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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Budgeteinheiten des BGL für Grün und Friedhof. (Haushaltsjahr 2020))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 25.03.2021 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 70/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Budgeteinheiten des BGL
für Grün und Friedhof. (Haushaltsjahr 2020)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für B aden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 auf der Budgeteinheit „BGLKosten Grün“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 153.000 €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Kostenstelle
42405001 Stegmattensee Kostenart 4271000 in Höhe von 86.000 € und durch
Mehrerträge bei der Kostenstelle 61105000 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ mit
Kostenart 31110000 „Schlüsselzuweisungen in der Höhe von 67.000 €
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für B aden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2020 auf der Budgeteinheit „BGLKosten Friedhof“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 178.000 €.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Kostenstelle
55305000 Bestattungswesen, Kostenart 4212000 in Höhe von 31.000 €, sowie
durch Mehrerträge bei der Kostenstelle 61105000 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“
mit Kostenart 31110000 „Schlüsselzuweisungen in der Höhe von 147.000€

Anlage(n):
Budget BGL-Kosten Friedhof 2020
Budget BGL-Kosten Grün 2020
Anlage 0
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 70/2021

Seite - 2 -

Drucksache 70/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 70/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Im der Budgeteinheit „BGL-Kosten Grün“ kam es im Jahr 2020 zu Mehraufwendungen bei den BGL - Leistungen. Diese sind vor allem bedingt durch Nutzungsintensität
der Anlagen, und den damit einhergehenden Pflege und Instandhaltungserforderni ssen. Auch der Witterungsverlauf, hier insbesondere Bewässerungsaufwendungen
haben einen deutlichen Einfluss auf die jährliche Kostenentwicklung. Hinzu kommet
aber auch der ständige Flächenzuwachs durch die Entwicklung neuer Baugebiete
und Infrastrukturprojekte.
In der Budgeteinheit „BGL-Kosten Friedhof“ kam es im Jahr 2020 zu Mehraufwendungen bei den BGL Leistungen. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen, dass durch
eine Organisationsänderung die Personalstelle zur Friedhofsverwaltung an den BGL
übergegangen ist und die Kosten hierfür nun vom BGL an die Stadt verrechnet werden. Weiterhin lassen sich die Mehraufwendungen durch die Erschließung und Pflege neuer Grabflächen begründen.

Tilman Peters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer