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Informationsvorlage (Bericht zum Kommunalen Baumbestand)

                                    
                                        Information
Amt: 60/602
Sottru

Datum: 14.07.2020

Az.: Stahl -679

Drucksache Nummer:
198/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

28.07.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bericht zum Kommunalen Baumbestand

Mitteilung:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 198/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Baumkataster
Seit 2001 unterhält die Stadt ein Baumkataster mit graphischem Bezug. Dieses ist allen Abteilungen und auch der Bürgerschaft zugänglich
(https://www.terragis.de/tw-internetlahr/login.htm?login=gast&legend=off&ref=off&lang=de&size=gross)
Derzeit sind insgesamt 14.150 Bäume erfasst, mit den Neupflanzungen in den Parks der LGS
kommen noch einmal 4.040 Bäume dazu mit deren Erfassung die Verwaltung gerade beschäftigt ist.
Allerdings zeigt sich gerade hier eine gewisse Schwierigkeit im Austausch und der Aktualisierung der Daten zwischen den Abteilungen, da unterschiedliche Programme zur Anwendung
kommen. So kann bei den dokumentierten Bäumen von einer Genauigkeit von ca. 80 % ausgegangen werden.

Häufigkeiten einzelner Baumarten in Lahr

Für den Bauhof (BGL) und die Abt. Öffentl. Grün und Umwelt als dessen Auftraggeber, ist das
Baumkataster ein wesentliches Instrument beim Vollzug der gesetzlich vorgegebenen
Verkehrssicherungspflicht.
Der Aufwand für die Baumkontrolle wird vom BGL auf jährlich ca. 10.000 € angegeben.
Der Arbeitsaufwand um das Baumkataster aktuell zu halten, d.h. Zu- und Abgänge in den Dateien nachtragen, beträgt ca. 3 Arbeitsstunden pro Woche.
Maßnahmen
Als Ergebnis der Baumkontrolle übergibt der BGL jährlich eine Liste aus der Maßnahmen, und
aus Gründen der Verkehrssicherung empfohlene Fällungen, sowie Abgänge hervorgehen.
In der aktuellen Liste sind 237 Fällungen empfohlen.
Wesentlich zu benennen sind auch in diesem Jahr die Eschen, welche durch eine Artspezifisches Krankheitsbild nach und nach komplett auszufallen drohen.

Drucksache 198/2020

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Weitere Ausfälle sind vor allem durch anhaltende und über mehrere Jahre andauernde Trockenheit und deren sekundäre Auswirkungen bedingt.
Ersatzpflanzungen werden wo möglich durchgeführt sind aber gerade bei Straßenbäumen wie
z.B. in der Friedhofstraße mit einem Aufwand verbunden, der eine haushalterische Befassung
erforderlich macht.
Baumpflege
Die im urbanen Raum spezifischen Lebensbedingungen und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit haben umfangreiche Aufwendungen für den Bestandserhalt zur Folge. Die häufigeren und ausgedehnteren Trockenperioden der letzten Jahre haben dazu geführt, dass es
immer schwieriger für Bäume wird, Ihre Wasserversorgung selbst zu organisieren.
Fachleute sprechen davon, dass Neupflanzungen bis zu sieben Jahre zusätzlich zu bewässern
sind, bevor sich ein einigermaßen selbst versorgendes Wurzelwerk entwickelt hat. Die Wasserversorgung der städt. Bäume stellt den BGL vor große Herausforderungen, die im Rahmen der
bisherigen Mittel (Personal/Geräte) nicht mehr zu leisten sein werden.
Der BGL beziffert die Aufwendungen für die Baumpflege auf ca. 500.000 € /p.a. (2019).
Pflegearbeiten umfassen im Wesentlichen neben dem Wässern von Neupflanzungen die Gewährleistung eines Lichtraumprofils bei den straßenbegleitenden Bäumen, Beseitigung von
Totholz und Schnittmaßnahmen zur Befriedung der nachbarrechtlicher Ansprüche.
Da die Stadt in ihren Parkanlagen auch einige besonders wertvolle Baumarten und Einzelstandorte unterhält, kommen auch vermehrt externe Baumpflegekosten für Baumkletterer und
Kronen-Sicherungen hinzu. (ca. 23.000 €/p.a.)
Während einzelne Bäume in der freien Landschaft und im Wald mit einem durchschnittlichen
Alter von 60-80 Jahren ausgesetzt werden können, ergibt sich für die meisten Bäume in urbanen Raum eine Standzeit von maximal 40 Jahren.
Baumpflanzungen:
Durch Neupflanzungen wird versucht, die Verluste zumindest auszugleichen und damit den
städtischen Bestand zumindest zu sichern und nach Möglichkeit gar zu ergänzen. Mit den
Bäumen im Rahmen der LGS hat sich eine Bestandvermehrung um ca. 28 % ergeben. An
sonstigen Nach- und Neupflanzungen sind in 2019 175 Bäume dazugekommen.
Der Verlust geeigneter Freiräume durch (Umweltpolitisch durchaus gewünschte) Nachverdichtung und der erforderlichen Multifunktionalität der verbleibenden Freiräume als Trassen für
Ver- und Entsorgung sowie als Verkehrsfläche, macht es zunehmend schwierig, Baumstandorte im urbanen Umfeld auszumachen, die eine artgerechte Entwicklung der Bäume ermöglichen.

Drucksache 198/2020

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Entwicklung des Bestandes an städtischen Bäumen.

Tag des Baumes
Seit einigen Jahren nutzt die Stadt Lahr den von in Deutschland 1951 ins Leben gerufenen Tag
des Baumes, um mit der Pflanzung des Baum des Jahres für die Bedeutung und das Verständnis der Bäume zu werben. Dies erscheint uns notwendig, da nach wie vor in weiten Bevölkerungskreisen ein Unverständnis gegenüber den natürlichen Lebensäußerungen von Bäumen (Laub, Blüten, Samen, Insekten, Vögel) herrscht.
Baumschutz:
Zu diesem Thema wurde im Umweltausschuss 2017 zuletzt ausführlich berichtet und diskutiert.

Fazit
Auch wenn in Lahr derzeit keine Baumschutzsatzung existiert, sind viele Bäume über eine
Freiwilligkeit hinaus durch Pflanzbindung / Pflanzgebote in Bebauungsplänen, oder als Naturdenkmale / Geschützte Grünbestände in ihrem Bestand rechtlich gesichert.
Darüber hinaus erhält die Stadt ihren eigenen Baumbestand, welcher der öffentlichen Verwaltung und damit letztlich auch dem politischen Entscheidungsträger untersteht.
Weiterhin wirkt die Stadt bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes auf eine qualitative und
quantitative Steigerung der Rolle der Bäume auf städtischer Gemarkung hin.
Die Verwaltung sieht ihre Aufgabe in Zukunft vor allem darin:


Bestehende Möglichkeiten zum Baumschutz in der Bauleitplanung verstärkt auszuschöpfen und durchzusetzen.



Z.B. indem nicht nur die Pflanzung / Erhalt eines Baumes festgesetzt wird, sondern auch
die dafür von jeglicher Versiegelung frei zu haltende Fläche, damit sich auch wirklich
dauerhaft ein Baum entwickeln kann.



Bestehende besondere Vorschriften zum Schutz von zu erhaltenden Bäumen bei Baumaßnahmen konsequent zu fordern und durchzusetzen.

Drucksache 198/2020

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

Den Gemeinderat und seine Gremien im Hinblick auf den Umgang mit Bäumen im
Rahmen der Stadtentwicklung weiterhin zu informieren und einzubinden.



Die Rolle des Stadtwaldes im Hinblick auf naturnahe und klimaangepasste Bewirtschaftung zu steigern.

Tilman Petters
Bürgermeister

Richard Sottru
Abt. Öffentl. Grün und Umwelt