Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020)
Sitzung: Technischer Ausschuss (1. Sitzung)
13. Januar 2021
13. Januar 2021
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 21.12.2020 Az.: Drucksache Nr.: 365/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 13.01.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020 Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: Das Aufstellen von sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell genehmigt. Anlage(n): Antrag CDU-Fraktion vom 24.09.2020 Gasheizstrahler - Stellungnahme Rechtsamt Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 365/2020 Seite - 2 - ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 365/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 24.09.2020 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, der Gemeinderat möge über den Umgang mit straßenrechtlichen Erlaubnissen insbesondere von Heizpilzen entscheiden. In der Anlage 1 ist der damalige Antrag beigefügt. In der einschlägigen Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2020 begründete die CDU-Fraktion die Anträge und stellte diese nach der Diskussion im Gremium um. Sodann kamen folgende Anträge zur Abstimmung: Stadtrat Täubert stellt vor der Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag den folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Ende der Coronakrise die Voraussetzungen zu schaffen, die Nutzung von Heizpilzen auf dem Gebiet der Stadt Lahr zu untersagen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimme(n) 25 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Für die CDU-Anträge: 1. Eine Genehmigung zur Errichtung von Wind- und Kältewänden wird ausgesprochen sofern die Voraussetzungen vorliegen. Zu den Voraussetzungen gehört auch die brandschutztechnische Stellungnahme des Brandschutzverantwortlichen (Herr Happersberger). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Verwaltung sichert eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Das Aufstellen von sogenannten elektrobetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell genehmigt. Das Verfahren bei sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen bleibt der Diskussion und Entscheidungsempfehlung des Technischen Ausschusses vorbehalten. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im Zeitraum von Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen gestattet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Drucksache 365/2020 Seite - 4 - In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.11.2020 wurde der noch offene Beschlussvorschlag Ziff. 2 behandelt. Im Rahmen der Diskussion wurde an die Verwaltung die Frage nach einer potentiellen Haftung der Stadt gestellt, wenn es beim Betrieb von Gasheizpilzen nach einer straßenrechtlichen Erlaubnis zu Unfällen käme. Im Ergebnis wäre ein Amtshaftungsanspruch denkbar, wenn die straßenrechtliche Erlaubnis rechtswidrig erteilt worden wäre, beispielsweise aufgrund einer nicht berücksichtigten individuellen Gefahrensituation. Inhaltlich wird auf die in der Anlage 2 beigefügte ausführliche Stellungnahme aus Amt 30 verwiesen. Insofern ist über den noch ausstehenden Antrag Beschluss zu fassen. Zur Klarstellung ist anzuführen, dass eine Erlaubnis von einer Gefahrenprognose im Einzelfall abhängig ist. Hinsichtlich der Gefahren wird auf die Erläuterungen des Kollegen Happersberger in der TASitzung vom 11.11.2020 verwiesen. Mats Tilebein