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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2021

Amt: 202
Singler

Az.: 922.5224

Drucksache Nr.: 144/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Kämmerei

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Stabsstelle
Recht

Betreff:

badenova AG & Co. KG;
- Jahresabschluss 2020 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss stimmt der Entlastung des Aufsichtsrats der
badenova AG & Co. KG zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Ge­
sellschafterversammlung der Entlastung zuzustimmen.

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 144/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
M Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein
DNein

Drucksache 144/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein ver­
stärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein um­
fangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u. a. die Fest­
stellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG findet am 23.
Juli dieses Jahres statt. Die Gesellschafterversammlung wird im Rahmen der Be­
schlussfassung über den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats be­
schließen. Die badenova AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte. Die Stadt Lahr
stellt hiervon mit dem Oberbürgermeister ein Mitglied des Aufsichtsrates.
Der Oberbürgermeister über dessen Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschieden
wird, ist bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr gern. § 18
Abs. 1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in sei­
nem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen Gremien beschränkt.
Der Oberbürgermeister darf daher, auch aus kommunalrechtlicher Sicht, nicht an der
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Auf­
sichtsrat ist. Aus diesem Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschaf­
terversammlung vertreten lassen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister