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Beschlussvorlage (Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie - Regelung zur anteiligen Erstattung von Betreuungsgebühren bei Gruppenschließungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 30.11.2020 Az.:

Drucksache Nr.: 340/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Einnahmepolitik der Stadt Lahr im Rahmen der Corona-Pandemie
- Regelung zur anteiligen Erstattung von Betreuungsgebühren bei
Gruppenschließungen

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst folgenden Beschluss:
Die Gebühren nach der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren
(Kinderbetreuungssatzung) werden unter folgenden Voraussetzungen anteilig
erstattet:
 Sofern eine Einrichtung oder Betreuungsgruppe Pandemie-bedingt in Summe 2 Wochen
bzw. 10 Betreuungstage geschlossen werden muss, wird ab dem 11. ausgefallenen Betreuungstag pauschal eine halbe Monatsgebühr der jeweils in Anspruch genommenen
Betreuungsform (inklusive Schulkindbetreuung) erstattet


Ist eine Verpflegungspauschale vereinbart, die durch die Schließung nicht in Anspruch
genommen werden kann, wird außerdem ein Pauschalbetrag i.H.v. von 30,- EUR erstattet



Die Erstattung ist pro Familie jeweils einmal bezogen auf den Betrachtungszeitraum
vom September 2020 bis Dezember 2020 und einmal im Betrachtungszeitraum vom Januar 2021 bis August 2021 möglich



Die Erstattung erfolgt automatisch, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 340/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

I. Ausgangslage
Eltern sind in der Pandemie besonders belastet. Nach dem Lockdown im Frühling mussten
sie mit viel Ungewissheit und Einschränkungen in den Betreuungszeiten umgehen. Städtische Einrichtungen waren zunehmend von Quarantäne-Maßnahmen betroffen, die meist
zwischen 10 und 14 Tagen andauerten.
In dieser Zeit stellte sich bei berufstätigen Familien erneut die Frage nach der Betreuung der
Kinder. Urlaubstage waren oftmals durch den Lockdown im Frühling bereits aufgebraucht.
Stand Ende November waren 256 Kinder aus städtischen Kitas und Horten von QuarantäneMaßnahmen betroffen, die zwischen 5 und 12 Tagen andauerten.
Der Gesamtelternbeirat forderte in einem Offenen Brief vom 10. November aufgrund der
steigenden Schließtage ein Entgegenkommen der Stadt bzw. einen Verzicht auf die Erhebung der Gebühren.
II. Betreuungsgebühren/Verwaltungsvorschlag
Die Kinderbetreuungssatzung regelt eindeutig, dass die Betreuungsgebühren auch „für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist“ zu entrichten sind.
Somit kann aus der Satzung kein Anspruch auf einen Verzicht/Erlass abgeleitet werden.
Um den Eltern entgegenzukommen, hat die Verwaltung eine praktikable Erstattungsregelung
erarbeitet, mit der sowohl der finanziellen Situation der Stadt - insbesondere vor dem Hintergrund der starken Belastungen während der Corona-Pandemie - als auch den Interessen des
Elternbeirats Rechnung getragen wird.
Die Regelung ist so zu verstehen, dass eine Erstattung nur bei kompletten Schließtagen
möglich ist. Einschränkungen der Betreuungszeiten sind davon unberührt.
Die Gebühren werden weiterhin regulär eingezogen. Die pauschalen Erstattungen werden
dann im Januar 2021 (für den Betrachtungszeitraum September 2020 -Dezember 2020) und
im Sommer nächsten Jahres (für den Betrachtungszeitraum Januar 2021 - August 2021) automatisch ausbezahlt, sofern die im Beschlussvorschlag hinterlegten Kriterien erfüllt sind. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung schlägt ferner vor, diese Regelung für alle Kitas in der Stadt Lahr unabhängig
vom Träger zu gewähren und analog der Kitas auf Horte und Schulkindbetreuung zu übertragen.
Basierend auf den aktuellen Daten lässt sich die vorsichtige Prognose erstellen, dass sich
der Erstattungsbetrag sowie die erhöhte Abmangelfinanzierung gegenüber den Trägern bezogen auf den gesamten Betrachtungszeitraum auf 20.000,- bis 30.000,- EUR belaufen wird.

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Markus Ibert
Oberbürgermeister

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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer