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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -J

Informationsvorlage
Amt: 602, Sottru

Datum: 12.11.2020

Az.: -0670

Drucksache Nr.: 316/2020

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Umweltausschuss

01.12.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
OberbüTtffermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnunqsamt

Beireff:
Stadttauben
Weitergehende Informationen zum Bau und Betrieb eines Taubenschlages

Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag
□ mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

□ abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 316/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im September hat der Gemeinderat die Anfrage der Fraktion Linke Liste Lahr und
Tierschutzpartei zum Bau eines Taubenschlages in Lahr einstimmig begrüßt.
Die Verwaltung wurde in Folge damit beauftragt mögliche Standorte zu erkunden
und die mit dem Bau und Betrieb eines Taubenhauses zusammenhängenden Kos­
ten zu beziffern.
Um dem Gemeinderat im Rahmen der Flaushaltsberatungen eine möglichst fundier­
te Entscheidung für oder gegen ein Taubenhaus zu ermöglichen, gibt die Verwal­
tung aus ihrer Sicht folgendes zu Bedenken:
Bereits in der Vorlage der Verwaltung von 2012 wurde deutlich, dass aufgrund der
in der
Innenstadt vor zu findenden Taubenanzahl nicht wirklich von einer Problemlage zu
sprechen ist. Auch wurde bereits seinerzeit deutlich, dass es für die Stadt nicht
leistbar ist das in der Polizeiordnung der Stadt beschriebene Fütterungsverbot
durchzusetzen. Dies ist insofern von Bedeutung, als in allen wissenschaftlichen
Texten zum Thema, nur dann ein Erfolg zur Reduzierung des Aufenthaltes und Be­
siedlung der Innenstadt erfolgreich sein kann, wenn eine Fütterung an diesen Orten
absolut unterbleibt. Sobald dort weiterhin ein Futter angeboten wird - z.B. durch
absichtlich ausgestreute Körner und Sämereien wie in der Fußgängerzone, oder
den Tieren zugängliche Abfälle - wird sich der Bestand nur sehr begrenzt zu einem
Umzug in die Taubenhäuser bewegen lassen.
Bisher sind die Stadttauben ungeachtet ihrer genetischen Flerkunft von der Veteri­
närbehörde als Wildtiere eingestuft. Sobald ein Taubenhaus betrieben wird, ändert
sich dies und der Stadt obliegt dann, anders als bisher eine tierschutzrechtliche
Verantwortung. Ungeachtet dessen stellt sich darüber hinaus auch die Frage, inwie­
fern die Stadt dann für die durch die in ihrer Obhut gehaltenen Tiere angerichteten
Schäden an Gebäuden verantwortlich gemacht werden kann.
Betrieb eines Taubenhauses:
Neben der Unterhaltung des Bauwerks sind es vor allem die Reinigungsarbeiten,
Futterbesorgung, Wasserbereitstellung und Austausch der Eier im Gelege, welche
es zu erledigen gilt. Für Reinigungsarbeiten sind aus Gründen des Gesundheits­
schutzes Schutzanzug und Atemmaske obligatorisch. Je nach Besatz des Tauben­
hauses sind die Arbeiten jeden zweiten Tag zu erledigen.
Die Fraktion spricht in ihrem Antrag von einer „teil-ehrenamtlichen“ Betreuung des
Taubenhauses. Für die Verwaltung ist damit schwer zu beziffern, ob und welche
Einsparung damit möglich sind. Aus Erfahrung mit anderen Projekten muss aber
davon ausgegangen werden, dass das ehrenamtliche Engagement mit der Zeit oft
nachlässt, was zu einer zwangsläufigen Übernahme der Aufgaben durch die Stadt
führt.
Standort:
Die Erfolgsaussichten die in der Innenstadt lebenden Tiere an einen festen, betreu­
ten Standort zu bewegen sind besser, je näher dieser Standort zur Innenstadt bzw.
dem bisherigen Siedlungsraum der Tauben ist.

Drucksache 316/2020

Seite - 3-

Der Seepark beherbergt bereits ein Schwalbenhaus. Eine weitere Einrichtung als
Taubenhaus hält die Verwaltung im Seepark für nicht passend. Auch die Entfernung
zur Innenstadt wird als zu weit erachtet.
Das Taubenhaus im Stadtpark ist bereits besetzt und wäre für den im Antrag be­
schriebenen Zweck zu klein.
Die Einrichtung eines Schlages in einem der Innenstadthäuser setzt einen Raum
von mind. 20-25 qm voraus, der auch in Hinblick auf Hygiene entsprechend aufbe­
reitet werden muss. In aller Regel findet sich hierfür kaum eine Akzeptanz der Ge­
bäudeeigentümer. Als städtische Gebäude in der Lahrer Innenstadt stünden ledig­
lich die Dachböden des Rathauses 2 und der Stiftsschaffnei zur Verfügung.
Für die Errichtung eines frei stehenden Taubenhauses kämen der Park bei der
Stiftskirche oder der Werderpark in Betracht.
Kosten:
Für den Bau eines frei stehenden Taubenturms (Beispiel Stutt­
gart/Tübingen/Schorndorf) sind ca. 50.000 Euro zu kalkulieren. Die Einrichtung ei­
nes Taubenschlags in einem Gebäude sollte mit mind. 60.000 Euro kalkuliert wer­
den.
Für Wartung des Gebäudes, Kosten für Futter, Tierarzt und eine zweimal wöchent­
liche Reinigung von 3 Stunden, erwartet die Verwaltung hierzu Aufwendungen von
ca. 20.000 € /jährlich.
Fazit:
Die Motivation einen kleinen aber gesunden Taubenbestand zu erhalten ist unter
Aspekten der Tierliebe anzuerkennen. Ob dies mit einem Taubenhaus erreicht wird,
muss hinterfragt werden. Um nicht durch zusätzliches Futter- und Nistangebot dort
eine zweite Population neben den sonstigen Stadttauben aufzubauen, muss eine
Fütterung abseits des Taubenhauses vollumfängiich unterbunden werden - dies ist
nach bisheriger Erfahrung nicht erwartbar.
In diesem Fall wäre ein Taubenhaus eher als Bürgerattraktion und Betätigungsfeld
tierlieber Bürger zu sehen.

Tifman Petters
Bürgermeister

Abt. Öffentl. Grün und Umwelt

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Er­
gebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sit­
zung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.