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Beschlussvorlage (- Anlage 4: Umsetzungskonzept: Maßnahmenfelder mit Informationen zu Priorität und Umsetzungsdauer sowie Grobkostenschätzung)

                                    
                                        Anlage 4

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Verkehrsentwicklungsplan Lahr | Abschlussbericht

A1

Grundprinzipien der Nahmobilität

13

B1

Zukunftskonzept für den ÖPNV in Lahr

17

B2

Intermodalität – Mobilitätsstationen als
Schnittstellen

35

B3

Barrierefreier Haltstellenausbau

44

B4

Betriebsqualität

47

B5

Information und Kommunikation

48

B6

Attraktiver Tarif

51

B7

Touristische Busangebote in der Ortenau

53

B8

Digitalisierung/ Modernisierung des ÖPNV im
Stadtgebiet im ÖV

55

C1

Geschwindigkeitskonzept Innenstadt

58

C2

Gestaltung von Straßenräumen

71

C3

Entwicklung eines Schwerverkehr – und
Lieferroutenkonzepts

79

C4

Entlastung durch moderne City-Logistik

83

C5

Weiterentwicklung der Parkraumstrategie in der
Innenstadt

84

C6

Weiterentwicklung des Parkleitsystems

86

C7

(Park-)Raumkonflikte im öffentlichen Raum

88

C8

Kommunale Stellplatzsatzung

89

D1

Ganzheitliche Verkehrssicherheitsstrategie

92

D1a

Verkehrsverhalten und Sensibilisierung

93

D1b

Integration in den Planungsprozess und
Infrastruktur

95

D2

Kommunales Mobilitätsmanagement

96

D2a
D2b

Initiierung von betrieblichem
Mobilitätsmanagement
Initiierung von schulischem
Mobilitätsmanagement

101

D4

Ausbau von Park- sowie Bike + Ride-Anlagen

103

D5

Ganzheitliche E-Mobilitätsstrategie

106

D5a

Elektrifizierung kommunaler Fahrzeuge

107

D5b

Verstärkter Einsatz der E-Mobilität im
Wirtschaftsverkehr

109

D6

Öffentlichkeitsarbeit und Service

111

Planersocietät

Prioriät

Daueraufgabe

①
①

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①
①
②

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∞

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①
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①
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②

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②

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①
②

>

∞

>

①
①

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>
>
>
>
>

99

Ausbau von Sharing-Angeboten

Quelle: Eigene Darstellung

>
>

98

D3

lang 10 Jahre

Seite

mittel bis 5
Jahre

Maßnahmenfelder

kurz bis 2 Jahre

Tabelle 6: Maßnahmenfelder mit Informationen zu Priorität und Umsetzungsdauer

∞
∞
∞
∞
∞
∞

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①
①
②
①
②
①
①
①
①

>
>

②
②

>

∞

①

Anlage 4

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Verkehrsentwicklungsplan Lahr | Abschlussbericht

Neben dem Beitrag zur Zielerreichung, der im Bearbeitungsprozess identifizierten Priorität und der
voraussichtlichen Umsetzungsdauer der Maßnahmenfelder ist die Finanzierung der Umsetzung ein
wichtiger Parameter. Aus dem Charakter eines Rahmenplans ergibt sich die Tatsache, dass die Maßnahmenfelder nicht ausreichend konkret heruntergebrochen werden können, um eine exakte Kostenschätzung vorzunehmen. Das hängt zum Teil an vielen weiteren Planungsschritten oder auch an
einer Bandbreite der späteren Ausgestaltung (bspw. C2 Gestaltung von Straßenräumen), aber auch
an Varianz in der Intensität der Umsetzung (bspw. D1 Ganzheitliche Verkehrssicherheitsstrategie
oder D2b Initiierung von schulischem Mobilitätsmanagement). Nichtsdestotrotz soll sich im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans den entstehenden Kosten angenähert werden. Für diese erste
Grobkostenschätzung werden die 29 Maßnahmenfelder in drei Klassen gegliedert. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass Fördermöglichkeiten noch nicht berücksichtigt sind – diese in einzelnen
Maßnahmen jedoch einen sehr hohen Anteil ausmachen können, u. a. Maßnahmenfeld B2 (vgl. Kapitel 5.2) und durch die Aufstellung / den Beschluss des Verkehrsentwicklungsplans nicht automatisch eine verpflichtende Umsetzung einzelner Großprojekte zu folgern ist. Die Stadt Lahr bleibt frei
in der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

Maßnahmenfelder mit sehr hohen Kosten
A1 Grundprinzipien der Nahmobilität: Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans sind zum Fußund Radverkehr keine differenzierten Einzelmaßnahmen hinterlegt. Dies geschieht im Fuß- und
Radwegekonzept. Zieht man den Nationalen Radverkehrsplan 2020 heran, wird einer „Aufsteiger“Stadt empfohlen, 13-18 € je Einwohner und Jahr in die Radverkehrsförderung zu investieren. Hierzu
zählen Infrastruktur genauso wie nicht-investive Maßnahmen oder z. B. das Fahrradverleihsystem.
Überschlägig bedeutet das für Lahr ein jährliches Investitionsvolumen von 600.000-850.000 €. Für
die Fußverkehrsförderung existieren solche Empfehlungen nicht. Unter der Prämisse, dass ähnliche
Beträge angenommen werden könnten, ist in Summe mit 1,5 Mio € pro Jahr für eine umfängliche
Fuß- und Radverkehrsförderung zu rechnen.
B1 Zukunftskonzept für den ÖPNV in Lahr: Die Großen Kreisstädte sind im Ortenaukreis für Organisation und Finanzierung der jeweiligen Stadtbussysteme selbst zuständig. Durch die geplante Angebotserweiterung muss in einer groben Kostenkalkulation davon ausgegangen werden, dass sich
die Aufwendungen grob um den Faktor 2,5 erhöhen. Dieser Anstieg beruht v. a. auf der Einführung
des Halbstundentakts gegenüber dem heutigen Stundentakt sowie der Angebotserweiterung auf
Sonntage und in die späten Abend- und Nachtstunden. Den Aufwendungen stehen Fahrgeldeinnahmen gegenüber (vgl. auch B6) – während die Kosten des Angebots bei Einführung anfallen, wird
sich die Fahrgastzahl dynamisch und zeitverzögert über die nächsten Jahre anpassen. Schlussendlich ist das Angebot des ausführenden Verkehrsunternehmen maßgebend und berücksichtigt individuelle Faktoren wie bspw. „Sprungkosten“ und Synergien durch regionalen Linienverkehr.
B2 Intermodalität – Mobilitätsstationen als Schnittstelle: Das Maßnahmenfeld sieht neun kleine
Mobilitätsstationen, eine zentrale Mobilitätsstation mit Elementen an den Haltestellen Schlüssel
und Rathausplatz und eine weitere Mobilitätsstation am Bahnhof vor. Ein konkretisierendes und
ausdifferenziertes Standortkonzept mit insgesamt 36 Stationen unterschiedlicher Größe wird aktu-

Planersocietät

Anlage 4

Verkehrsentwicklungsplan Lahr | Abschlussbericht

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ell im Mobilitätsnetzwerk Ortenau erstellt und abgestimmt. Dort wird aktuell von gerundeten Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Mio € ausgegangen, die sich über drei Ausbau-/Umsetzungsstufen erstrecken. Laufende Service- und Betriebskosten sind hier jedoch nicht berücksichtigt.
B3 Barrierefreier Haltestellenausbau: Der barrierefreie Umbau der Haltestellen ist wie im Maßnahmenfeld beschrieben durch ein gesetzliches Datum terminiert. Dieses Datum kann durch die aktuellen Ausbauplanungen der Stadt nicht eingehalten werden. Es wird empfohlen, das aktuelle
Budget von 200.000 € im Jahr aufzustocken – um schnell den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu
werden. In gleichem Zuge ist jedoch auch darauf zu achten, dass personelle Ressourcen zur Umsetzung mitberücksichtigt werden.
C2 Gestaltung von Straßenräumen: Das Maßnahmenfeld ist in Bezug auf seine finanzielle Ausgestaltung in höchstem Maße von der eigentlichen Gestaltung abhängig, weshalb an dieser Stelle auf
zwei Beispiele verwiesen werden soll. Die Tübinger Straße (300 m) am Rande der Stuttgarter Innenstadt wurde bspw. 2012 für 1,2 Mio € zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgestaltet
und kann Orientierung für Allee- und Schillerstraße sein. Die Umgestaltung einer Ortsdurchfahrt
(650 m) zu einem lebenswerten Ortskern in Rudersberg hat 3,7 Mio € gekostet und ist in Lahr in
ähnlicher Weise bspw. für Kippenheimweiler denkbar.6
D4 Ausbau von Park- sowie Bike + Ride-Anlagen: Der Ausbau von Park + Ride-Anlagen ist häufig
mit Grundstückserwerb und Tiefbauarbeiten verbunden. Aus bereits erarbeiteten Fachgutachten
lässt sich eine Investitionssumme von etwa 1,0 Mio € für die Anlage in Autobahnnähe ableiten. Der
VEP benennt die Prüfung weiterer Parken und Mitfahren-Anlagen an den Ortseingängen der B 3
(Nord und Süd) und in Reichenbach. Diese Anlagen fallen kleiner und in einer geringeren Ausstattung gegenüber der untersuchten aus, mit Grobkosten von ca. 500.000 € je Anlage ist aus gutachterlicher Sicht dennoch mindestens zu rechnen.

Maßnahmenfelder mit hohen Kosten
B4 Betriebsqualität: Die Betriebsqualität kann sich im Zuge anderer Umbaumaßnahmen (z. B. B3)
verbessern. Soll ein Signalprogramm an einer Kreuzung verändert werden, ergeben sich je nach
Komplexität Kosten bis zu 100.000 €. Sind Lichtsignalanlagen, z. B. im Verlauf der B 415, in Abhängigkeit zueinander geschaltet, werden sich die Kosten erhöhen.
B5 Information und Kommunikation: Die Aufbereitung von geeigneten Inhalten der Information
und Kommunikation ist eine Daueraufgabe und kann sich vielfältig ausprägen. Ein jährliches Budget
von 75.000 € wird in den ersten Jahren vorgeschlagen, kann jedoch mit Blick auf den Zielhorizont
des Verkehrsentwicklungsplans und darüber hinaus angepasst bzw. nach unten korrigiert werden.
B6 Attraktiver Tarif: Die Tarifhoheit liegt bei der TGO – eventuelle Fehlbeträge durch rabattierte
Fahrkarten sind Aushandlungsgegenstand, der in Zusammenhang mit dem zukünftigen Angebot
(vgl. B1) zu sehen ist. Beispielhafte Infrastrukturkosten an den Haltestellen, die einem attraktiven

6 Beide und weitere Bespiele zur Gestaltung von Straßenräumen finden sich illustriert in der Fachbroschüre „Straßen und Plätze neu denken“ des Umweltbundesamts.

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Anlage 4

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Tarif zweckdienlich sind, sind zwischen Stadt und TGO abzusprechen. Die Ausstattung aller Haltestellen mit „Check-in/Be-inCheck-out/Be-out“-Lesegeräten wäre bspw. mit mindestens
100.000 € zu beziffern.
C1 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt: Mit den Ausführungen im Verkehrsentwicklungsplan ist
der Grundstein für Entwicklungen gelegt. Es ist nicht zu erwarten, dass alle Einzelmaßnahmen direkt
umgesetzt werden können – gleichzeitig bedingen sich Einzelmaßnahmen teilweise gegenseitig,
weshalb in Summe eine langfristige Umsetzungsdauer veranschlagt werden muss. Hierbei werden
weitere Planungen und Abwägungen notwendig sein, weshalb bis zur vollständigen Realisierung
mit mindestens 50.000 € zu rechnen ist (z. B. Poller, Beschilderung, etc.) – hinzu kommen Investitionskosten vor Ort. Hierbei ist allerdings auch die direkte Verbindung mit dem Maßnahmenfeld C2
zu sehen. Die Einrichtung von bspw. verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen in der Allee- und Schillerstraße ist nicht alleine durch Geschwindigkeitsregelungen ausreichend. Eine entsprechende Gestaltung des Straßenraums sollte damit einhergehen.
C4 Entlastung durch moderne City-Logistik: Zur Entlastung des Stadtgebiets und effektiven Steuerung der City-Logistik schlägt der VEP die Erarbeitung eines Citylogistik-Konzepts vor. Für die Erarbeitung durch ein Fachbüro sollte mit bis zu 50.000 € gerechnet werden. Für bspw. einen Umschlagsplatz als Voraussetzung für die stadt- und umweltverträgliche Feindistribution ist von weiteren Planungs- und Abstimmungsarbeiten mit den entsprechenden Dienstleistern sowie mit Infrastrukturmaßnahmen von mindestens weiteren 100.000 € auszugehen.
C7 (Park-)Raumkonflikte im öffentlichen Raum: Mit dem entsprechenden Gremienbeschluss von
2019 zur Sanktion und Legalisierung des Gehwegparkens wurde der Grundstein des Maßnahmenfeldes bereits gelegt. Bei den Einzelmaßnahmen „Kontrolle“ und der „Schaffung eines Mehrwerts“
der gewonnenen Flächen treten wiederkehrende Kosten auf. Bei ersterer sind es Personalkosten,
bei zweiterer punktuelle und sehr unterschiedliche Investitionskosten. Insgesamt sind an dieser
Stelle 50.000-100.000 € im Jahr einzuplanen.
D1 Ganzheitliches Verkehrssicherheitsstrategie: Es wird empfohlen, D1 gemeinsam mit D1a und
D1b zu betrachten. Hier fallen Netzwerkarbeiten und weitere regelmäßige Arbeiten in der Verwaltung (bspw. regelmäßiger Verkehrssicherheitsbericht) sowie diverse sensibilisierende und bewusstseinsbildende Maßnahmen an. Es wird empfohlen, mindestens 50.000 € im Jahr für eine umfangreiche Verkehrssicherheitsarbeit bereitzustellen.
D2 Kommunales Mobilitätsmanagement: Es wird empfohlen, D2 gemeinsam mit D2a und D2b zu
betrachten. Zur Koordinierung und Initiierung verschiedener Einzelmaßnahmen ist eine zentrale
Schnittstelle für die Zukunft angedacht. Für die geschaffene Personalstelle sowie die entsprechende
Realisierung von Einzelmaßnahmen sind jährlich mindestens 75.000 € vorzusehen.
D5 Ganzheitliche E-Mobilitätsstrategie: Maßnahmen aus den Maßnahmenfeldern in D5 haben
Schnittmengen mit denen von D5a und D5b. Der städtische Haushalt wird in diesem Zusammenhang v. a. durch kurzfristige Konzeptionen und beschlossene Strategien belastet sowie durch rahmengebende Infrastrukturmaßnahmen bis etwa 250.000 €. Die größeren Kostenblöcke liegen in
den Fahrzeugen, die im spezifischen kommunalen Umstellungsprozess zu sehen sind oder aber
durch bspw. die inhaltliche Ausschreibung des ÖPNV im Stadtgebiet. Insgesamt kann sich das Maßnahmenfeld durchaus zu einem „sehr teuren“ Maßnahmenfeld entwickeln.
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Maßnahmenfelder mit geringen Kosten
B7 Touristische Busangebote: Hier sollten Anschubfinanzierungen, Beteiligungen oder Werbepartnerschaften entstehen. Die technische Ausrüstung, wie Fahrradtransport, ist vom Verkehrsunternehmen zu prüfen. Für die übrigen „weichen“ Maßnahmen ist jährlich von 10.000 € auszugehen.
B8 Digitalisierung/Modernisierung des ÖPNV Im Stadtgebiet: Das Maßnahmenfeld formuliert
Trends, die in die Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen und Kooperationspartnern eingebracht werden sollten. Ein Investitionsbedarf ist daraus nur schwer ableitbar. Es kann mit bis zu
50.000 € gerechnet werden.
C3 Entwicklung eines Schwerverkehrs- und Lieferroutenkonzeptes: Auf die angeführten Ansätze
im Verkehrsentwicklungsplan kann im weiteren Planungsprozess aufgebaut bzw. diese können weiterentwickelt werden. Weitere Planungskosten sollten 50.000 € nicht mehr überschreiten.
C5 Weiterentwicklung der Parkraumstrategie in der Innenstadt: Es werden in erster Linie weitere
Planungs- und Konzeptkosten entstehen, bei denen mit 50.000 € zu rechnen ist. Gleichzeitig macht
das Maßnahmenfeld kontinuierliche Evaluationen und Planungskontrollen notwendig, weshalb in
geringem Maße Folgekosten im Bereich der Planung entstehen können.
C6 Weiterentwicklung des Parkleitsystems: Für den Entwurf und die Aufstellung von Ankündigungstafeln sowie die Ergänzung des aktuellen Parkplatz-Flyers wird von knapp 50.000 € ausgegangen. Die Beratung und Prüfung der technischen Voraussetzungen im Zusammenhang mit einer Parking-App sind hierbei nicht berücksichtigt.
C8 Kommunale Stellplatzsatzung: In diesem Maßnahmenfeld fallen in erster Linie einmalige Planungs- und Konzeptkosten an, die 50.000 € nicht überschreiten sollten. Spätere Weiterentwicklungen und Anpassungen sind davon ausgenommen.
D3 Ausbau von Sharing-Angeboten: Auch hier sollten die weiteren Planungskosten gering ausfallen, 50.000 € nicht überschreiten und kurzfristig zu konkretisieren sein. Der erheblich größere finanzielle Aufwand entsteht bei den tatsächlich anfallenden Investitions- und Betriebskosten, die
mit den Einzelmaßnahmen „Aufstockung der Carsharing-Fahrzeugflotte“ oder aber auch mit der
„Einrichtung weiterer Standorte für das Pedelec-Verleihsystem“ je nach Aufwand stark variieren
können. Letzteres ist auch im Zusammenhang mit dem Maßnahmenfeld A1 und B2 zu sehen.
D6 Öffentlichkeitsarbeit und Service: Das Maßnahmenfeld ist breit gefächert und beinhaltet u. a.
die kostenfreie Gewinnung von stadtbekannten Schirmherren bis hin zur Etablierung der Idee Mobility as a Service (MaaS) – „Mobilität aus einer Hand“, welche zu Beginn mit Investitionskosten
(z. B. für eine Mobilitätskarte oder eine App) und mit fortlaufenden Betriebskosten verbunden ist.
Bis zum Zielhorizont 2030 kann im Mittel von bis zu 50.000 € pro Jahr ausgegangen werden.

5.2

Sondierung der Förderlandschaft

Die Benennung der groben Kosten richtet sich nach Planungs-/Konzeptkosten, Investitionskosten
und Betriebskosten, berücksichtigt jedoch noch keine Förderzulagen durch Bund oder Land. Aktuell

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