Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
17. Mai 2021
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (2021 04 12 Entwurf ö.-r. Vereinbarung und Anlage zur Vorlage bearb. durch RP)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
17. Mai 2021
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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr)
Beschlussvorlage (2021 04 12 Entwurf ö.-r. Vereinbarung und Anlage zur Vorlage bearb. durch RP)Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage Amt: GGA Köchel Datum: 16.04.2021 Az.: 62/622 GS GAA Drucksache Nr.: 90/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 05.05.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung des gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorgelegten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in der die Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von den Gemeinden Seelbach, Friesenheim und Schuttertal auf die Stadt Lahr geregelt ist, zu. 3. Der Gemeinderat stimmt der Aufhebung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von der Gemeinde Seelbach auf die Stadt Lahr zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr vom 18.09.2020 zu. 4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eventuellen geringfügigen Änderungen der Vereinbarung in eigener Zuständigkeit zuzustimmen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, beim „Beitritt“ weiterer Gemeinden (d.h. Übertragung der Aufgaben nach GuaVO weiterer Teilnehmergemeinden aus dem ehemaligen Landkreis Lahr auf den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr) jeweils die dafür erforderliche neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen und die bis dahin bestehende aufzuheben. Anlage(n): 2021 04 12 Entwurf ö.-r. Vereinbarung und Anlage zur Vorlage bearb. durch RP BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 90/2021 Anlage 0 Seite - 2 - Drucksache 90/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 90/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf die Beschlüsse des Gemeinderats Lahr - Grundsatzbeschluss zum Zusammenschluss vom 25.02.2019 (Drucksache-Nr. 41/2019) und - Genehmigung des Entwurfs des Musters einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in der die Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB (Wertermittlung) von benachbarten Gemeinden auf die Stadt Lahr geregelt werden vom 30.09.2019 (Drucksache 223/2019). Am 18.09.2020 wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (nachfolgend ö.-r. Vereinbarung) zwischen der Stadt Lahr und der Gemeinde Seelbach durch Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert und Herrn Bürgermeister Thomas Schäfer unterzeichnet und im Nachgang durch das Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Im Hinblick auf die schrittweise Umsetzung des Zusammenschlusses im gesamten ehemaligen Landkreis Lahr ist nun beabsichtigt, die ö.-r. Vereinbarung mit den Gemeinden Friesenheim und Schuttertal zum 01.07.2021 abzuschließen. Nach aktueller Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg als genehmigende Behörde ist für den Abschluss der ö.-r. Vereinbarung mit weiteren Gemeinden zu beachten, dass das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) den „Beitritt“ zu einer bestehenden ö.-r. Vereinbarung nicht kennt. Daher sind grundsätzlich die Aufhebung der bisherigen ö.-r. Vereinbarung und der Abschluss einer neuen ö.-r. Vereinbarung erforderlich. In Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg wurde nun die bestehende ö.-r. Vereinbarung um die neuen Mitgliedsgemeinden angepasst und § 10 der ö.-r. Vereinbarung dahingehend verändert, dass gemäß Absatz 1 die bisherige ö.-r. Vereinbarung zwischen Seelbach und Lahr einmalig aufgehoben werden soll und künftig gemäß Absatz 3 die jeweils bestehende ö.-r. Vereinbarung mit Inkrafttreten einer neuen ö.-r. Vereinbarung außer Kraft treten soll (s. gelbe Textstellen). Mit dieser Regelung soll eine immer wiederkehrende Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien der Mitgliedsgemeinden verhindert werden. Die weiteren Änderungen, die durch das Regierungspräsidium Freiburg angeregt wurden (s. gelbe Textstellen), haben lediglich klarstellenden Charakter. …………………..…… Tilman Petters Bürgermeister ………………..……….. Bernd Haller Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr …..……..……………… Miriam Köchel Leitung Geschäftsstelle