Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Aufstellung von Containern zur Unterbringung von obdachlosen Personen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 27.11.2020 Az.: 108.50

Drucksache Nr.: 338/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

18.01.2021

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
1 Enthaltung

Gemeinderat

25.01.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

603

303

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Aufstellung von Containern zur Unterbringung von obdachlosen Personen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der befristeten Aufstellung von Containern zur Unterbringung von obdachlosen Personen auf dem Grundstück Tullastraße 12 (Flst. Nr.
25791) zu.

Anlage(n):
Entwurfsplanung Container Tullastraße 12
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 338/2020

Seite - 2 -

☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle
dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag

Zuschüsse/Drittmittel
Ertrag / Einmalig ver(ohne Kredite)
minderter Aufwand
SALDO: Finanzierungs- SALDO:
bedarf:
Überschuss (+) /
Eigenmittel oder Kredite Fehlbetrag (-)
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
ca.
613.000,Euro

ca.
613.000,Euro
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
ca. 142.400,- Euro

ca. 142.400,- Euro

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.Hausmeister 5 h / Woche
EG 5
ca. 6.400,- Euro
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) ca. 6.400,- Euro
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 338/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Obdachlosenunterkunft in der Biermannstraße 3 ist seit längerer Zeit deutlich überbelegt.
Gleichzeitig waren in der Vergangenheit vermehrt Personen aufzunehmen, deren Verhalten
in der Unterkunft zu massiven Spannungen und Konflikten führt.
Derzeit kann das Gebäude nur mit Präsenz eines Sicherheitsdiensts betrieben werden. Während der Anwesenheitszeiten des Hausmeisters sind aktuell 2 Personen des Sicherheitsdienstes vor Ort, pro Nacht wird das Gebäude zusätzlich zweimal vom Sicherheitsdienst angefahren.
Dennoch müssen die Zustände in der Biermannstraße 3 zeitweise als unhaltbar angesehen
werden. Die Polizei ist zur Nachtzeit und an den Wochenenden regelmäßig im Gebäude im
Einsatz. Ausgelöst werden die Einsätze oft durch Ruhestörungen, vermehrt aber auch durch
Körperverletzungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen, die oft auf die gleiche Personengruppe zurückzuführen sind.
Der beauftragte Reinigungsdienst hat bereits mehrfach angedroht, den Vertrag zu kündigen,
da die Reinigung der sanitären Anlagen nicht zumutbar sei. Entsprechende Fotos bestätigen
diese Auffassung.
Der Gemeinderat wurde über eine Vorlage der Verwaltung im November 2020 bereits über
die schwierigen Rahmenbedingungen in den städtischen Unterkünften insgesamt in Kenntnis
gesetzt. Im Ergebnis sprachen sich alle Fraktionen für die Schaffung zweier Einrichtungsleitungen zur intensiveren Betreuung der Unterkünfte aus. Zwei entsprechende Stellen wurden
für den Stellenplan 2021 angemeldet.
Gerade für das Objekt Biermannstraße 3 zeichnet sich jedoch darüber hinaus weiterer dringender Handlungsbedarf ab. Die Problematik der Überbelegung kann durch die Schaffung
der Einrichtungsleitungen nicht gelöst werden.
Die benötigten zusätzlichen Unterbringungsplätze sind aus Sicht der Verwaltung in einfachem Standard über eine Containerlösung zu errichten, da dann die Möglichkeit besteht, aus
der Biermannstraße gezielt die Personen in die Containerunterkunft zu verlegen, die die unhaltbaren Zustände in der jetzigen Unterkunft verursachen.
Bereits im Jahr 2017 wurde mit gleicher Absicht die Planung zur Aufstellung von Containern
auf dem Grundstück Tullastraße 12 verfolgt. Da sich die Zustände in der Biermannstraße 3
dann wieder verbesserten, wurde von dem Vorhaben nochmals Abstand genommen.
Über die Beschlussvorlage 178/2017 wurde damals bereits die Zustimmung des Gemeinderats eingeholt und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Da absehbar war, dass auf das Vorhaben nicht dauerhaft verzichtet werden kann, waren
auch im Haushalt 2020 die notwendigen Mittel zur Aufstellung der Container mit aufgenommen. Diese können nun ins Haushaltsjahr 2021 übertragen werden.
Im Rahmen einer verwaltungsinternen Beratung wurde eine südliche Teilfläche des Grundstücks Tullastraße 12 als geeignetster Standort für die Container angesehen.
Es handelt sich hierbei um ein städtisches Grundstück, das derzeit landwirtschaftlich genutzt
wird.

Drucksache 338/2020

Seite - 4 -

Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen können an diesem Standort als erfüllt angesehen werden. Die Container wären befristet für eine Dauer von 5 Jahren genehmigungsfähig.
Die Kosten für den Erwerb der Container und die notwendigen Vorarbeiten belaufen sich auf
ca. 600.000,- Euro. Für die Beschaffung von Mobiliar kommen weitere 13.000,- Euro hinzu.
Es ist vorgesehen, die Sanitär- und Duschkabinen anzumieten. Für Miete und Reinigung sind
pro Jahr ca. 77.000,- Euro einzuplanen.
Für die Bewirtschaftung der Unterkunft (Strom, Wasser, Sicherheitsdienst,…) sind jährlich ca.
56.000,- Euro vorzusehen, die Gebäudeunterhaltung ist mit 3.000,- Euro jährlich zu veranschlagen.
Die Mittel für den Erwerb der Container sowie die Beschaffung der Erstausstattung in Höhe
von 613.000,- Euro wären über eine Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2021 verfügbar.
Für die laufenden Kosten in Höhe von insgesamt 136.000,- Euro wurden entsprechende Anmeldungen für den Haushalt 2021 vorgenommen.
Für den Einsatz eines Hausmeisters wurden 5 Wochenstunden geplant, die für den Stellenplan 2021 angemeldet sind. Diese würden zu jährlichen Personalkosten in Höhe von ca.
6.400,- Euro führen.
Es wird empfohlen, dieser Vorgehensweise so zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt