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Beschlussvorlage (Finanzielle Förderung der Kindertagesstätte "Die Kleinen Strolche e.V.")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
RotteneckerZerrer

Datum: 13.01.2021 Az.: 462.920

Drucksache Nr.: 7/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

03.02.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Haupt- und Personalausschuss

08.02.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

22.02.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Finanzielle Förderung der Kindertagesstätte "Die Kleinen Strolche e.V."
Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die Miete für die Kindertagesstätte „Die Kleinen Strolche e.V.“ für das neu durch
den Verein Reichswaisenhaus e.V. errichtete Gebäude mit Außengelände, AnnaPfund-Straße 1, Flurstück 6014/33, i.H. v. 11,95 €/m² wird für die ersten drei Betriebsjahre, 12,50 €/m² für die folgenden drei Betriebsjahre und 13 €/m² ab dem 7.
Betriebsjahr als förderfähig anerkannt. Ein entsprechende Erhöhung des jährlichen
Mietzuschusses um 63.522 € ist ab dem Haushaltsjahr 2021 vorzusehen.
2. Die Einrichtung erhält für den Bezug der neuen Räumlichkeiten einen einmaligen
Ausstattungszuschuss von 45.000 Euro sowie einen Bauunterhaltungszuschuss von
35.000 Euro für das Herrichten des Außenbereichs als Spielgelände. Sofern noch
eine Berücksichtigung in einem Kita-Förderprogramm möglich wird, ist der Träger zur
umgehenden Antragstellung verpflichtet. Die Finanzmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.
Anlage(n):
Nutzflächenaufstellung
Grundriss Kita Altenberg
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 7/2021

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Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
45.000
35.000

80.000
Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
Miete alt: 12.624, Miete neu: 76.146

Mehraufwand: 63.522 pro Jahr

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

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Sachdarstellung:
Der Verein „Die Kleinen Strolche e.V“ betreibt seit 1999 die gleichnamige Kindertagesstätte
(Kita) am Standort Altenberg, Altvaterstraße 26 im sogenannten Schauenburg-Haus des
Reichswaisenhaus-Vereins als Untermieter der Arbeiterwohlfahrt. Hervorgegangen ist diese
Kita aus der damaligen Betriebskita des Herzzentrums Lahr. Die Einrichtung wurde in Form
einer Elterninitiative zunächst eingruppig mit einer großen Altersmischung von 1 bis 10 Jahren als überörtliches Angebot und dem Alleinstellungsmerkmal besonders langer Öffnungszeiten sowie nur 5 verbindlichen Schließtagen im Jahr geführt.
2004 wurde das Betreuungsangebot bedarfsentsprechend zu einer Krippengruppe sowie einer Ganztagsgruppe für Kinder von 3 bis 6 Jahren weiterentwickelt. Die Kita ist mit ihrem gesamten Betreuungsangebot in die Bedarfsplanung der Stadt Lahr aufgenommen und erhält
seit 2013 wie alle Einrichtungen im Stadtgebiet eine vollumfängliche Betriebskostenfinanzierung der ungedeckten Betriebsausgaben, sofern diese angemessen sind. Hierzu zählt auch
die Miete. Die Betreuungszeiten sind mittlerweile vergleichbar mit anderen Kitas.
Bisher war die Miete für die Räumlichkeiten sehr günstig. Sie beträgt derzeit monatlich
1.052 €, die Instandhaltung der Räume und des Außengeländes oblag jedoch weitgehend
dem Trägerverein „Die Kleinen Strolche e.V.“ und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach über Bauunterhaltungszuschüsse (70% städtischer Zuschuss, 30% Trägerbeteiligung)
durch die Stadt Lahr gefördert und durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder sichergestellt.
Mit der beabsichtigten Entwicklung des Areals zum Baugebiet Altenberg musste auch über
die Entwicklung und den Verbleib der Kita befunden werden. Nach Prüfung verschiedener
Varianten wurde sich für einen Ersatz-Neubau vor Ort entschieden. Der Verein Reichswaisenhaus e.V. beauftragte ein Generalunternehmen, welches die Kita plant und baut. Finanziert wird die Einrichtung durch den Erlös des Grundstücksverkaufs durch den Verein
Reichswaisenhaus e.V.
Das Gebäude mit einer Netto-Fläche von rund 531 m² soll bis zum Sommer fertiggestellt sein
und dann an die Kita vermietet werden. Der Verein Reichswaisenhaus e.V. wird sein ehrenamtliches Engagement in Kürze beenden und das Vereinsvermögen an die Stiftung Bürger
für Lahr übergeben. Somit wird künftig die Stiftung als Vermieterin auftreten.
Würde man die Herstellungskosten zu Grunde legen, käme eine deutlich höhere Miete als
bei den aktuellen Projekten Jammstraße bzw. Kita und Hort Geroldseck heraus. Die Vorstandschaft der Stiftung Bürger für Lahr hat sich daher in Abstimmung mit dem Verein
Reichswaisenhaus e.V. zu einer Orientierung der Miethöhe an diesen Projekten entschieden
und würde für die ersten drei Betriebsjahre eine Miethöhe von 11,95 €/m² ab dem 4. Betriebsjahr 12,50 €/m² und ab dem 7. Betriebsjahr 13,00 €/m² verlangen. Damit erhöht sich der
notwendige Mietzuschuss für das neue Gebäude einschließlich Küche sowie Bereitstellung
des Außenbereichs als umzäunte Grünfläche ab dem Umzug um zunächst 63.522 € jährlich
und kann im Vergleich zu anderen bereits beschlossenen Maßnahmen als vergleichbar anerkannt werden.
Für den Umzug in das neue Gebäude hat die Kita unter Berücksichtigung des vorhandenen,
noch funktionstüchtigen Mobiliars eine Aufstellung der erforderlichen Neubeschaffungen eingereicht, die einen Ausstattungsbedarf von 45.000 € vorsieht. Dieser wird vom Fachamt als
angemessen eingeschätzt und es wird die Zahlung eines einmaligen Ausstattungszuschusses vorgeschlagen. Aktuell sind keine Fördermöglichkeiten aus einem Bundesprogramm verfügbar, da das entsprechende Programm im nächsten Jahr endet und seit langem über-

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zeichnet ist. Sofern eine Fördermöglichkeit für die Erhaltung der Kita-Plätze neu entsteht,
wird das Fachamt eine entsprechende Antragstellung durch den Träger veranlassen.
Der Außenbereich wird vom Generalunternehmer im Rahmen des Vertrages als Grünfläche
angelegt. Die vorhandenen Spielgeräte der Kita sollen in das neue Gelände umgesetzt und
teilweise ergänzt bzw. erneuert werden. Ebenso muss der Krippenbereich angelegt und die
gesamte Außenfläche bepflanzt werden. Hierfür liegt eine Kostenschätzung über 50.000 €
vor. Die Stadt beabsichtigt diese Maßnahme entsprechend den Regelungen für Bauunterhaltungszuschüsse mit 70% zu fördern, das sind 35.000 €. Auch hier könnte ggf. die Berücksichtigung in einem neu aufgelegten Förderprogramm zu einer Verringerung des Zuschusses
führen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Cornelia Guth
Abteilungsleitung