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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 19.02.2021 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 31/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.03.2021

vorberatend

öffentlich

9 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
4 Enthaltungen

Gemeinderat

22.03.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

29.03.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim

30.03.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.2.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung)
Beschlussvorschlag:

1.

Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen.

2.

Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterlagen wird zugestimmt.

3.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Anlage(n):
- Begründung mit Plananlagen
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 31/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 31/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Mit öffentlicher Bekanntmachung am 23.11.2019 wurde der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung rechtsverbindlich. Mit Antragstellung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim am gleichen Tag
ist gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren anhängig.
Für die Umsetzung des Gesamtprojekts hat die Normenkontrollklage wenig Auswirkung. Die bereits
erteilten Baugenehmigungen für die Geschosswohnungsbauten und Bauvorbescheide für die Einzelhäuser bleiben wirksam.
Der Bebauungsplan bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung durch den VGH formal weiter anwendbar. Um Rechtssicherheit bei voraussichtlicher Aufhebung des Bebauungsplans zu erlangen, soll nun
eine Heilung im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren für den Kernbereich durc hgeführt werden. Für diesen Bereich soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim im Parallelverfahren geändert werden.
Das städtebauliche Konzept für den Änderungsbereich sieht überwiegend Wohnbaufläche mit
Grünzonen vor. Hierfür sind im Flächennutzungsplan die Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung
Mädchenheim, Flächen für die Forstwirtschaft sowie Flächen für Gärtnereien zu ändern.
Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 9. Änderung zu unterziehen und als ersten
Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden kann im 2. Quartal 2021 durchgeführt
werden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.