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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 20.05.2021 Az.: 922.5114

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

28.06.2021

Drucksache Nr.: 119/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2020

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2020,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2020,
 den Lagebericht 2020,
 den Anhang 2020
 den Anlagespiegel 2020
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
 den Bericht des Aufsichtsrats
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 zuzustimmen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung zuzustimmen.

Anlage(n):
Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2020
Lagebericht 2020
Anhang 2020
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 119/2021

Anlagespiegel 2020
Bestätigungsvermerk
Bericht des Aufsichtsrats
Anlage0

Seite - 2 -

Drucksache 119/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 119/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
-künftig durch den Haupt-und Personalausschuss. Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH
(ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft Lahr mbH) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 12 Aufsichtsräte hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich
befangen. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und
der Entlastung im Haupt-und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der
als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung
des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die nächste Gesellschafterversammlung wurde noch nicht terminiert.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Wohnbau Stadt Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung den geprüften Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage
beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr
2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 901.589,04 €(Vj.: 1.492.920,55 €). Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von
2.759.599,78 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen). Aus dem Jahresüberschuss
wird ein Betrag von 470.000,- € in die freien Rücklagen eingestellt. Zudem bestand
ein Gewinnvortrag vom vorigen Jahr in Höhe von 60,30 €, was schlussendlich zum
Bilanzgewinn von 431.649,34 € führt.
Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungs-und
Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20.05.2020 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2020 431.000,- € den Freien
Rücklagen zuzuweisen und den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 649,34 € auf
neue Rechnung vorzutragen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

Drucksache 119/2021

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