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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 21.12.2020 Az.:

Drucksache Nr.: 365/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.01.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
Das Aufstellen von sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen wird auf
formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen
unbürokratisch und schnell genehmigt.

Anlage(n):
Antrag CDU-Fraktion vom 24.09.2020
Gasheizstrahler - Stellungnahme Rechtsamt
Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 365/2020

Seite - 2 -

☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle
dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 365/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 24.09.2020 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, der Gemeinderat möge
über den Umgang mit straßenrechtlichen Erlaubnissen insbesondere von Heizpilzen
entscheiden. In der Anlage 1 ist der damalige Antrag beigefügt. In der einschlägigen Sitzung
des Gemeinderates vom 19.10.2020 begründete die CDU-Fraktion die Anträge und stellte
diese nach der Diskussion im Gremium um.
Sodann kamen folgende Anträge zur Abstimmung:
Stadtrat Täubert stellt vor der Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag den
folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Ende der Coronakrise die Voraussetzungen zu
schaffen, die Nutzung von Heizpilzen auf dem Gebiet der Stadt Lahr zu untersagen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme(n)
25 Nein-Stimme(n)
0 Enthaltung(en)
Für die CDU-Anträge:
1. Eine Genehmigung zur Errichtung von Wind- und Kältewänden wird ausgesprochen sofern
die Voraussetzungen vorliegen. Zu den Voraussetzungen gehört auch die
brandschutztechnische
Stellungnahme
des
Brandschutzverantwortlichen
(Herr
Happersberger). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Verwaltung sichert eine
unbürokratische und schnelle Bearbeitung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2. Das Aufstellen von sogenannten elektrobetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen
Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell
genehmigt. Das Verfahren bei sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen bleibt der
Diskussion und Entscheidungsempfehlung des Technischen Ausschusses vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n)
3 Nein-Stimme(n)
1 Enthaltung(en)

3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im Zeitraum von
Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen
gestattet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Drucksache 365/2020

Seite - 4 -

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.11.2020 wurde der noch offene
Beschlussvorschlag Ziff. 2 behandelt. Im Rahmen der Diskussion wurde an die Verwaltung die
Frage nach einer potentiellen Haftung der Stadt gestellt, wenn es beim Betrieb von
Gasheizpilzen nach einer straßenrechtlichen Erlaubnis zu Unfällen käme. Im Ergebnis wäre
ein Amtshaftungsanspruch denkbar, wenn die straßenrechtliche Erlaubnis rechtswidrig erteilt
worden wäre, beispielsweise aufgrund einer nicht berücksichtigten individuellen
Gefahrensituation. Inhaltlich wird auf die in der Anlage 2 beigefügte ausführliche
Stellungnahme aus Amt 30 verwiesen.
Insofern ist über den noch ausstehenden Antrag Beschluss zu fassen. Zur Klarstellung ist
anzuführen, dass eine Erlaubnis von einer Gefahrenprognose im Einzelfall abhängig ist.
Hinsichtlich der Gefahren wird auf die Erläuterungen des Kollegen Happersberger in der TASitzung vom 11.11.2020 verwiesen.

Mats Tilebein