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Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG; Jahresabschluss 2020 – Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 05.05.2021 Az.: 922.5234

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

Drucksache Nr.: 103/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG;
Jahresabschluss 2020 – Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in
der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Entlastungen zu erteilen.

Anlage(n):
Vorlage 103-2021 Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 103/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 103/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt
ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am
16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach
erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlas-tungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer
unmittelbaren Beteili-gung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie
badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG
& Co. KG am 23. Juni dieses Jahres ist im Rahmen der Beschlussfassung über
den Jahresabschluss auch die Entlastung des Aufsichtsrats vorgesehen.
Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG hat insgesamt 21 Aufsichtsräte.
Die Stadt Lahr stellt hiervon neben dem Oberbürgermeister drei weitere Aufsichtsräte (StR Hirsch, StRin Rompel und StR Roth). Die Gemeinderäte sowie der
Oberbürgermeister über deren Entlastung als Aufsichtsratsmitglied entschieden
wird, sind bei der Beschlussfassung über das Abstimmverhalten der Stadt Lahr
gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 GemO befangen. Die Befangenheitsvorschrift des § 18
GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht auf Sitzungen von gemeindlichen
Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf daher aus kommunalrechtlicher
Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken,
wenn er selbst Aufsichtsratsmitglied ist. Aus diesem Grunde muss er sich bei der
Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Die Mitglieder des Haupt- und Personalausschusses werden gebeten, die eigene
Befangenheit gemäß § 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber
ggf. die Befangenheit zu erklären.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer