Informationsvorlage (Bericht zum Kommunalen Baumbestand)
28. Juli 2020
Information Amt: 60/602 Sottru Datum: 14.07.2020 Az.: Stahl -679 Drucksache Nummer: 198/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 28.07.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bericht zum Kommunalen Baumbestand Mitteilung: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 198/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Baumkataster Seit 2001 unterhält die Stadt ein Baumkataster mit graphischem Bezug. Dieses ist allen Abteilungen und auch der Bürgerschaft zugänglich (https://www.terragis.de/tw-internetlahr/login.htm?login=gast&legend=off&ref=off&lang=de&size=gross) Derzeit sind insgesamt 14.150 Bäume erfasst, mit den Neupflanzungen in den Parks der LGS kommen noch einmal 4.040 Bäume dazu mit deren Erfassung die Verwaltung gerade beschäftigt ist. Allerdings zeigt sich gerade hier eine gewisse Schwierigkeit im Austausch und der Aktualisierung der Daten zwischen den Abteilungen, da unterschiedliche Programme zur Anwendung kommen. So kann bei den dokumentierten Bäumen von einer Genauigkeit von ca. 80 % ausgegangen werden. Häufigkeiten einzelner Baumarten in Lahr Für den Bauhof (BGL) und die Abt. Öffentl. Grün und Umwelt als dessen Auftraggeber, ist das Baumkataster ein wesentliches Instrument beim Vollzug der gesetzlich vorgegebenen Verkehrssicherungspflicht. Der Aufwand für die Baumkontrolle wird vom BGL auf jährlich ca. 10.000 € angegeben. Der Arbeitsaufwand um das Baumkataster aktuell zu halten, d.h. Zu- und Abgänge in den Dateien nachtragen, beträgt ca. 3 Arbeitsstunden pro Woche. Maßnahmen Als Ergebnis der Baumkontrolle übergibt der BGL jährlich eine Liste aus der Maßnahmen, und aus Gründen der Verkehrssicherung empfohlene Fällungen, sowie Abgänge hervorgehen. In der aktuellen Liste sind 237 Fällungen empfohlen. Wesentlich zu benennen sind auch in diesem Jahr die Eschen, welche durch eine Artspezifisches Krankheitsbild nach und nach komplett auszufallen drohen. Drucksache 198/2020 Seite - 3 - Weitere Ausfälle sind vor allem durch anhaltende und über mehrere Jahre andauernde Trockenheit und deren sekundäre Auswirkungen bedingt. Ersatzpflanzungen werden wo möglich durchgeführt sind aber gerade bei Straßenbäumen wie z.B. in der Friedhofstraße mit einem Aufwand verbunden, der eine haushalterische Befassung erforderlich macht. Baumpflege Die im urbanen Raum spezifischen Lebensbedingungen und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit haben umfangreiche Aufwendungen für den Bestandserhalt zur Folge. Die häufigeren und ausgedehnteren Trockenperioden der letzten Jahre haben dazu geführt, dass es immer schwieriger für Bäume wird, Ihre Wasserversorgung selbst zu organisieren. Fachleute sprechen davon, dass Neupflanzungen bis zu sieben Jahre zusätzlich zu bewässern sind, bevor sich ein einigermaßen selbst versorgendes Wurzelwerk entwickelt hat. Die Wasserversorgung der städt. Bäume stellt den BGL vor große Herausforderungen, die im Rahmen der bisherigen Mittel (Personal/Geräte) nicht mehr zu leisten sein werden. Der BGL beziffert die Aufwendungen für die Baumpflege auf ca. 500.000 € /p.a. (2019). Pflegearbeiten umfassen im Wesentlichen neben dem Wässern von Neupflanzungen die Gewährleistung eines Lichtraumprofils bei den straßenbegleitenden Bäumen, Beseitigung von Totholz und Schnittmaßnahmen zur Befriedung der nachbarrechtlicher Ansprüche. Da die Stadt in ihren Parkanlagen auch einige besonders wertvolle Baumarten und Einzelstandorte unterhält, kommen auch vermehrt externe Baumpflegekosten für Baumkletterer und Kronen-Sicherungen hinzu. (ca. 23.000 €/p.a.) Während einzelne Bäume in der freien Landschaft und im Wald mit einem durchschnittlichen Alter von 60-80 Jahren ausgesetzt werden können, ergibt sich für die meisten Bäume in urbanen Raum eine Standzeit von maximal 40 Jahren. Baumpflanzungen: Durch Neupflanzungen wird versucht, die Verluste zumindest auszugleichen und damit den städtischen Bestand zumindest zu sichern und nach Möglichkeit gar zu ergänzen. Mit den Bäumen im Rahmen der LGS hat sich eine Bestandvermehrung um ca. 28 % ergeben. An sonstigen Nach- und Neupflanzungen sind in 2019 175 Bäume dazugekommen. Der Verlust geeigneter Freiräume durch (Umweltpolitisch durchaus gewünschte) Nachverdichtung und der erforderlichen Multifunktionalität der verbleibenden Freiräume als Trassen für Ver- und Entsorgung sowie als Verkehrsfläche, macht es zunehmend schwierig, Baumstandorte im urbanen Umfeld auszumachen, die eine artgerechte Entwicklung der Bäume ermöglichen. Drucksache 198/2020 Seite - 4 - Entwicklung des Bestandes an städtischen Bäumen. Tag des Baumes Seit einigen Jahren nutzt die Stadt Lahr den von in Deutschland 1951 ins Leben gerufenen Tag des Baumes, um mit der Pflanzung des Baum des Jahres für die Bedeutung und das Verständnis der Bäume zu werben. Dies erscheint uns notwendig, da nach wie vor in weiten Bevölkerungskreisen ein Unverständnis gegenüber den natürlichen Lebensäußerungen von Bäumen (Laub, Blüten, Samen, Insekten, Vögel) herrscht. Baumschutz: Zu diesem Thema wurde im Umweltausschuss 2017 zuletzt ausführlich berichtet und diskutiert. Fazit Auch wenn in Lahr derzeit keine Baumschutzsatzung existiert, sind viele Bäume über eine Freiwilligkeit hinaus durch Pflanzbindung / Pflanzgebote in Bebauungsplänen, oder als Naturdenkmale / Geschützte Grünbestände in ihrem Bestand rechtlich gesichert. Darüber hinaus erhält die Stadt ihren eigenen Baumbestand, welcher der öffentlichen Verwaltung und damit letztlich auch dem politischen Entscheidungsträger untersteht. Weiterhin wirkt die Stadt bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes auf eine qualitative und quantitative Steigerung der Rolle der Bäume auf städtischer Gemarkung hin. Die Verwaltung sieht ihre Aufgabe in Zukunft vor allem darin: Bestehende Möglichkeiten zum Baumschutz in der Bauleitplanung verstärkt auszuschöpfen und durchzusetzen. Z.B. indem nicht nur die Pflanzung / Erhalt eines Baumes festgesetzt wird, sondern auch die dafür von jeglicher Versiegelung frei zu haltende Fläche, damit sich auch wirklich dauerhaft ein Baum entwickeln kann. Bestehende besondere Vorschriften zum Schutz von zu erhaltenden Bäumen bei Baumaßnahmen konsequent zu fordern und durchzusetzen. Drucksache 198/2020 Seite - 5 - Den Gemeinderat und seine Gremien im Hinblick auf den Umgang mit Bäumen im Rahmen der Stadtentwicklung weiterhin zu informieren und einzubinden. Die Rolle des Stadtwaldes im Hinblick auf naturnahe und klimaangepasste Bewirtschaftung zu steigern. Tilman Petters Bürgermeister Richard Sottru Abt. Öffentl. Grün und Umwelt