Beschlussvorlage (Beitritt in das erweiterte Kommunennetzwerk des „Kompetenznetz Klima Mobil“)
9. April 2020
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 04.03.2020 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 65/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umlaufverfahren 09.04.2020 beschließend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.04.2020 öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Stabsstelle Umwelt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Beitritt in das erweiterte Kommunennetzwerk des „Kompetenznetz Klima Mobil“ Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr tritt dem erweiterten Kommunennetzwerk des „Kompetenznetz Klima Mobil“ bei und bekennt sich zu Klimaschutzzielen im Verkehr des Landes Baden-Württemberg. 2. Die Stadt Lahr bewirbt sich als Modellkommune im „Kompetenznetz Klima Mobil“ im Rahmen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau. Die Stadt Kehl wird sich als „Leitkommune“ bewerben, weitere Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau, darunter die Stadt Lahr, werden sich der Bewerbung Kehls anschließen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 65/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) hat in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) das „Kompetenznetz Klima Mobil“ ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk berät, unterstützt und vernetzt Kommunen in Baden-Württemberg, die hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr („push and pull“, d.h. Stärkung klimafreundlicher Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote bei gleichzeitiger Schwächung bspw. des motorisierten Individualverkehrs) umsetzen wollen. Der Austausch und Wissenstransfer erfolgt durch verschiedene Gremien und Formate. Weiterhin ist die Umsetzung einer landesweiten Kommunikationskampagne für hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr vorgesehen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) seit September 2019 über eine Gesamtlaufzeit von drei Jahren gefördert, das Land BadenWürttemberg steuert den Eigenanteil bei. Für die Mitgliedskommunen entstehen keine Kosten. Hintergrund des Projektes ist die Zielsetzung der baden-württembergischen Landesregierung, den Treibhausgasausstoß des Verkehrs im Land bis 2030 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Eckpunkte definiert, deren Umsetzung einen entscheidenden Schritt hin zu einer klimaneutralen Mobilität im Jahr 2050 darstellt. So soll bis 2030: - jedes dritte Auto klimaneutral fahren - der öffentliche Verkehr verdoppelt werden - ein Drittel weniger Kfz-Verkehr in den Städten unterwegs sein - jeder zweite Weg selbstaktiv (Fuß, Rad, Tretroller) zurückgelegt werden - jede dritte Tonne im Güterverkehr klimaneutral transportiert werden Um nun als Kommune dem Netzwerk beitreten zu können, ist ein Bekenntnis zu diesen Zielen notwendig. Durch die Mitgliedschaft im Mobilitätsnetzwerk Ortenau und der daraus entstehenden Maßnahmen arbeitet die Stadt Lahr bereits an der Erreichung der im „Kompetenznetz Klima Mobil“ gesetzten Ziele. Kommunale Modellvorhaben im „Kompetenznetz Klima Mobil“ Neben einer Mitgliedschaft besteht zudem die Möglichkeit einer Bewerbung als Modellkommune. Ausgewählt werden 15 Modellkommunen, die bereit sind, hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr umzusetzen. Das „Kompetenznetz Klima Mobil“ steht ihnen bei der Planung, Umsetzung und Kommunikation dieser Maßnahmen zur Seite. Eine wichtige Unterstützung bei der Umsetzung ist die Fördermittelakquise, um beim Klimaschutz im Verkehr mutig und innovativ voranzugehen. Gefragt sind insbesondere richtungsweisende Verkehrsprojekte, die darauf abzielen, die Zusammensetzung des Verkehrs sowie das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger aktiv zu verändern. Die Modellvorhaben zielen nicht auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die sich auf eine rein angebotsseitige Schaffung von Anreizen beschränken, wie beispielsweise der Aufbau von Radabstellanlagen oder der Bau Drucksache 65/2020 Seite - 3 - von Radwegen ohne damit verbundenen parallelen Flächenumwidmungen zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs. Handlungsfelder in Richtung einer klimaverträglichen Mobilität sind beispielsweise: - Parkraumbewirtschaftung und Umwidmung von Straßenraum, - Verkehrsberuhigung und Straßenraumgestaltung oder - Bevorrechtigung umweltfreundlicher Verkehre. Die Stadt Lahr ist Mitglied im Mobilitätsnetzwerk Ortenau, in dem die drei folgenden Themenschwerpunkte bearbeitet werden: Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund, gemeindeübergreifende Radverkehrsförderung u.a. für eine verstärkte Nutzung von Pedelecs und E-Bikes sowie die Vernetzung von bereits bestehenden und zukünftigen örtlichen und regionalen Mobilitätsangeboten in einer App. Als Modellkommune im „Kompetenznetz Klima Mobil“ bestünde die Möglichkeit, eine oder mehrere Maßnahmen, die im Mobilitätsnetzwerk Ortenau entwickelt werden, mit einer auf die Situation vor Ort maßgeschneiderten Kommunikationsstrategie umzusetzen und gleichzeitig in den Genuss einer hohen Förderung (max. 75 % Landesförderung anstatt max. 50 %) zu kommen. Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau hat zunächst eine Bewerbung als Modellregion im „Kompetenznetz Klima Mobil“ geprüft. Dies ist jedoch nicht möglich. Stattdessen wurde mit den Verantwortlichen des Kompetenznetzes abgestimmt, dass sich eine Kommune als „Leitkommune“ bewirbt und sich weitere Mitgliedskommunen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau dieser Bewerbung anschließen. Die Stadt Kehl wird die Rolle als „Leitkommune“ einnehmen. Ein Beschluss des Kehler Gemeinderates liegt bereits vor. Der Beitritt in das erweiterte Kommunennetzwerk des „Kompetenznetz Klima Mobil“ sowie eine mögliche Bewerbung des Mobilitätsnetzwerks Ortenau sind ein Beitrag zur Erreichung der Mobilitäts-Ziele des Energie- und Klimapolitischen Leitbildes der Stadt Lahr von 2012 und des „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“. Sie sind außerdem, wie vom Gemeinderat im Dezember 2019 per Beschluss gefordert, eine „ergänzende Maßnahme zum Schutz des Klimas“ im wichtigen Themenfeld Mobilität. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.