Beschlussvorlage (- Anlage 0)
27. September 2021
1 Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 23.06.2021 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 155/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.09.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister WM Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 14.07.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Fortführung des Lastenrad-Förderprogramms der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Das Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Lahr wird fortgeführt. Die Verwaltung wird den bereits in der Finanzplanung vorgesehenen Zuschussbetrag in Flöhe von EUR 5.000 in den Planentwurf für das Flaushaltsjahr 2022 aufnehmen und damit in die Haushaltsberatungen einbringen. Anpassungsbedarfe aufgrund von Nachfrageänderungen werden bei den Plan entwürfen für die Haushaltsjahre 2022 ff. berücksichtigt und in den jeweiligen Haus haltsberatungen zur Diskussion gestellt. BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ Sitzungstag: □ It. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 155/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen [x] Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -ln diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Ix! Investition Nicht investive U Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel {ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) 2020 | 2021 | 2022 2023 | 2024 ff. in EUR 5.000 5.000 5.000 0 0 0 -5.000 -5.000 -5.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Foigekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personaimehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ixiJa, mit den angegebenen Kosten GJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Seite - 3 - 155/2021 Sachdarstellung: Am 24.09.2018 hat der Gemeinderat mit der Vorlage Nr. 215/2018 die Einführung eines Förderprogramms für (E-)Lastenräder ab dem Frühjahr 2019 beschlossen. Mit dem Förderprogramm gewährt die Stadt Lahr Privatpersonen mit Wohnsitz in Lahr eine Kaufprämie in Höhe von EUR 300 für den Kauf eines Lastenrades und eine Kaufprämie in Höhe von EUR 500 für den Kauf eines E-Lastenrades. Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von EUR 10.000 genehmigt, die allerdings nicht vollständig im Haushaltsjahr 2019 abgerufen wurden. Die verbleibenden Haushalts mittel wurden für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Beim Jahreswechsel 2020/2021 wurde ebenso verfahren. Im Haushalt 2021 stehen Mittel in Höhe von EUR 4.900 zur Verfügung. Seit der Einführung des Förderprogramms wurden zwei Lastenräder und zehn E-Lastenräder von der Stadt Lahr gefördert. Insgesamt wurde somit ein Betrag in Höhe von EUR 5.600 als Kaufprämie ausgezahlt. Zwei Auszahlungen von je EUR 500 stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. Zudem liegen weitere Anfragen vor, sodass mit weiteren Förderanträgen zu rechnen ist. Zum Zeitpunkt der Beratung dieser Vorlage wird somit ein Gesamt betrag von mind. EUR 6.600 als Kaufprämie ausbezahlt worden sein. Die Rückmeldungen der Antragsstellenden sowie der Nutzenden des LastenradTestangebotes sind durchweg positiv. Die (E-)Lastenräder stellen eine sehr gute Alternative zum Pkw für den Transport von Gütern und bei der Beförderung von Kindern dar. In zwei Fällen wurde sogar der Zweitwagen abgestoßen. Die Verwaltung sieht sich darin bestätigt, dass das Förderprogramm einen Beitrag zur Radverkehrsförderung und gleichzeitigen Reduzierung des motorisierten Indivi dualverkehrs (MIV) leistet. Es stellt einen Baustein zur Erreichung des mit Verkehrs entwicklungsplan beschlossenen Ziels dar, den Radverkehrsanteil bis 2030 von 14 % auf 21 % zu erhöhen und den MIV-Anteil von 50 % auf 33 % zu senken. Sie schlägt deshalb vor, das Förderprogramm fortzuführen und für das Jahr 2022 ein Fördervolumen in Höhe von EUR 5.000 hierfür vorzusehen. Dieser Zuschussbetrag ist in der mehrjährigen Finanzpianung bereits berücksichtigt und wird seitens der Ver waltung in den Planentwurf für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht. Sollte sich aufgrund steigender oder sinkender Nachfrage Anpassungsbedarf für den Zeitraum 2022 ff. ergeben, wird dieser bei den Planentwürfen für die folgenden. Haushaltsjahre berücksichtigt. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergeb nis mitzuteiien. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen' Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.