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Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
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1

Stadt Lahr L _i

Information
Datum: 07.12.2020

Amt: 605
Gresbach

Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nummer:
347/2020
Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

13.01.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

ll I l /
imifUsimi)

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

—

Kämmerei

b/r//L

Rechts- und
Ordnunqsamt

XAUL

Betreff:
Pflasterverfugung in der Marktstraße

Mitteilung:
Die Sachdarstellung zur Pflasterverfugung in der Marktstraße wird zur Kenntnis ge­
nommen.

Anlage(n):
- Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 347/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Das bestehende Granitbogenpflaster in der Marktstraße weist an mehreren Stellen Vertie­
fungen in den Pflasterfugen auf, welche die Begehbarkeit insbesondere für ältere Menschen
mit Rollatoren und für Rollstuhlfahrer stark beeinträchtigen. Fehlendes Fugenmaterial zwi­
schen den Pflastersteinen bzw. Aufbrüche von gebundenem Pflasterfugenmörtel verursacht
Unebenheiten. Um die Begehbarkeit insbesondere für Menschen mit Behinderungen zu ver­
bessern ist es vorgesehen, die Fugenvertiefungen im Granitpflaster mit einem Zweikomponentenverfugungsmaterial bis zur Pflastersteinhöhe aufzufüllen.
Im Mai 2020 wurde hierzu ein Probefeld in der Marktstraße in Flöhe der Marktstraße 28 /30
angelegt, Flierzu wurden die Pflasterfugen mittels Flochdruckreiniger gereinigt und loses Fu­
genmaterial entfernt. Nach Entfernen des Wassers in den Fugen mittels Luftdruck bzw.
Laubbläser wird das Zweikomponentenverfugungsmaterial mit Schiebern in die Pflasterfugen
bis zur Pflastersteinoberfläche eingearbeitet. Anschließend wird die Pflasterfläche mit einem
Besen vorsichtig abgekehrt.
Ein großer Vorteil in dem Verfugungsmaterial besteht darin, dass die bearbeitete Pflaster­
oberfläche bereits nach 24 Stunden wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Die
Belastbarkeit des Verfugungsmaterials beträgt 25 to und ist somit für den Lieferverkehr in der
Marktstraße sowie für die Müll- und Feuerwehrfahrzeuge geeignet. Des Weiteren kann die
Oberfläche der Pflasterfläche durch die Nachverfugung gut maschinell gereinigt werden.
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, in den Jahren 2021 bis 2023, sollen die Pflaster­
fugen des Granitpflasters in der Marktstraße bis zur Steinhöhe in drei Teilabschnitten aufge­
füllt werden. Der erste Abschnitt beginnt ab dem Urteilsplatz und endet beim Rosenbrunnen
in Höhe der Kirchstraße. Der zweite Abschnitt wäre ab der Kirchstraße bis zum Schlossplatz
sowie der dritte Abschnitt vom Schlossplatz bis zum Rathausplatz.
Um die Beeinträchtigung der angrenzenden Geschäfte zu minimieren ist es vorgesehen ab­
schnittsweise mit halbseitiger Sperrung zu arbeiten. Die Kosten für die Nachverfugung sollen
im Rahmen der Straßenunterhaltung in den Jahren 2021 bis 2023 mit jährlich 30.000,- Euro
angesetzt werden. Die Ausführung soll voraussichtlich durch den BGL erfolgen.
Fazit:
Durch eine ebene Fugenverfüllung wird die Begehbarkeit der Pflasterfläche für Menschen mit
Behinderung, aber auch für Eltern mit Kinderwagen komfortabler und barriereärmer. Außer­
dem reduzieren sich die Abrollgeräusche von Lieferfahrzeugen. Vorteilhaft ist, dass die Ab­
schnitte nicht lange gesperrt werden müssen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteiien. Ein-befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind
dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.