Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 21.05.2021 Az.: 922.5114

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

19.07.2021

Drucksache Nr.: 123/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen für die Geschäftsjahre 2020 und
2015 zu erteilen.

Anlage(n):
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 123/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 123/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von
25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) – künftig
durch den Haupt- und Personalausschuss.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet aus. Um die Beschlussfähigkeit im
Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen
Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden,
wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhänge nden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem
Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet. Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss erfolgte bereits zur Sitzung am 28.06.2021.
I. Entlastung für das Geschäftsjahr 2020:
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH
Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 11 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB Ibert, EBM
Schöneboom, StR Roth, StRin Deusch, StR Täubert, StRin Nguyen, StR Hirsch, StRin
Rompel, StR Dörfler, StR Uffelmann, StRin Amann-Vogt und StR Oßwald gegeben.
II. Entlastung für das Geschäftsjahr 2015:
Die Stadt Lahr und die Wohnbau haben im Jahr 2015 im Zusammenhang der Sanierungsmaßnahme Kanadaring eine Erneuerungsvereinbarung geschlossen. Nach abschließender Prüfung des Sachverhalts sind keine vertraglichen Pflichtverletzungen
feststellbar. Für das Geschäftsjahr 2015 steht die Entlastung des Aufsichtsrates noch
aus. Im Jahr 2015 waren als Aufsichtsräte tätig: OB a.D. Dr. Müller, EBM Schöneboom,
StR Roth, StRin Deusch, StR a.D. Wagenmann, StR Täubert, StR Hirsch, StR a.D. Dr.
Caroli, StRin Rompel, StR Dörfler, StR a.D. Burger, StR Uffelmann und Stadtkämmerer
a.D. Trampert. Bei den noch weiterhin im Gemeinderat ehrenamtlich Tätigen bzw. beim
EBM als Oberbürgermeistervertreter liegt hinsichtlich der Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 Befangenheit vor.
Die Verwaltung schlägt vor, den 2015 und 2020 tätigen Aufsichtsräten die Entlastung zu
erteilen, und den Vertreter der Stadt zu ermächtigen, dies in der Gesellschafterversammlung zu vollziehen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu
erklären.

Tilman Petters
Bürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer