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Beschlussvorlage (Erweiterungen und Neuansiedlung von LIDL-Märkten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 17.06.2021 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 87/2021 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.05.2021

vorberatend

öffentlich

Keine Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

12 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Erweiterungen und Neuansiedlung von LIDL-Märkten

Beschlussvorschlag:

1. Eine weitere Ansiedlung eines LIDL-Marktes im Fachmarktzentrum wird abgelehnt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Änderung
des Bebauungsplanes BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung zur Prüfung
und Konkretisierung der Planungsziele für die nächste Gremienrunde vor der
Sommerpause in die Wege zu leiten.
3. Sie wird beauftragt, alle notwendigen Schritte vorzubereiten, um eine nicht erwünschte Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteldiscounters zu verhindern, und
den Gremien regelmäßig über den Fortgang der gerichtlichen Auseinandersetzungen zu berichten.

Anlage(n):
Beschlussvorlage 87_2021

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 87/2021 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 87/2021 1. Ergänzung

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Technische Ausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung nach einer Rechtsberatung durch Prof. Dr.
Sparwasser die umseitig formulierten Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat gefasst.
Die inhaltlichen Aussagen aus Drucksache Nr. 87/2021 bleiben bestehen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.