Informationsvorlage (Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2019)
28. Juli 2020
Information Amt: 605, Herr Lau/Birk Datum: 14.07.2020 Az.: Drucksache Nummer: 102/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 28.07.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2019 Mitteilung: Der Umweltausschuss nimmt den Jahresbericht 2019 des Gewässerschutzbeauftragten der Stadt Lahr zur Kenntnis. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 102/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten gemäß §64 Wasserhaushaltsgesetz für das Jahr 2019 Herbert Birk Dipl. Ing. (FH) Gewässerschutzbeauftragter Drucksache 102/2020 INHALTSVERZEICHNIS: 1. ALLGEMEINES 2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER WASSERRECHTLICHEN VORGABEN 2.1 2.2 2.3 2.4 DOKUMENTATION KONTROLLE EIGENKONTROLLVERORDNUNG GENEHMIGUNGEN 3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE 4. SONSTIGES 5. SCHLUSSBEMERKUNG Seite - 3 - Drucksache 102/2020 Seite - 4 - 1. ALLGEMEINES Die Stadt Lahr hat seit 01.April 2011 einen Gewässerschutzbeauftragten bestellt und kommt hiermit der Verpflichtung gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG 2010) nach. 2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER WASSERRECHTLICHEN VORGABEN 2.1 DOKUMENTATION Die Dokumentation der zu betreuenden Anlagen (Regenklärbecken, Regenüberläufe, etc.) bzw. Einleitungen (Indirekteinleiter, Ausläufe etc.) sowie des gesamten Kanalnetzes der Stadt Lahr wird mit Unterstützung des GIS-Auskunftssystems MapInfo ständig aktualisiert und fortgeführt. 2.2 KONTROLLE 2.2.1 Im Jahr 2019wurde die öffentliche Kanalisation einschließlich sämtlicher abwassertechnischer Anlagen sowie der Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen regelmäßig auf deren Zustand überprüft und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten. Vorgefundene, gravierende Schäden/Mängel, bei denen Gefahr in Verzug bestand, wurden unmittelbar beseitigt. Minderschwere Beanstandungen wurden in einer Mängelliste erfasst und an die zuständigen unterhaltspflichtigen Stellen weitergeleitet. 2.2.2 Industrieabwasseruntersuchung bei bedeutenden Indirekteinleitern: Gemäß § 7 (Eigenkontrolle) und § 8 (Abwasseruntersuchungen) der Abwassersatzung der Stadt Lahr hat die Stadt Lahr das Recht, Untersuchungen bzw. Messungen bei gefahrenträchtigem Abwasser vornehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang wurden die betreffenden Industriebetriebe schriftlich gebeten, ihre turnusmäßigen Kontrolluntersuchungen für das Landratsamt Ortenaukreis bzw. das Regierungspräsidium Freiburg als Durchschrift der jeweiligen Probeanalysen der Stadt Lahr zukünftig zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Betriebe zeigten sich sehr kooperativ und sind dieser Bitte zwischenzeitlich unaufgefordert nachgekommen. Drucksache 102/2020 Seite - 5 - 2.3 EIGENKONTROLLVERORDNUNG Wie schon seit Jahren wurde auch im Jahr 2019 seitens der Abteilung Tiefbau intensiv an der Durchführung der Eigenkontrollüberwachung gearbeitet. 18.500 lfm öffentlicher Kanal wurden mittels TV-Befahrung untersucht und ausgewertet. Im Bereich Kanalsanierung wurden in geschlossener Bauweise rund 475 lfm Leitungen saniert. Kanalsanierungen in offener Bauweise wurden im vergangenen Jahr nicht durchgeführt. Auch für das kommende Jahr 2020 werden haushaltstechnisch jene Mittel zur Verfügung stehen, um den bisherigen Leistungsumfang der Eigenkontrollüberwachung bezüglich TV-Befahrung und Sanierung beschädigter Kanäle beibehalten zu können. 2.4 GENEHMIGUNGEN Das Kanalnetz der Stadt Lahr ist vollständig digital erfasst und in ein geographisches Informationssystem (GIS) eingearbeitet worden. Ausgehend von der aktuellen Bestandsvermessung sollen nunmehr auch die bislang älteren aber noch gültigen Generalentwässerungspläne (GEPs) nach und nach aktualisiert werden. Bereits im Jahr 2007 wurde mit den Vorbereitungen zur Überarbeitung des GEP für die Kernstadt begonnen, welcher im Jahr 2008 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt wurde. Im Jahr 2009/2010 wurde mit den Vorarbeiten für einen neuen GEP für die Stadtteile Kuhbach und Sulz begonnen. Während der GEP Kuhbach im August 2015 genehmigt wurde, liegen die fertiggestellten Unterlagen zum GEP Sulz beim Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vor. Die Genehmigung soll in diesem Jahr zusammen mit der Genehmigung „RÜB Schützenhaus“ erfolgen, da beide Maßnahmen als zusammenhängend zu betrachten sind. Für den östlichen Teil des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord wurde im Zuge der weiteren Umsetzung des Bebauungsplanes (und der Erweiterung des Firmengeländes der Fa. Zehnder) mit den Vorbereitungen für einen neuen GEP begonnen und im Juli 2014 fertiggestellt. Die Genehmigung durch das Landratsamt Ortenaukreis steht noch aus. Damit wäre das gesamte Flugplatz Ost Areal flächendeckend komplett hydraulisch neu überrechnet und somit auf dem neuesten Stand. Zusätzlich wird angestrebt, in absehbarer Zeit für das gesamte Flugplatzareal (Ost und West) einen gemeinsamen Generalentwässerungsplan „GEP Flugplatz“ zu erstellen. Im Jahr 2019 wurde mit der Erstellung eines neuen GEP für die Stadtteile Mietersheim und Reichenbach begonnen. Die Ausarbeitung der GEPs dauert noch an; sie sollen noch in diesem Jahr dem Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vorgelegt werden. Drucksache 102/2020 Seite - 6 - 3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE Im vergangenen Jahr 2019 wurden keine nennenswerte Störfälle / Unfälle gemeldet die einen größeren Einsatz (z. B. Feuerwehr) veranlasst hätten. Auch im Zuge der Industrieüberwachung seitens des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr wurden erfreulicherweise im vergangenen Jahr keine Störfälle gemeldet. 4. SONSTIGES 4.1 Im Jahr 2019 fand am 20. März eine Gewässerschau an der Unditz, Abschnitt Düker SEK / Einlauf Unditz bis Gemarkungsgrenze Meißenheim / Kürzell, statt. Fazit: die Defizite im Bereich des Gewässerrandstreifens (5 Meter Abstand) der vergangenen Jahre durch die anliegenden Flächennutzer haben sich deutlich verbessert. Dennoch ist ein permanenter Dialog der verantwortlichen Stellen seitens der Stadt Lahr mit den Landnutzern erforderlich. Die laufenden Unterhaltungsarbeiten durch die Stadt Lahr sind auf aktuellem Stand. Es gibt keine nennenswerten Unterhaltungsdefizite. Die Strukturen sind für heutige Verhältnisse stabil und abwechslungsreich. 4.2 Einsatzplan für den Abwasserverband Raumschaft Lahr Die Erstellung eines gemeinsamen Notfalleinsatzplanes mit dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Feuerwehr Lahr gestaltet sich als schwierig. Derzeit ist noch nicht abzusehen, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt dieser Notfalleinsatzplan umgesetzt und zum Tragen kommen könnte. 4.3 Hochwasserrisikomanagement Nach digitalem Vorliegen der Hochwassergefahrenkarte durch das Regierungspräsidium Freiburg musste eine Plausibilitätskontrolle für das Einzugsgebiet der Schutter, dem Sulzbach und dem Gereutertalbach seitens der Stadt Lahr vorgenommen werden. Während die Plausibilitätskontrolle bereits in den Jahren 2013/2014 durchgeführt wurde, liegt nun zwischenzeitlich seit Dezember 2016 auch die offizielle Freigabe der Hochwassergefahrenkarte durch das Regierungspräsidium Freiburg vor. Nachdem interne Auskünfte an Ämter und Abteilungen bezüglich Hochwassergefahrenkarte schon seit Durchführung der Plausibilitätskontrolle jederzeit erteilt werden konnten, sind nach Fertigstellung der Hochwasserkarten diese nun auch für jedermann online zugänglich. 5. SCHLUSSBEMERKUNG Bei der Überprüfung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen konnte festgestellt werden, dass bezüglich Wartung, Instandhaltung und Sicherstellung des laufenden Betriebes aus Sicht des Gewässerschutzbeauftragten in ordnungsgemäßem Zustand gearbeitet wurde. Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitern verlief sehr kooperativ und unterstützend für die Arbeit des Gewässerschutzbeauftragten. Udo Lau Abteilungsleiter Abt. Tiefbau Herbert Birk Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Lahr