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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Änderung der Betriebssatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 22.03.2021 Az.: 922.6052

Drucksache Nr.: 65/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

19.07.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke; freigegeben in der Vorlagenkonferenz am 05.05.2021
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Änderung der Betriebssatzung

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt dem Eigenbetrieb den Erwerb und Betrieb
von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz als neue Aufgabe zuzuweisen.
2. Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr künftig
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen.
3. Zur Umsetzung der Beschlüsse nach den Ziffern 1 und 2 beschließ der
Gemeinderat die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

Anlage(n):
Betriebssatzung - Synopse
Betriebssatzung - Aenderungssatzung
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Baeder Versorgung und Verkehr Lahr konolidierte Fassung
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 65/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 65/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
I. Erwerb und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und
Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz
Mit Vorlage Nr. 61/2021 informiert die Stabsstelle Umwelt über den Maßnahmenvorschlag „Installation von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäudedachflächen“ als
Ausfluss des Auftrags des Gemeinderats vom Dezember 2019 an die Verwaltung, Vorschläge für ergänzende Maßnahmen zum Schutze des Klimas und zur Anpassung an
den menschengemachten Klimawandel zu erarbeiten.
Im diesem Zusammenhang ist die organisatorische und haushalterische Zuordnung des
Erwerbs und des Betriebs der Photovoltaikanlage/n zu entscheiden.
Die Versorgungs- und Verkehrsthemen sowie der Betrieb der Bäder in der Stadt Lahr
werden im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr abgewickelt. In der Versorgungssparte werden die Beteiligungen an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG und an der badenova AG & Co. KG gehalten. Zudem wird auch die Beteiligung an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG gehalten. Di ese betreibt erfolgreich die Windkraftanlagen auf der Prechtaler Schanze. Durch die KGStrukturen ist die Stadt Lahr jeweils Mitunternehmer und trägt damit bereits unternehmerisch Mitverantwortung für die umfassenden Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energieerzeugung. Neben den Energiebeteiligungen wird im Eigenbetrieb auch die Beteiligung an der Breitband Ortenau GmbH &
Co. KG gehalten. Die Bereitstellung schneller Internetdienste zählt ebenfalls zur Versorgungssparte.
Mit dem Verwaltungsvorschlag zur Installation von Photovoltaikanlagen für die Erzeugung von Strom und Einspeisung dessen in das Versorgungsnetz des Stromnetzbetreibers tritt die Stadt Lahr erstmals selbst als Betreiber solcher Anlagen auf. Bislang waren
hierzu lediglich Dachflächen der Stadt an Betreiber solcher Anlagen verpachtet. Die
Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist ebenfalls der Versorgungssparte zuzuordnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese künftig im Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr zu führen. Hierfür ist die bestehende Betriebssatzung um die neue
Aufgabenstellung zu ergänzen.

II. Neufassung der Betriebssatzung aufgrund geänderter Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen mit Wirkung ab 01.01.2023
Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde zum 01.01.2010 durch
Zusammenführung der bestehenden beiden Eigenbetriebe Bäderbetrieb sowie Versorgung und Verkehr Lahr gegründet. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
des Eigenbetriebs wie auch dessen Vorgängereigenbetriebe werden seit dem
01.01.1998 bzw. 01.01.2004 auf der Grundlage der Betriebskameralistik geführt.
Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbetriebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen.
…

Drucksache 65/2021

Seite - 4 -

In § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung
des Eigenbetriebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage
der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen
eine Übergansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt.
Die Verwaltung schlägt vor die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen künftig
auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Die im Eigenbetrieb gehaltenen Beteiligungen führen deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ebenfalls auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs. Daher
spricht nichts dafür, diese beim Eigenbetrieb auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik zu führen.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die eingeräumte Übergangsfrist zu nutzen. Für die
Nutzung der Übergangsfrist spricht insbesondere, dass die Jahresabschlusserstellung
auf dem gleichen Rechtsstand erfolgen muss, der zu Beginn der Wirtschaftsplanung
vorgelegen hat. Die Rechtsanwendung für das Jahr 2021 scheidet damit aus. Das Jahr
2022 sollte aus Sicht der Verwaltung daher als Übergangsregelung genutzt werden, um
die erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere die notwendigen Systemeinstellungen mit
ausreichend zeitlichem Vorlauf vornehmen zu können.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer