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Informationsvorlage (Ökologische Aufwertung des Gereutertalbachs - Bericht zum Zwischenstand -)

                                    
                                        Information
Amt: 602
Stahl

Datum: 10.07.2020

Az.: 60/602 St

Drucksache Nummer:
329/2019 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Reichenbach

09.01.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Umweltausschuss

28.07.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ökologische Aufwertung des Gereutertalbachs
- Bericht zum Zwischenstand -

Mitteilung:

Das Gremium nimmt den Bericht zum Zwischenstand des Projektes „Ökologische
Aufwertung des Gereutertalbachs“ zur Kenntnis.

Anlage(n):
Übersicht Maßnahmenflächen, Stand 2020
Maßnahmenvorschlaege Gereutertalbach für Gewässerbewirtschaftung 2021 - 2027

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 329/2019 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Juli 2018 hat der Gemeinderat die ökologische Aufwertung des Gereutertalbachs in Reichenbach
beschlossen. Das Projekt wird mit 70 % der Kosten von der Stiftung Naturschutzfonds gefördert. Der
Eigenanteil der Stadt kann in Ökopunkten auf das Ökokonto angerechnet werden. Aufgrund von Verzögerungen bei der Klärung des Umgangs mit Wasserrechten wurde inzwischen eine Laufzeitverlängerung für das Projekt bis Ende 2021 bewilligt.
1. Maßnahmenbereiche
Für das Projekt wurden vier Maßnahmenbereiche definiert:
Im Maßnahmenbereich 1 soll das alte Mühlwehr am ehemaligen Mühlkanal entfernt und die Durchgängigkeit des Gewässers wiederhergestellt werden. Hierfür wird voraussichtlich eine sogenannte
Raue Rampe gebaut, der abrupte Absturz wird über eine längere Gewässerstrecke verzogen. In
gleicher Weise soll der kleinere Absturz am ehemaligen Wässerwehr abgeflacht und durchgängig für
Fische und Kleintiere gestaltet werden.
Im Maßnahmenbereich 3 soll südlich des großen Wehr die Fläche der ehemaligen Fischteiche aufgelichtet und möglichst als Feuchtbiotop gestaltet werden. Die Uferränder sollen abgeflacht und der
randliche Fichtenbestand durch Laubgehölze ersetzt werden.
Im mittleren Bachlauf zwischen Gasthaus Poche und dem Wehr (Maßnahmenbereich 2) soll der
kanalartige und verbaute Gewässercharakter aufgewertet werden.
Die geplante Wiederherstellung einer funktionierenden Wasserleitung zum Steinfirstbrunnen (Maßnahmenbereich 4) hat sich erfreulicherweise inzwischen nach Aussage von Albert Beck von selbst
ergeben.
2. Wasserrechte
Seit Herbst 2018 wurde in einem mühsamen Verfahren aus den Archiven der Stadt Lahr, des Landratsamts sowie durch direkte Ansprache von Gewässeranliegern der Bestand an Wasserrechten zusammengetragen.
Wasserrechte können grundsätzlich vom Landratsamt entzogen werden, wenn sie seit mehreren
Jahren nicht mehr genutzt werden. Zu klären war jedoch die Frage, ob die Inhaber der Wasserrechte
zu Rückbaumaßnahmen verpflichtet sind. Hierzu gibt es im Wassergesetz Ermessensspielraum. In
diesem Fall wäre der Wehrumbau für die Stadt Lahr möglicherweise nicht förderfähig gewesen.
Die Frage des Umgangs mit den Wasserrechten konnte erfreulicherweise im Laufe des Juli 2019
geklärt werden. Dies ermöglichte die Fortsetzung unserer Projektarbeit.
In Absprache mit dem Landratsamt hat inzwischen der Eigentümer des ehemaligen Mühlenwehrs mit
Schreiben vom 4.8.2019 auf sein Wasserrecht verzichtet. Der Abbau des Wehres durch die Stadt
Lahr wird somit vom Landratsamt als freiwillige Maßnahmen anerkannt.
Für das kleine Wässerwehr konnte kein aktueller Besitzer eines Wasserrechts ermittelt werden. Somit wird auch hier die Durchgängigmachung des Absturzes durch die Stadt Lahr vom Landratsamt
als freiwillige Maßnahme anerkannt.
Die Genehmigung zur Wasserentnahme des Golfclubs, die derzeit im Staubereich oberhalb des großen Mühlenwehrs erfolgt, läuft Ende 2020 aus. Es wurde mit dem Golfclub-Vorstand sowie dem Amt
für Wasserwirtschaft die Übereinkunft erzielt, dass im Herbst 2020 eine neue Genehmigung beantragt werden soll, die eine veränderte Form der Wasserentnahme aus dem Gereutertalbach vorsieht.
Somit muss bei Planung und Bau der Stadt Lahr nicht auf die derzeit vorhandenen Anlagen des
Golfclubs zur Wasserentnahme Rücksicht genommen werden.
3. Grunderwerb
Die beiden Flurstücke um das ehemalige Mühlwehr / Großes Wehr wurden inzwischen von der Stadt
Lahr erworben. Im gleichen Zuge wurde als Zugeständnis für den Eigentümer auch das Grundstück
des ehemaligen Mühlkanals von der Stadt Lahr erworben.
Auch für weitere Grundstücke wurden bereits weitreichende Vorabsprachen getroffen.

Drucksache 329/2019 1. Ergänzung

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Für manche Grundstücke wurde anstelle eines Verkaufs eine Nutzungsduldung in Aussicht gestellt.
Diese wird dann voraussichtlich als Grunddienstbarkeit im Grundbuch vermerkt. Hierfür sind ggf.
einmalige Entschädigungszahlungen zu leisten.
Am 12.11.2019 erfolgte eine Ortsbegehung mit Vertretern des Vorstands des Golfclubs Ortenau
sowie dem Platzwart, um die Planungsüberlegungen im Maßnahmenbereich 2 (östlicher Bereich)
vorzustellen. Es konnte geklärt werden, wieviel Fläche für Umgestaltungsmaßnahmen am Bach zur
Verfügung steht, ohne dass der Betrieb des Golfplatzes beeinträchtigt wird. Dies wird nun die weitere
Grundlage für den nun folgenden definitiven Flächenerwerb werden. In Fällen, in denen der Erwerb
des gesamten Grundstücks günstiger ist als der Erwerb von Teilflächen mit anschließender Flächenteilung und umfangreichen Vermessungskosten, wird der Erwerb des kompletten Grundstücks angestrebt.
Die Grundstücksverhandlungen dauern aktuell noch an.
4. Ergebnisse Monitoring Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Schutter mit Nebenflüssen, u.a.
Gereutertalbach
Die Ergebnisse des Monitorings zur Schutter mit Nebengewässern gemäß der Wasserrahmenrichtlinie wurden erstmals am 7.11.2019 in Seelbach sowie im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung
online vorgestellt. Die Entwürfe der Gewässer-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
sollen bis spätestens Ende 2020 veröffentlicht werden. Anschließend können innerhalb von sechs
Monaten Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Im Zuge des Monitorings wurden am Gereutertalbach sowohl stoffliche als auch strukturelle Defizite
festgestellt. Die Gewässerstrukturgüte wird überwiegend als stark bis sehr stark verändert kartiert.
Es wird zur Verbesserung der Gewässerstruktur empfohlen, die Durchgängigkeit des Gewässers am
ehemaligen Wässerwehr sowie am ehemaligen Mühlwehr herzustellen. Darüber hinaus soll die
Gewässerunterhaltung im Bereich des Golfplatzes extensiviert sowie der Stoffeintrag aus verschiedenen Quellen minimiert werden. Die von uns geplante Aufwertung des Gereutertalbachs entspricht
somit den Maßnahmenvorschlägen aus dem Monitoring.
5. Aktueller Planungsstand
Im Maßnahmenbereich 2 hat das beauftragte Büro ALAND eine Vorplanung erstellt. Hier können
größere Teilstrecken des Bachverlaufs direkt an der Straße nur in kleinem Ausmaß in einem max.
zwei Meter breiten Streifen durch leichte Abflachung und Bepflanzung aufgewertet werden, da hier
kein Flächenspielraum zu den Golf-Spielbahnen besteht. Ein breiterer 10-Meter Streifen steht in
einem Bereich direkt hinter der Brücke beim Golf-Clubheim sowie dann östlich der Bachverschwenkung zur Verfügung. Hier soll der Bach aus seiner Sohlbefestigung herausgeholt werden.
Um die Planungen für den Umbau des Wehres durchführen zu können, wurden von der städtischen
Vermessungsabteilung im Frühjahr vorbereitende Vermessungs-Arbeiten zur Feststellung der
genauen Lage, der Höhen, des Geländeverlaufs und des Bachprofils durchgeführt. In diesem Zuge
wurden beispielsweise auch 3D-Scans des Wässerwehrs angefertigt, die einen guten Eindruck von
der örtlichen Situation vermitteln und einen optimale Planungsgrundlage darstellen.
Da das Grundstück der ehemaligen Fischteiche durch Sukzessionsbestand verbuscht war, mussten
hierfür zunächst Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Diese erfolgten im Februar 2020. Auch die
Entfernung der Fichtenreihe konnte in diesem Zuge vorgenommen werden Hierfür wurde vom Eigentümer eine Zustimmung sowie eine. Betretungserlaubnis erteilt. Der gesetzlich geschützte bachbegleitende Auwaldstreifen wurde hierbei erhalten.
Aktuell wird neben dem Flächenerwerb vorrangig die Entwurfsplanung weitergeführt. Durch
coronabedingte Einschränkungen bei den Personalkapazitäten ist es hier beim Planungsbüro zu einem geringen Zeitverzug gekommen.
6. Knöterichbekämpfung
Seit dem Frühjahr 2019 wurde der Japanknöterich am Gereutertalbach an zwei Stellen gezielt intensiv bekämpft.

Drucksache 329/2019 1. Ergänzung

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Die Bekämpfung erfolgte hauptsächlich auf herkömmlichem Wege durch mehrfache Mahd mit Abtrag, durchgeführt von einer erfahrenen Spezialkolonne des Bau- und Gartenbetriebs Lahr. Alle
Pflanzenteile wurden sorgfältig abgerecht, abgefahren und sorgfältig durch Verbrennen entsorgt.
Nach einer Anregung seitens des Bauhofs wurde zudem mit dem Verfahren der Heißwasserbehandlung experimentiert. Dies wird vom städtischen Bau- und Gartenbetrieb (BGL) zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen verwendet. Es sollte beobachtet werden, ob sich hierdurch im
Vergleich zum Mahdverfahren eine deutlichere Schwächung der Pflanzen zeigte. Dies war leider
nicht der Fall. Da der Kostenaufwand für diese Methode mehr als doppelt so hoch verglichen mit der
Mahd war und um die Kosten nicht aus dem Ruder laufen zu lassen, wurde das Experiment nach
Rücksprache mit der Naturschutzbehörde eingestellt und zur alleinigen Mahdmethode zurückgekehrt.
Insgesamt erfolgten auf beiden Flächen zwischen April und Oktober 2019 jeweils acht Einsätze. Die
Bekämpfung wird in gleicher Weise 2020 und voraussichtlich 2021 fortgeführt werden. Abschließend
ist im Rahmen des Projektes geplant, durch Gehölzpflanzung und darauf folgende Beschattung die
Lebensbedingungen für den Knöterich weiter zu erschweren.

Tilman Petters

Richard Sottru