtet ihrer genetischen Herkunft von der Veterinärbehörde als Wildtiere eingestuft. Sobald ein Taubenhaus betrieben wird, ändert sich dies und der Stadt obliegt dann, anders als bisher eine tierschutzrechtliche Verantwortung. Ungeachtet dessen stellt sich darüber hinaus auch die Frage, inwiefern die Stadt dann für die durch die in ihrer Obhut gehaltenen Tiere angerichteten Schäden an Gebäuden verantwortlich gemacht werden kann. Betrieb eines Taubenhauses: Neben der Unterhaltung des Bauwerks sind es vor allem die Reinigungsarbeiten, Futterbesorgung, Wasserbereitstellung und Austausch der Eier im Gelege, welche es zu erledigen gilt. Für Reinigungsarbeiten sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes Schutzanzug und Atemmaske obligatorisch. Je nach Besatz des Taubenhauses sind die Arbeiten jeden zweiten Tag zu erledigen. Die Fraktion spricht in ihrem Antrag von einer „teil-ehrenamtlichen“ Betreuung des Taubenhauses. Für die Verwaltung ist damit schwer zu beziffern, ob und welche Einsparung damit möglich sind. Aus Erfahrung mit anderen Projekten muss aber davon ausgegangen werden, dass das ehrenamtliche Engagement mit der Zeit oft nachlässt, was zu einer zwangsläufigen Übernahme der Aufgaben durch die Stadt führt. Standort: Die Erfolgsaussichten die in der Innenstadt lebenden Tiere an einen festen, betreuten Standort zu bewegen sind besser, je näher dieser Standort zur Innenstadt bzw. dem bisherigen Siedlungsraum der Tauben ist. Drucksache 316/2020 Seite - 3 - Der Seepark beherbergt bereits ein Schwalbenhaus. Eine weitere Einrichtung als Taubenhaus hält die Verwaltung im Seepark für nicht passend. Auch die Entfernung zur Innenstadt wird als zu weit erachtet. Das Taubenhaus im Stadtpark ist bereits besetzt und wäre für den im Antrag beschriebenen Zweck zu klein. Die Einrichtung eines Schlages in einem der Innenstadthäuser setzt einen Raum von mind. 20-25 qm voraus, der auch in Hinblick auf Hygiene entsprechend aufbereitet werden muss. In aller Regel findet sich hierfür kaum eine Akzeptanz der Gebäudeeigentümer. Als städtische Gebäude in der Lahrer Innenstadt stünden lediglich die Dachböden des Rathauses 2 und der Stiftsschaffnei zur Verfügung. Für die Errichtung eines frei stehenden Taubenhauses kämen der Park bei der Stiftskirche oder der Werderpark in Betracht. Kosten: Für den Bau eines frei stehenden Taubenturms (Beispiel Stuttgart/Tübingen/Schorndorf) sind ca. 50.000 Euro zu kalkulieren. Die Einrichtung eines Taubenschlags in einem Gebäude sollte mit mind. 60.000 Euro kalkuliert werden. Für Wartung des Gebäudes, Kosten für Futter, Tierarzt und eine zweimal wöchentliche Reinigung von 3 Stunden, erwartet die Verwaltung hierzu Aufwendungen von ca. 20.000 € /jährlich. Fazit: Die Motivation einen kleinen aber gesunden Taubenbestand zu erhalten ist unter Aspekten der Tierliebe anzuerkennen. Ob dies mit einem Taubenhaus erreicht wird, muss hinterfragt werden. Um nicht durch zusätzliches Futter- und Nistangebot dort eine zweite Population neben den sonstigen Stadttauben aufzubauen, muss eine Fütterung abseits des Taubenhauses vollumfänglich unterbunden werden – dies ist nach bisheriger Erfahrung nicht erwartbar. In diesem Fall wäre ein Taubenhaus eher als Bürgerattraktion und Betätigungsfeld tierlieber Bürger zu sehen. Tilman Petters Bürgermeister Richard Sottru Abt. Öffentl. Grün und Umwelt Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prufen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der offentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtoffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.