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Informationsvorlage (Pflasterverfugung in der Marktstraße)

                                    
                                        Information
Amt: 605
Gresbach

Datum: 07.12.2020

Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nummer:
347/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.01.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Pflasterverfugung in der Marktstraße
Mitteilung:

Die Sachdarstellung zur Pflasterverfugung in der Marktstraße wird zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
- Lageplan
- Anlage 0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 347/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Das bestehende Granitbogenpflaster in der Marktstraße weist an mehreren Stellen Verti efungen in den Pflasterfugen auf, welche die Begehbarkeit insbesondere für ältere Menschen
mit Rollatoren und für Rollstuhlfahrer stark beeinträchtigen. Fehlendes Fugenmaterial zwischen den Pflastersteinen bzw. Aufbrüche von gebundenem Pflasterfugenmörtel verursacht
Unebenheiten. Um die Begehbarkeit insbesondere für Menschen mit Behinderungen zu verbessern ist es vorgesehen, die Fugenvertiefungen im Granitpflaster mit einem Zweikomponentenverfugungsmaterial bis zur Pflastersteinhöhe aufzufüllen.
Im Mai 2020 wurde hierzu ein Probefeld in der Marktstraße in Höhe der Marktstraße 28 /30
angelegt. Hierzu wurden die Pflasterfugen mittels Hochdruckreiniger gereinigt und loses
Fugenmaterial entfernt. Nach Entfernen des Wassers in den Fugen mittels Luftdruck bzw.
Laubbläser wird das Zweikomponentenverfugungsmaterial mit Schiebern in die Pflasterfugen
bis zur Pflastersteinoberfläche eingearbeitet. Anschließend wird die Pflasterfläche mit einem
Besen vorsichtig abgekehrt.
Ein großer Vorteil in dem Verfugungsmaterial besteht darin, dass die bearbeitete Pflasteroberfläche bereits nach 24 Stunden wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Die
Belastbarkeit des Verfugungsmaterials beträgt 25 to und ist somit für den Lieferverkehr in der
Marktstraße sowie für die Müll- und Feuerwehrfahrzeuge geeignet. Des Weiteren kann die
Oberfläche der Pflasterfläche durch die Nachverfugung gut maschinell gereinigt werden.
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, in den Jahren 2021 bis 2023, sollen die Pflasterfugen des Granitpflasters in der Marktstraße bis zur Steinhöhe in drei Teilabschnitten aufgefüllt werden. Der erste Abschnitt beginnt ab dem Urteilsplatz und endet beim Rosenbrunnen
in Höhe der Kirchstraße. Der zweite Abschnitt wäre ab der Kirchstraße bis zum Schlossplatz
sowie der dritte Abschnitt vom Schlossplatz bis zum Rathausplatz.
Um die Beeinträchtigung der angrenzenden Geschäfte zu minimieren ist es vorgesehen abschnittsweise mit halbseitiger Sperrung zu arbeiten. Die Kosten für die Nachverfugung sollen
im Rahmen der Straßenunterhaltung in den Jahren 2021 bis 2023 mit jährlich 30.000,- Euro
angesetzt werden. Die Ausführung soll voraussichtlich durch den BGL erfolgen.
Fazit:
Durch eine ebene Fugenverfüllung wird die Begehbarkeit der Pflasterfläche für Menschen mit
Behinderung, aber auch für Eltern mit Kinderwagen komfortabler und barriereärmer. Außerdem reduzieren sich die Abrollgeräusche von Lieferfahrzeugen. Vorteilhaft ist, dass die A bschnitte nicht lange gesperrt werden müssen.

Tilman Petters

Udo Lau

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitz ung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.