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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        1

Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Datum: 21.12.2020 Az.:

Amt: 302
Vogt

Drucksache Nr.: 365/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.01.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 10/102

_ -ATfit20

Eingangsvermerke
Oberbüffafbrmeister

Erster Bürgermeister

j | (y
IDWwto

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

—

Kämmerei

a

Rechts- und
Ordnungsamt
—

Berreff:

Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
Das Aufstellen von sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen wird auf
formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen
unbürokratisch und schnell genehmigt.

Anlaqe(n):
Antrag CDU-Fraktion vom 24.09.2020
Gasheizstrahler - Stellungnahme Rechtsamt

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 365/2020

Seite - 2 -

M

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Fol­
gekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle
dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)

IEI Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel .
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

|

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

365/2020

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 24.09.2020 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, der Gemeinderat möge
über den Umgang mit straßenrechtlichen Erlaubnissen insbesondere von Heizpilzen
entscheiden. In der Anlage 1 ist der damalige Antrag beigefügt. In der einschlägigen Sitzung
des Gemeinderates vom 19.10.2020 begründete die CDU-Fraktion die Anträge und stellte
diese nach der Diskussion im Gremium um.
Sodann kamen folgende Anträge zur Abstimmung:
Stadtrat Täubert stellt vor der Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag den
folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Ende der Coronakrise die Voraussetzungen zu
schaffen, die Nutzung von Heizpilzen auf dem Gebiet der Stadt Lahr zu untersagen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimme(n)
25 Nein-Stimme(n)
0 Enthältung(en)
Für die CDU-Anträge:
1. Eine Genehmigung zur Errichtung von Wind- und Kältewänden wird ausgesprochen sofern
die Voraussetzungen
vorliegen.
Zu
den
Voraussetzungen
gehört
auch
die
brandschutztechnische
Stellungnahme
des
Brandschutzverantwortlichen
(Herr
Happersberger). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Verwaltung sichert eine
unbürokratische und schnelle Bearbeitung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2. Das Aufstellen von sogenannten elektrobetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen
Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell
genehmigt. Das Verfahren bei sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen bleibt der
Diskussion und Entscheidungsempfehlung des Technischen Ausschusses Vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n)
3 Nein-Stimme(n)
1 Enthaltung(en)

3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im Zeitraum von
Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen
gestattet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Drucksache 365/2020

Seite - 4 -

In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.11.2020 wurde der noch offene
Beschlussvorschlag Ziff. 2 behandelt. Im Rahmen der Diskussion wurde an die Verwaltung die
Frage nach einer potentiellen Haftung der Stadt gestellt, wenn es beim Betrieb von
Gasheizpilzen nach einer straßenrechtlichen Erlaubnis zu Unfällen käme. Im Ergebnis wäre
ein Amtshaftungsanspruch denkbar, wenn die straßenrechtliche Erlaubnis rechtswidrig erteilt
worden wäre,
beispielsweise aufgrund einer nicht berücksichtigten individuellen
Gefahrensituation. Inhaltlich wird auf die in der Anlage 2 beigefügte ausführliche
Stellungnahme aus Amt 30 verwiesen.
Insofern ist über den noch ausstehenden Antrag Beschluss zu fassen. Zur Klarstellung ist
anzuführen, dass eine Erlaubnis von einer Gefahrenprognose im Einzelfall abhängig ist.
Hinsichtlich der.Gefahren wird auf die Erläuterungen des Kollegen Happersberger in der TASitzung vom 11.11.2020 verwiesen.

lytats Tilebem

D.

Herr Mats Tilebein

Stadt Lahr L J
Rechts- und Ordnungsamt

Frau Annett Strick, Tel.: 0305
annett.strick@lahr.de
Az.: 120.31

22.12.2020

An alle Fraktionen

Sitzung des Gemeinderats vom 19.10.2020 sowie Sitzung des Technischen
Ausschusses vom 11.11.2020
Hier: Stellungnahme zur Haftung der Stadt Lahr bei Schäden durch erlaubte
Gasheizstrahler

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
anlässlich des Antrags der CDU-Fraktion auf Zulassung von Wärmepilzen stellte sich
in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.11.2020 die Frage nach einer
Haftung der Stadt Lahr für den Fall, dass es durch die Nutzung erlaubter
Gasheizpilze zu einem Unfall kommt.
Für die Beurteilung des Haftungsrisikos der Stadt Lahr ist zu unterscheiden, ob die
Verwendung von gasbetriebenen Heizpilzen rechtmäßig oder rechtswidrig erlaubt
wurde.
Rechtmäßiges
Verwaltungshandeln
führt
regelmäßig
nicht
zu
einem
Entschädigungsanspruch des Einzelnen, es sei denn, dieser wurde im Interesse der
Allgemeinheit zur Aufopferung
bestimmter
nichtvermögenswerter
Rechte,
insbesondere Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und Freiheit, genötigt.
Da die erlaubte Aufstellung von Gasheizpilzen ausschließlich den Interessen der
Gastwirte dient, die dadurch in die Lage versetzt werden, einen Außenausschank
von Speisen und/oder Getränken auch während der kalten Jahreszeit fortzusetzen,
erbringt ein (möglicherweise) durch den Betrieb der Heizpilze geschädigter Bürger
kein solches Sonderopfer, so dass sich ein Aufopferungsanspruch gegen die Stadt
Lahr nicht begründen lässt.
Erlaubt die Stadt Lahr die Verwendung von Gasheizpilzen, obgleich die Nutzung
hätte versagt werden müssen, und ein Dritter erleidet hierdurch einen Schaden,
kommt grundsätzlich eine Haftung in Form eines Amtshaftungsanspruchs im Sinne
des Artikel 34 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit § 839 Bürgerliches Gesetzbuch

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(BGB) in Betracht. Die Amtspflichtverletzung löst jedoch nur dann eine
Schadensersatzpflicht aus, wenn die Amtspflicht zumindest auch den Geschädigten
schützen sollte. Diese Anspruchsvoraussetzung hat eine haftungsbegrenzende
Funktion (Maurer/Waldhoff, Allg. Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 26 Rn. 19).
Bislang ist gerichtlich nicht entschieden, ob ein einzelner Geschädigter zum Kreis der
durch § 16 Straßengesetz (LStrG) geschützten Personen gehört. Außerdem hängt
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit die Erlaubnis
fahrlässig fehlerhaft erteilt wurde, davon ab, dass der Betroffene zunächst erfolglos
gegen den betreibenden Gastwirt vorgegangen ist (§ 839 Absatz 1 Satz 2 BGB).
Bei der Entscheidung über das Sondernutzungsverhältnis hat die Abteilung
„Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Lahr als Straßenbaubehörde gemäß
§ 16 Absatz 2 Satz 1 LStrG pflichtgemäßes Ermessen auszuüben, das sich analog
der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in erster Linie
an den Auswirkungen des beabsichtigten Verhaltens auf die widmungsgemäße
Straßennutzung, insbesondere auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und
den Belangen der Straßenbenutzer und Anlieger, orientieren muss. Im Rahmen
dessen können das Risiko einer unzulässigen Verwendung in Innenbereichen (zum
Beispei in Zelten), das einer Fehlbedienung, das von Gasheizpilzen ausgehende
hohe Brand- und Explosionsrisiko und die Gefahr von ausströmenden Flüssiggas
sowie das Risiko einer unzureichenden Wartung in die Abwägung einfließen.
Daneben sind auch Grundrechte, hier Artikel 12 GG, im Rahmen der
Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. Letztlich handelt es sich bei der
Entscheidung über die Erlaubnis der Verwendung von Heizpilzen, gegebenenfalls
unter Auflagen, oder eine Versagung der Erlaubnis um eine Entscheidung im
Einzelfall.
Erhält der Beschlussantrag der CDU-Fraktion eine Mehrheit und ein Dritter wird
durch die Verwendung eines Gasheizpilzes geschädigt, dessen Sondernutzung in
Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses rechtswidrig erlaubt wurde, ist eine
Haftung der Stadt Lahr denkbar.
Obgleich nach Antragstellung und Prüfung des Sachverhalts im Einzelfall eine
Sondernutzung von Gaspilzen erlaubt werden kann, bleibt die Verwaltung
grundsätzlich bei ihrer restriktiven Haltung zur Verwendung flüssigkeitsbetriebener
Wärmestrahler.

Mit freundlichen Grüßen

1/

Z?

Annett Strick

Zto

CDU

-

Gemeinderatsfraktion
Vorsitzende: Ilona Rompel
Tiergartenstraße 2
77933 Lahr

Herrn Oberbürgermeister
Markus Ibert

Tel.: 07821 / 9113-11
Fax: 07821 / 9113-50

Rathaus 1
77933 Lahr

e-mail: sekretariat@kanzlei-rompel.de

Lahr, den 24.09.2020

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion zur Unterstützung der ortsansässigen Gastronomie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ibert,
namens der CDU-Gemeinderatsfraktion darf ich Sie bitten, den nachfolgenden Antrag auf die
Tagesordnung der nächsten bzw. übernächsten Gemeinderatssitzung zur Beratung und
Beschlussfassung zu setzen.

Antrag
Der Gemeinderat möge zur Unterstützung der in Lahr ansässigen Gastronomen nachfolgende
unbürokratische Hilfen zu beschließen:
1. Die Errichtung von Wind- und Kältewänden wird vorübergehend ohne Genehmigungsverfahren
geduldet.
2. Das Aufstellen von sogenannten Wärmepilzen wird vorübergehend flächendeckend geduldet.
3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im Zeitraum von Oktober
2020 bis einschließlich März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen gestattet.

Begründung:
Mit dem bevorstehenden Ende der Außengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe in der
Gastronomie vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten, Deshalb macht sich die CDU-Fraktion
jetzt für unbürokratische Hilfen stark.

Seite 2 von 2
Im Sommer sitzen die Gäste an weit auseinander gestellten Tischen. Doch die kommenden Monate
werden die Gastronomen vor großen Herausforderungen gestellt, denn wegen der noch
bestehenden Verunsicherung und strengen Hygienekonzepten ist zu befürchten, dass viele Gäste
die Innenplätze meiden.
Für die CDU-Fraktion ist es deshalb wichtig, dass wir es den Gastronomen so leicht wie möglich
machen, auch in der kälteren Jahreszeit ihre Gäste im Bereich der Außergastronomie zu bedienen.
Dazu gehört unter anderem, die Errichtung von Wind- und Kältewänden zumindest vorübergehend
auch ohne Genehmigungsverfahren zu dulden. Auch das Aufstellen von sogenannten Wärmepilzen
ist flächendeckend zu dulden. Ebenso ist es erforderlich den Gastronomen in den kommenden
Monaten eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen zu gewährleisten.
Der CDU geht es darum, mit möglichst unkomplizierten Regelungen die Gastronomie in dieser
Situation bestmöglich zu unterstützen. Denn sie war eine der Branchen, die von der Corona-Krise
und dem damit verbundenen Lockdown besonders schwer betroffen war. Wir glauben, dass die
vorgeschlagenen Maßnahmen für die Branche wertvoll sein können. Sie geben den Betrieben nicht
nur Planungssicherheit, sondern auch die Möglichkeit, den Außenbereich auch im Winter zu
bewirtschaften.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Wille
CDU-Stadtrat